Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im mittleren Dienst
In der Regel schlagen die meisten Berufsanfänger als Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte die mittlere Laufbahn ein. Dafür müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Realschulabschluss (Mittlere Reife)
- eventuell auch einen Hauptschulabschluss im Verbund mit einer förderlichen Berufsausbildung
- einwandfreier Leumund
- keine Vorstrafen
- Bekenntnis zur Verfassung der Bundesrepublik
- Deutscher Staatsbürger oder EU-Bürger
Es erfolgt nach Bestehen des Auswahlverfahrens die Ernennung zum Beamten auf Widerruf, wodurch die Ausbildung startet. Die Ausbildung wird als Beamter-Steuerverwaltung bezeichnet.
Sie als angehender Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter lernen nun wie Sie mit Steuererklärungen, Gesetzestexten und Verwaltungsvorschriften umgehen müssen. Zwingende Voraussetzungen sind daher hervorragende Kenntnisse der deutschen Sprache und ein mathematisches Verständnis. Weil Sie auch stets in Kontakt mit Kunden stehen, wird ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit vorausgesetzt.
Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst
Sollten Sie eine Karriere als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter im gehobenen Dienst anstreben, müssen Sie weit höhere Voraussetzungen erfüllen:
- Abitur
- oder Fachhochschulreife
- oder anderer gleichwertiger Bildungsabschluss
- deutsche Staatsbürgerschaft bzw. EU-Bürger
- Leumund muss einwandfrei sein
- keine Vorstrafen
- sehr gute Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik
Auch das Auswahlverfahren ist deutlich strenger und so wird nicht jeder zum Beamten auf Widerruf. Bemühen Sie sich jedoch, wird sich der Aufwand lohnen, den Sie als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter tragen Führungsverantwortung und steigen direkt in eine höhere Besoldungsgruppe ein, sodass Ihr Verdienst bereits zu Beginn höher liegt. Durch die Übernahme von verantwortungsvollen Tätigkeiten haben Sie als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter einen hohen Versicherungsbedarf, den wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden nachfolgend erläutern werden.
Sie sollten sich bis zum 32. Lebensjahr für eine der Laufbahnen als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter entscheiden, denn das ist die maximale Altersgrenze. Diese unterscheidet sich jedoch von Bundesland zu Bundesland. Menschen mit Behinderung bei gleichwertiger Qualifikation können bis zum 40. Lebensjahr die Karriere als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter beginnen.