DBV Dresden Tänzer & Tänzer oHG | Beamte im Ruhestand

DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Beamte im Ruhestand Dresden

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Beamte im Ruhestand

Als Beamter der Feuerwehr werden Sie, sowie jeder Beamte anderer Fachrichtungen, bei dauerhafter Dienstunfähigkeit sowie dem Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand versetzt. Beamte der Feuerwehr erreichen diese Altersgrenze mit Ablauf des Monats, in dem Sie das 62. Lebensjahr vollenden werden.

Mit Abschlägen ist eine Versetzung in den Ruhestand (Pensionierung) bereits ab dem 60. Lebensjahr möglich. Hierzu bedarf es jedoch dem ausdrücklichen Wunsch des Beamten und der Zustimmung Ihres Dienstherrn.

Wichtig zu wissen ist: Mit Eintritt in den Ruhestand endet nicht das Beamtenverhältnis! Lediglich der aktive Dienst wird beendet. Ansonsten unterstehen Sie weiterhin allen beamtenrechtlichen Verpflichtungen gegenüber Ihrem Dienstherrn, sowie der Dienstherr Ihnen gegenüber auch verpflichtet bleibt. Darüber hinaus tragen Sie weiterhin Ihre letzte Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „a.D.“ (außer Dienst).

Zu den Pflichten des Dienstherrn während Ihres Ruhestands gehören unter anderem eine angemessene Alimentation. Diese beinhaltet:

  • Ruhegehalt
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Unfallfürsorge
  • Übergangsgeld
  • familien- und pflegebezogene Leistungen
  • Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen

Der Anspruch auf Versorgungsleistungen entsteht nach Ablauf einer Anwartschaftszeit von fünf Jahren, wobei die Anwärterzeit nicht mitgerechnet wird. Somit werden die fünf Jahre beginnend ab Eintritt in das Beamtenverhältnis auf Probe berücksichtigt.

Das Beamtenverhältnis ist, mit Ausnahme von Zeitsoldaten und Wahlbeamten, auf Lebenszeit ausgerichtet und endet entweder mit Ihrem Tod oder

  • Entlassung auf Antrag
  • Verlust der Beamtenrechte
  • Entfernung aus dem Dienst nach der Bundesdisziplinarordnung

Beamte der Feuerwehr im Ruhestand – die Besonderheiten

Ähnlich wie die gesetzliche Rente bleiben auch die Pensionsleistungen nicht von Kürzungen verschont. Zuletzt wurde im Jahr 2001 der Versorgungshöchstsatz für Beamte im Ruhestand von 75 auf 71,75 Prozent des zuletzt erzielten Nettoeinkommens gekürzt – hierbei werden unter Umständen nicht alle im letzten Gehalt berücksichtigten Zuschläge berücksichtigt.

Um die Höhe des Ruhegehalts ermitteln zu können, werden

  • ruhegehaltfähige Dienstbezüge
  • ruhegehaltfähige Dienstzeit
  • Besoldungstabellen von Bund und Ländern

zu Grunde gelegt. Maximal kann nach 40 Dienstjahren ein Ruhegehalt in Höhe von 71,15 % der Bezüge der letzten zwei Jahre desselben Amtes erreicht werden. Oft erreichen Beamte jedoch die Grenze von 40 Dienstjahren nicht und treten vor Ablauf dieser Grenze in den Ruhestand ein – das durchschnittliche Pensionsniveau liegt derzeit bei etwa 66,6 %.

Vergleich der gesetzlichen Rentenversicherung und der Pension eines Beamten der Feuerwehr

Aufgrund der zwei völlig unterschiedlichen Versorgungssysteme ist ein unmittelbarer Vergleich zwischen der Rentenversicherung und den Pensionsansprüchen gar nicht möglich.

Dennoch lässt sich eines feststellen: Dem Grunde nach sind Beamte mit Ruhegehalt einem Rentner bessergestellt. Während sich die Pension anhand des Einkommens der letzten zwei Dienstjahre bemisst, und Beamte während der Dienstzeit keine Sozialabgaben abführen müssen (die Pension wird durch Steuergelder finanziert) gilt in der gesetzlichen Rentenversicherung das Äquivalenzprinzip – je höher die Beiträge und je länger die Einzahlungsdauer, desto höher der Anspruch auf die spätere gesetzliche Rente. Berücksichtigt werden hier alle Jahre der Erwerbstätigkeit. Wer nicht berufstätig ist und keine Rentenbeiträge einzahlt, erwirbt für diese Zeit auch keinen Rentenanspruch.

Nach einer mindestens 5-jährigen Dienstzeit haben Beamte Anspruch auf eine Mindestversorgung von 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, also in etwa 1.400 Euro monatlich.

Rentner hingegen haben keinen Anspruch auf eine Mindestversorgung, viele Renten liegen sogar unter den Mindestansprüchen Beamter.

Unterhaltsbeitrag – Ermessensleistung des Dienstherrn im Rahmen der Dienstunfähigkeit

Sollte ein Beamter der Feuerwehr innerhalb der ersten fünf Jahre nach Ernennung zum Beamten auf Probe dienstunfähig werden, ohne dass eine Dienstbeschädigung oder ein Dienstunfall zugrunde liegt, wird er aus dem Dienst entlassen.

Ein Anspruch auf Ruhegehalt besteht in diesen Fällen nicht, was zur Folge hat, dass Sozialhilfebezug droht.
Im Rahmen seiner Ermessenausübung hat der Dienstherr jedoch die Möglichkeit, eine Unterhaltsleistung zu gewähren. Diese wird, sofern zu Ihren Gunsten entscheiden wird, bis zur Höhe des Ruhegehaltes gewährt werden.

Beamte der Feuerwehr, die aufgrund Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, können bei Wiedererlangen der Dienstfähigkeit zurück in das zuletzt ausgeübte Amt berufen werden – auch eine interne Versetzung innerhalb der Behörde ist möglich.

Alternativ besteht auch für Beamte der Feuerwehr die Möglichkeit, aus dem technischen Dienst in die Laufbahn des nichttechnischen Dienst zu wechseln, sofern die Feuerwehrtauglichkeit nicht mehr gegeben ist. In diesem Fall werden alle Dienstzeiten als Beamter aufaddiert, so dass Sie trotz Feuerwehruntauglichkeit die Option haben, eine Dienstzeit von 40 Jahren zu erreichen.

Beamte, die ihre Beamtenlaufbahn ohne dienstliche Gründe von Ihrer Seite aus beenden, haben Anspruch auf Altersgeld, wenn auf eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet wird. Allerdings muss eine Dienstzeit von sieben Jahren, davon mindestens fünf beim Dienstherrn Bund, zurückgelegt worden sein. Die Höhe des Altersgelds richtet sich nach den letzten Bezügen und der geleisteten Dienstzeit. Ausgezahlt wird Altersgeld grundsätzlich erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze.

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Versicherungen für Beamte im Ruhestand – schützen Sie sich effektiv

Auch im Alter ist es wichtig, effektiv vor den finanziellen Folgen etwaiger Schadensereignisse oder Krankheit abgesichert zu sein. Gerade die Krankenversicherung sollte eine große Rolle spielen, da mit zunehmenden Alter statistisch gesehen auch die körperlichen Gebrechen zunehmen.

Krankenversicherung

Als Beamter der Feuerwehr im Ruhestand erhalten Sie in der Regel eine Beihilfe in Höhe von 70 Prozent entstandener Aufwendungen für Behandlungskosten.

Der Restbetrag in Höhe von 30 Prozent ist durch Sie zu tragen und muss aufgrund der bestehenden Krankenversicherungspflicht mittels einer ergänzenden Krankenversicherung gedeckt werden.

Hierzu steht Ihnen der Weg in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung aber auch in die private Krankenversicherung offen – letztere ist in der Regel die günstigere Alternative und vor dem Hintergrund eines besseren Leistungsportfolios gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung die bessere Alternative.

Pflegepflichtversicherung

Noch länger als in der Krankenversicherung besteht in der Pflegeversicherung eine Versicherungspflicht. Diese soll Ihnen die Möglichkeit bieten, im Fall einer Pflegestufe entsprechen notwendige Pflegemaßnahmen in Anspruch nehmen zu können.
Diese sollte stets bei dem Unternehmen abgeschlossen werden, bei dem auch die Krankenversicherung besteht. So können Sie später im Leistungsfall etwaige Abgrenzungsschwierigkeiten vermeiden.

Neben der Krankenversicherung bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden einen Pflegepflichtversicherungstarif an, der Sie effektiv absichert.

Private Altersvorsorge

Grundsätzlich sollten Beamte der Feuerwehr frühzeitig beginnen, die bereits dargestellte Versorgungslücke, die mit Eintritt in den Ruhestand entsteht, mittels einer privaten Altersvorsorge abzufedern.

Hierzu steht Ihnen beispielsweise die Relax-Rente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden zur Verfügung, welche sowohl den Sicherheitsgedanken schwankender Kurse aber auch eine optimale Renditechance perfekt miteinander kombiniert. Ihr Leistungsplus: Während der Laufzeit kann die Rente an den persönlichen Bedarf flexibel angepasst werden!

Weitere Möglichkeiten sind der Abschluss einer Riester- oder Rürup-Rente, welche beide auf Ihre eigene Weise Vor- und Nachteile mit sich bringen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an! Wir erläutern Ihnen beide Versicherungsmodelle sowie deren Möglichkeiten, diese effektiv zu Steuerersparnis sowie Vermögensaufbau einzusetzen.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Lassen Sie sich zum Thema Ruhestand und Altersvorsorge professionell beraten – unsere fachkundigen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden sind gern persönlich für Sie da!

Rufen Sie uns jederzeit gerne an! Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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