Wichtig!
Wird ein Beamter auf Widerruf entlassen oder das Ruhegehalt aberkannt, entfällt die beamtenrechtliche Versorgung. Diese wird aus öffentlichen Haushalten gezahlt, fällt aber zunehmend geringer aus – der Höchstsatz wurde 2001 von 75 % auf 71,75 % gesenkt. Die DBV empfiehlt deshalb frühzeitige Vorsorge mit der Relax- oder Rürup-Rente, ideal auch bei früherem Ruhestand.