Beamte im Ruhestand der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden
Als Polizeibeamter stehen Sie in einem lebenslangen öffentlich-rechtlichen Treueverhältnis mit Ihrem Dienstherrn. Sie erhalten Besoldung, Krankheitsfürsorge und später ein Ruhegehalt. Auch im Ruhestand besteht Anspruch auf Alimentation – eine Kombination aus Grundabsicherung und ergänzender Vorsorge. Die finanzielle Versorgung durch Ihren Dienstherrn bleibt dabei stets umfassend gewährleistet.
Eine Alimentation für Beamte im Ruhestand der Polizei versteht sich inklusive:
- Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag
- Hinterbliebenenversorgung
- Unfallfürsorge
- Übergangsgeld
- Leistungen, die sich auf die Familie und Pflege beziehen
- Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
Wichtig!
Wird ein Beamter auf Widerruf entlassen oder das Ruhegehalt aberkannt, entfällt die beamtenrechtliche Versorgung. Diese wird aus öffentlichen Haushalten gezahlt, fällt aber zunehmend geringer aus – der Höchstsatz wurde 2001 von 75 % auf 71,75 % gesenkt. Die DBV empfiehlt deshalb frühzeitige Vorsorge mit der Relax- oder Rürup-Rente, ideal auch bei früherem Ruhestand.
Besonderheiten für Beamte im Ruhestand im Detail
Beamtenversorgung und Ruhegehalt
Nach 40 Dienstjahren erhalten Sie den Höchstsatz von 71,75 % Ihres letzten Einkommens, sofern Sie zwei Jahre im selben Amt tätig waren. Ab dem 65. Lebensjahr und mit 45 anrechenbaren Dienstjahren entfällt jeder Versorgungsabschlag. Solange Sie den Höchstsatz nicht überschreiten, bleiben gesetzliche Renten und Erwerbseinkommen anrechnungsfrei auf Ihr Ruhegehalt als Beamter im Ruhestand.
Das sind die Parameter zur Berechnungsgrundlage des Ruhegehaltssatzes:
- relevante Dienstbezüge und Dienstzeit für das Ruhegehalt
- Besoldungstabellen von Bund und Ländern
Der Beamte im Ruhestand
Wurden Sie vor dem 01.01.1947 geboren, gilt die Regelaltersgrenze von 65 Jahren. Jüngere Jahrgänge unterliegen der Anhebung auf 67 Jahre. Polizei- und Justizvollzugsbeamte können teils schon mit 62, bei 25 Jahren Wechselschicht mit 61 abschlagsfrei in Ruhestand gehen. Bei Schwerbehinderung ist ein früherer Ruhestand vor 62 möglich. Weitere Versetzungsgründe sind z. B. Dienstunfähigkeit oder Dienstunfall.
Weitere Gründe zur Versetzung in den Ruhestand wären:
- eine dauerhafte Dienstunfähigkeit
- Auf Antrag ab dem vollendeten 63. Lebensjahr, allerdings müssten Sie einen Abschlag in Höhe von 0,3 Prozent pro Kalendermonat hinnehmen.
- Als Folge eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung, wenn Sie Beamten auf Probe sind.
Anspruch auf Ruhegehalt
Nach fünf Jahren Dienst haben Sie als Polizeibeamter im Ruhestand Anspruch auf Ruhegehalt – außer bei dienstunfallbedingter Beschädigung, dann früher. Bei Wiederherstellung der Dienstfähigkeit vor dem 63. Lebensjahr kann eine Reaktivierung erfolgen. Beenden Sie Ihre Laufbahn freiwillig, können Sie Altersgeld erhalten – bei sieben Dienstjahren, davon fünf beim Bund. Auszahlung erfolgt ab Regelaltersgrenze.
Sie können kein Ruhegehalt beanspruchen, bei:
- Entlassung
- Verlust der Beamtenrechte
- Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Unterhaltsbeitrag
Werden Sie als Polizeibeamter innerhalb der ersten fünf Dienstjahre dienstunfähig oder erreichen die Altersgrenze, erfolgt Ihre Entlassung. Das betrifft auch Beamte auf Probe ohne erfüllte Wartezeit. Ein Anspruch auf Ruhegehalt besteht nicht. Stattdessen kann ein Unterhaltsbeitrag gezahlt werden, jedoch freiwillig und höchstens in Höhe des möglichen Ruhegehalts.
Mindestversorgung für Beamte im Ruhestand
Bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall erhalten Polizeibeamte laut Beamtenversorgungsgesetz eine Mindestversorgung von mind. 35 % der ruhegehaltfähigen Bezüge – abhängig vom Amt. Unabhängig vom Amt gilt: Mindestens 65 % der Endstufe A 4. Die höhere Versorgung wird gewährt. Bei Dienstunfall mit Dienstunfähigkeit beträgt das Mindestruhegehalt 66,67 %. So werden finanzielle Einbußen abgefedert.
Termin vereinbarenWir stehen Ihnen in Dresden zur Seite!
Um eventuelle Versorgungslücken auszugleichen sollten Sie sich unverbindlich von Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden beraten lassen. Wir sind gerne für Sie da.
Tänzer & Tänzer oHG
Altmarkt (bei Plug und Work) 10b
01067 Dresden
Nach Vereinbarung
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
