Das Haftungsprivileg
Wenn es um die Abwehr von Gefahr geht, haben Beamte der Feuerwehr das sogenannte Haftungsprivileg. Da es bei jedem Einsatz um Menschenleben gehen kann und dabei keine Zeit verloren gehen darf, können Sie in Ihrem Beruf nur für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden zur Verantwortung gezogen werden. Grob fahrlässig meint in dem Zusammenhang, wenn der Löscheinsatz einfach abgebrochen wird und das Feuer das Gebäude komplett zerstört.
Das Haftungsprivileg gilt nur dann, wenn eine konkrete Gefahr besteht. Andernfalls sind Sie als Beamte der Feuerwehr auch bei einfacher Fahrlässigkeit wie bei einem Unfall im Straßenverkehr mit Mitschuld haftbar. Letztlich ist sicherzustellen, dass jeder größtmögliche Sorgfalt walten lässt.
Die Haftungsfrage
Es kommt zu einem schweren Unfall oder während des Dienstes passiert ein kleines Missgeschick, bei dem eine dritte Person zu Schaden kommt. Hier stellt sich die Frage: Wer haftet?
In vielen Fällen haftet die Dienststelle bzw. der Dienstherr. Jedoch hat dieser jederzeit die Möglichkeit, wie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Sie in Regress zu nehmen. Diese Fälle zeigen sich immer häufiger.
Es ist klar, dass Fehler vermieden werden sollten, jedoch können Irrtümer und kleine Missgeschicke jedem von uns passieren. Nicht selten führt der daraus resultierende Schaden sowie die Auseinandersetzung mit dem Dienstherrn zu einer erheblichen psychischen Belastung. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden können es Ihnen nicht abnehmen Fehler gänzlich zu vermeiden. Aber mit der Diensthaftpflichtversicherung schützen wir Sie vor dem finanziellen Risiko, das nicht selten ebenso eine enorme Last darstellt.
Bedenken Sie immer: Das Risiko für Feuerwehrbeamte an einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden beteiligt zu sein, ist hoch. Wird der Beamte der Feuerwehr dafür mit seinem derzeitigen und zukünftigen Vermögen haftbar gemacht, steht die ganze Existenz auf dem Spiel. Neben dem Dienstherrn können auch Kollegen, Bürger und andere betroffene Personen Schadenersatzansprüche geltend machen.
Damit wollen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Ihnen verdeutlichen, dass eine Diensthaftpflichtversicherung für Sie als Beamter der Feuerwehr unverzichtbar ist.