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DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Diensthaftpflichtversicherung Dresden

DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in
Dresden über die Diensthaftpflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr

Bei jedem Einsatz stehen Beamte der Feuerwehr unter einem extremen Stress und einer hohen Belastung. Wenn Menschen ausbrennenden Häusern gerettet werden müssen, bleibt natürlich keine Zeit zum Nachdenken. Der Fokus gilt in erster Linie der Aufgabe, also dem Löschen, Retten, Bergen, Schützen. Doch unter Zeitdruck kann es schnell zu Fehlern kommen. Selbst der kleinste Fehler kann dabei großen Schaden anrichten. Je größer die Verantwortung ist, desto höher der Schaden und damit die Schadenersatzforderungen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden wollen Sie nachfolgend über die Diensthaftpflichtversicherung genauer informieren, die zu einer der elementarsten Versicherungen für Beamte der Feuerwehr zählt.

Das Haftungsprivileg

Wenn es um die Abwehr von Gefahr geht, haben Beamte der Feuerwehr das sogenannte Haftungsprivileg. Da es bei jedem Einsatz um Menschenleben gehen kann und dabei keine Zeit verloren gehen darf, können Sie in Ihrem Beruf nur für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden zur Verantwortung gezogen werden. Grob fahrlässig meint in dem Zusammenhang, wenn der Löscheinsatz einfach abgebrochen wird und das Feuer das Gebäude komplett zerstört.

Das Haftungsprivileg gilt nur dann, wenn eine konkrete Gefahr besteht. Andernfalls sind Sie als Beamte der Feuerwehr auch bei einfacher Fahrlässigkeit wie bei einem Unfall im Straßenverkehr mit Mitschuld haftbar. Letztlich ist sicherzustellen, dass jeder größtmögliche Sorgfalt walten lässt.

Die Haftungsfrage

Es kommt zu einem schweren Unfall oder während des Dienstes passiert ein kleines Missgeschick, bei dem eine dritte Person zu Schaden kommt. Hier stellt sich die Frage: Wer haftet?

In vielen Fällen haftet die Dienststelle bzw. der Dienstherr. Jedoch hat dieser jederzeit die Möglichkeit, wie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Sie in Regress zu nehmen. Diese Fälle zeigen sich immer häufiger.

Es ist klar, dass Fehler vermieden werden sollten, jedoch können Irrtümer und kleine Missgeschicke jedem von uns passieren. Nicht selten führt der daraus resultierende Schaden sowie die Auseinandersetzung mit dem Dienstherrn zu einer erheblichen psychischen Belastung. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden können es Ihnen nicht abnehmen Fehler gänzlich zu vermeiden. Aber mit der Diensthaftpflichtversicherung schützen wir Sie vor dem finanziellen Risiko, das nicht selten ebenso eine enorme Last darstellt.

Bedenken Sie immer: Das Risiko für Feuerwehrbeamte an einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden beteiligt zu sein, ist hoch. Wird der Beamte der Feuerwehr dafür mit seinem derzeitigen und zukünftigen Vermögen haftbar gemacht, steht die ganze Existenz auf dem Spiel. Neben dem Dienstherrn können auch Kollegen, Bürger und andere betroffene Personen Schadenersatzansprüche geltend machen.

Damit wollen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Ihnen verdeutlichen, dass eine Diensthaftpflichtversicherung für Sie als Beamter der Feuerwehr unverzichtbar ist.

Die Konsequenzen eines Schadens

Immer dann, wenn Schäden an Sachen oder Personen entstanden sind, können die hohen Schadensersatzforderungen auf Beamte der Feuerwehr zukommen. Schnell geht das sogar in den Millionenbereich. Sobald eine langwierige oder gar lebenslange Verletzung die Folge eines Fehlverhaltens ist, können Forderungen wie Schmerzensgeld, Krankenhauskosten, Verdienstausfall oder lebenslange Rente zu einer finanziellen Schieflage führen.

Auch das Abhandenkommen von Dienstkleidung oder der Ausrüstungsgegenstände kann mit Schadenersatzforderungen verbunden sein.

Im § 78 Haftung des Bundesbeamtengesetzes sowie im § 839 BGB steht, dass Beamte, Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes für jeden Schaden haften, den sie aufgrund einer Dienstpflichtverletzung verursacht haben.

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Artikel 34 steht geschrieben:

„Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegender Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.“

Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG

Eine Diensthaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Berufe, die mit einer hohen Verantwortung einhergehen. Dennoch gibt es in Deutschland wenige leistungsstarke Tarife im Bereich der Diensthaftpflichtversicherung. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden haben in unserem Portfolio eine Diensthaftpflichtversicherung, die sich an den Versicherungsbedürfnissen von Ihnen als Beamte der Feuerwehr orientiert und unter anderem für Sie da ist, wenn:

  • Sie Schäden an Einsatzfahrzeugen des Dienstherrn verursachen, beispielsweise durch falsche Betankung oder Beschädigung im Einsatz.
  • es zu Schäden an fiskalischem Eigentum durch Sie kommt.
  • der Schlüsselverlust zu einem Austausch der Schließanlage führt.
  • und bei weiteren Risiken.

Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden trägt dabei die Kosten bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.

Ein Grundschutz ist bis zu zehn Millionen Euro für den privaten Bereich möglich. Im dienstlichen Bereich kann eine Versicherungssumme von bis zu zehn Millionen Euro vereinbart werden.

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden sind auf Versicherungen für den öffentlichen Dienst spezialisiert. Die BOXflex Diensthaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist jederzeit flexibel erweiterbar und kann durch individuelle Vereinbarungen an die persönlichen Bedürfnisse von Beamten der Feuerwehr angepasst werden. Damit genießen Sie einen maßgeschneiderten Schutz vor Schadenersatzforderungen Dritter. Gleichzeitig bieten wir Ihnen einen weltweiten Versicherungsschutz im dienstlichen Bereich ohne zeitliche Begrenzung.

Die Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung der DBV

Bei Ansprüchen geschädigter Dritter und bei Regressforderungen des Dienstherrn springt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden für Sie ein und garantiert Ihnen damit einen passiven Rechtsschutz. Wir prüfen jede Forderungen auf Rechtmäßigkeit und regulieren diese, die berechtigt sind. Unberechtigte Forderungen hingegen wehren wir ab und das notfalls sogar vor Gericht. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden tragen dabei auch sämtliche Kosten für Gericht, Anwälte oder Gutachten.

Alle Versicherungsleistungen im Rahmen der Diensthaftpflichtversicherung können Sie als Beamte der Feuerwehr bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden flexibel an Ihre Wünsche und Ihren individuellen Bedarf anpassen.

Bei uns stehen Ihnen folgende Versicherungssummen optional zur Verfügung:

  • 20 Millionen Euro für Personen und Sachschäden
  • 20 Millionen Euro für Schäden an fiskalischem Eigentum

Darüber hinaus ergänzen Sie einfach mit unseren Bausteinen Ihren flexiblen Schutz der Diensthaftpflichtversicherung. Der Baustein Vermögensschaden zum Beispiel sichert Sie unter anderem ab bei:

  • Jegliche Vermögensschäden, die bei der Ausübung der dienstlichen beziehungsweise beruflichen Tätigkeit entstehen.
  • Bei Ausscheiden aus dem Dienst besteht eine Nachhaftung für Schäden aus der bisherigen dienstlichen oder beruflichen Tätigkeit für bis zu 5 Jahre.

Der Baustein Premium erweitert den Schutz der BOXflex Diensthaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden:

  • 50 Millionen Euro für Vermögens- und Sachschäden
  • Bis zu 100.000 Euro beim Verlust fremder Schlüssel

Was ist, wenn Sie Geschädigter sind

Zudem profitieren Sie als Beamter der Feuerwehr von der Forderungsausfalldeckung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden. Es kann sein, dass auch Ihnen jemand einen Schaden zufügt. Nicht selten ist dabei, dass der Verantwortliche über keine eigene Haftpflichtversicherung verfügt und damit nicht für den Schaden aufkommen kann. Hier springt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden für Sie ein und ersetzt Ihnen mit der Forderungsausfalldeckung den Schaden. Sollten Sie bereits bei einem anderen Unternehmen versichert sein, besteht die Option einer Ergänzungsdeckung, die Sie bei uns in Anspruch nehmen können und das schon ab 1 % des Beitrags.

Wir beraten Sie gern

Haben Sie Fragen zur Diensthaftpflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr? Dann kontaktieren Sie uns! Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ist gerne für Sie da. Vereinbaren Sie gleich Ihren ersten kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin.

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