Bewerbungs- und Auswahlverfahren für die Ausbildung bei der Polizei

Die Ausbildung zum Beamten der Polizei ist in Deutschland Ländersache. Es existieren 16 Landespolizeistellen, die Bundespolizei, die Polizei des deutschen Bundestags sowie die Bundeskriminalpolizei. Die Ausbildung zum Polizisten ist an 19 unterschiedlichen Polizeibehörden möglich. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer und Tänzer oHG in Dresden möchten Ihnen hiermit das Procedere detailliert erläutern. 

Die Polizeibehörden prüfen die Bewerbungsunterlagen auf die jeweiligen Einstellungsvoraussetzungen. Die Anforderungen sind zwar nicht bundeseinheitlich geregelt, ähneln sich jedoch sehr. Bewerber können sich in mehreren Bundesländern bewerben. Sollte das Auswahlverfahren nicht bestanden werden, ist im nächsten Jahr ein zweiter Versuch möglich.

Einstellungsvoraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit - Unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch Bewerber anderer EU-Mitgliedstaaten bewerben.
  • Bereitschaft, sich für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzusetzen.
  • Die Altersgrenze wird je nach Behörde gesetzt. Das maximale Alter für den mittleren Dienst sind ca. 25 Jahre, für den gehobenen Dienst sind es etwa 30 Jahre. In einigen Bundesländern wir lediglich das Mindestalter berücksichtigt. 
  • Spätestens am Ausbildungsende muss der Führerschein vorliegen.
  • Auch bei der gesundheitlichen Eignung setzten die einzelnen Länder unterschiedliche Anforderungen. Geprüft werden das Seh- und Hörvermögen, das Herz-Kreislauf-System sowie der Body-Mass-Index. Viele Polizeibehörden verlangen eine Mindestkörpergröße.
  • Wer für den Dienst bei der Polizei für tauglich erklärt wird, wird bundesweit in der “Polizeidienstverordnung 300” festgehalten.
  • Schuldenfreiheit, da das Risiko der Bestechlichkeit bei schuldenbelasteten Polizisten zu groß wäre. 
  • Keine Vorstrafen: Darüber hinaus wird geprüft, ob es laufende Ermittlungsverfahren gibt oder gab.
  • Den für die jeweilige Laufbahn geforderten Schulabschluss
  • Keine sichtbaren Tätowierungen oder Piercings
  • Kernkompetenzen: Teamfähigkeit, soziale Kompetenz, Zivilcourage, Flexibilität, Mobilität, Leistungsbereitschaft, Entscheidungsvermögen und Belastbarkeit
  • Körperliche Fitness: zum Teil wird ein Schwimmabzeichen oder ein deutsches Sportabzeichen verlangt. 

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbungsunterlagen müssen den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes entsprechen und fristgerecht eingereicht werden. Initiativbewerbungen sind ausdrücklich unerwünscht. Im Großteil der Bundesländer kann man sich online bewerben. In Baden-Württemberg und Bayern sind die Bewerbungsformulare über die Einstellungsberater erhältlich. Bewerber aus anderen Bundesländern, die sich für eine Ausbildung bei der Polizei in Baden-Württemberg und/ oder Bayern bewerben möchten, beantragen diese Unterlagen schriftlich bei den Einstellungsberatern. 

Das gehört in eine vollständige Bewerbung:

  • Ein persönliches Bewerbungsanschreiben
  • Eine E-Mailanschrift, um gegebenenfalls die Bewerbungsvordrucke elektronisch übersenden zu können
  • Ein (oftmals) handgeschriebener Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde, eventuell mit Übersetzung
  • Nachweis des jeweiligen (angestrebten) Schulabschluss: Fachoberschulreife (Mittlere Reife), Fachhochschulreife (Fachabitur) oder allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Bei Bewerbern mit einem Hauptschulabschluss ist gegebenenfalls der Nachweis einer Berufsausbildung oder eines Gesellenbriefes notwendig.
  • Eine beidseitige Kopie des Personalausweises und Führerscheins
  • Kopie des Schwimm- und/ oder Sportabzeichens

Auch Bewerbungen über Online-Portale sollten sorgfältig ausgefüllt und die erforderlichen Dokumente bereitgehalten werden. Denn der erste Eindruck zählt. 

Das Auswahlverfahren

Hier sind vier Prüfungen zu absolvieren, die auf bis zu vier Tage verteilt werden können. Inhalte und Reihenfolge variieren von Bundesland zu Bundesland. Bewerber die einen Test erfolgreich bestanden haben, werden zum nächsten zugelassen. Ist eine Prüfung nicht bestanden, ist das Auswahlverfahren hier beendet. 

1. Schriftlicher Test 

Kognitiver Fähigkeitstest (Intelligenztest):

  • Rechenaufgaben
  • Visuelles, logisches und analytisches Denken
  • Allgemeinwissen, unter anderem in den Bereichen Geographie, Naturwissenschaften und Politik
  • Deutsch
  • Konzentrations- und Merkfähigkeit
  • technisches Verständnis

Neben fundiertem Wissen zählt bei den Aufgaben auch die Schnelligkeit. Zur Testung der Deutschkenntnisse werden Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung geprüft sowie ein Diktat oder Aufsatz geschrieben. 

2. Sporttest 

Hier werden die Bewerber zum Beamten der Polizei auf Kraft, Koordination, Schnelligkeit und Ausdauer geprüft. Der Sporttest fällt in jedem Bundesland unterschiedlich aus. Disziplinen wie Hindernisparcours, Sprinttests, Dauerläufe, Kraftübungen, Konditionstests oder Schwimmen können erwartet werden. 

Ausnahme: In Nordrhein-Westfalen wird das deutsche Sportabzeichen (mindestens Bronze) und das deutsche Rettungsschwimmabzeichen erwartet. Der Sporttest entfällt hierdurch. 

3. Vorstellungsgespräch bzw. Assessment Center 

Hier werden meist Gruppengespräche geführt. Die Bewerber zum Beamten der Polizei müssen über vorgegebene (polizeiliche) Sachverhalte diskutieren. Die Kommunikationsfähigkeit wird somit geprüft und bewertet. Im Anschluss werden Einzelgespräche geführt, um die persönliche Eignung festzustellen. Die Prüfer nutzen hierfür einen Fragenkatalog.

Mögliche Inhalte:

  • Schlüssige Erklärung für den Berufswunsch
  • Fragen zur Organisationsstruktur der Polizei
  • Vorstellungen bzgl. des Berufsalltags bei der Polizei
  • Vor- und Nachteile des Polizeiberufes
  • Kurze persönliche Vorstellung, eigener Werdegang
  • Benennen von Qualifikationen, Erlebnisse und Erfahrungen, die einen Bezug zum Polizeiberuf aufweisen und für diesen positiv zu bewerten sind.
  • Wie war das Verhältnis zu Mitschülern und Lehrern?
  • Wo liegen die eigenen Schwächen und Stärken?
  • Wo sieht man sich in fünf Jahren?

In diesem Einzelgespräch sollte der Bewerber glaubhaft seine Zielstrebigkeit, seine realistische Einschätzung und sein Verantwortungsbewusstsein transportieren. 

Assessment Center

Das Assessment-Center ist in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen ein fester Bestandteil des Einstellungstests für den gehobenen Polizeidienst. 

Inhalte:

  • Rollenspielen
  • Gruppendiskussionen
  • Gruppenaufgaben
  • kurze Vorträge

Auf diese Weise möchte die Kommission mehr über das Verhalten in Grenzsituationen und über den sozialen Umgang erfahren. Die Gruppendiskussionen zeigen auf, wer mit anderen Menschen konstruktiv zusammenarbeiten kann. Der Dienst als Beamter der Polizei erfordert großen Teamgeist und einen guten Umgang mit Menschen. Der Auftritt sollte selbstbewusst und der zwischenmenschliche Kontakt empathisch und kooperativ sein. Die Rollenspiele dienen der Veranschaulichung, ob Standpunkte überzeugend dargelegt werden und der Bewerber kompromissbereit ist. 

Auch beim Assessment-Center liegt der Fokus auf den Stärken und der Motivation, den Dienst als Beamter der Polizei gewissenhaft nachzugehen. Verunsicherungen und starke Nervosität werden nicht gern gesehen, Freundlichkeit und Souveränität hingegen schon. 

4. Polizeiärztliche Untersuchung 

Bei dieser Untersuchung wird die Polizeidiensttauglichkeit aus medizinischer Sicht festgestellt. Der Dienst als Beamter der Polizei erfordert einen stabilen Gesundheitszustand. Die Untersuchung des Polizeiarztes stellt den letzten Baustein des Auswahlverfahrens dar. Gesundheitliche Einschränkungen, die später oder langfristig Probleme verursachen können, werden hierbei ausfindig gemacht. 

Die Auswahluntersuchung beinhaltet u.A.:

  • Belastungs-EKG
  • Hörtest
  • Sehtest
  • Bluttest
  • Lungenfunktionstest
  • Arztgespräch

Wie erfolgt die finale Auswahl?

Im Anschluss an alle vier Tests wird aus den Einzelergebnissen ein Gesamtergebnis ermittelt. Die Endergebnisse aller Bewerber bei der Polizei, die das Auswahlverfahren bestanden haben, werden in einer Rangliste eingeordnet. Die zu vergebenden Ausbildungsplätze werden anschließend nach der Ranglistenplatzierung besetzt.

Laufbahn im höheren Polizeivollzugsdienst

Hier existieren keine festen Einstellungstermine. Demzufolge wird die Einstellung nach Bedarf vollzogen. 

Mögliche Auswahltests vor einer Einstellung:

  • Gruppenarbeit
  • Diskussionsrunden
  • Kurzreferate
  • Befragungen durch Beamte der Polizei oder Psychologen
  • Kurzreferate
  • Sporttest zur Feststellung von Kraft, Ausdauer, Geschicklichkeit und Schnelligkeit
  • Schriftlicher Leistungstest
  • Persönliche Vorstellung vor einer Auswahlkommission

Darüber hinaus wird eine polizeiärztliche Untersuchung auf Diensttauglichkeit durchgeführt.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, so kontaktieren Sie unser Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer und Tänzer oHG in Dresden.

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