Wenn Sie Beamter sind, haben Sie Anspruch auf Beihilfe durch Ihren Dienstherrn. In diesem Fall erhalten Sie die Rechnung von Ihrem behandelnden Arzt und reichen diese erst einmal bei Ihrer Beihilfestelle ein. Im Anschluss lassen Sie sich den Betrag, der nicht über die Beihilfe abgedeckt wurde, durch Ihre private Krankenversicherung erstatten. Wenn Sie tariflich angestellter Lehrer sind und nur in der PKV eingemündet sind, weil Ihr Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen liegt, erhalten Sie ebenfalls die Arztrechnung nach Hause geschickt. Diese muss dann allerdings zur Gänze von Ihrer privaten Krankenversicherung getragen werden. Grundsätzlich haben Sie bis zu 3 Jahre Zeit, um Ihre Rechnung bei der privaten Krankenversicherung einzureichen. Für die Beihilfestelle gilt eine Frist von einem Jahr, ehe der Anspruch verfällt. Wenn Sie einen Tarif haben, in dem Sie eine Beitragserstattung erhalten, wenn Sie in einem festgelegten Zeitraum Ihre Versicherung nicht nutzen, kann es sich lohnen, kleinere Rechnungsbeträge selbst zu begleichen, damit Ihnen die Beitragsrückerstattung nicht verloren geht.