Die beihilfekonforme private Krankenversicherung
Schon als Beamter auf Widerruf oder auf Probe hatten Sie meist eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Sie deckt die Kosten ab, die Ihre Beihilfe nicht übernimmt, und erfüllt die gesetzliche Versicherungspflicht. Zusätzlich erhalten Sie weiterhin Beihilfe durch Ihren Dienstherrn. Die Höhe der Beihilfesätze variiert je nach Status, Bundesland und familiärer Situation.
Die Beihilfesätze sehen dabei folgendermaßen aus:
- 50 % der beihilfefähigen Kosten für Beamte mit einem oder weniger Kindern
- 70 % der beihilfefähigen Kosten für Beamte mit zwei oder mehr Kindern
- 70 % der beihilfefähigen Kosten für einen Beamten im Ruhestand
- 70 % der beihilfefähigen Kosten für die Gesundheitsversorgung des beihilfeberechtigten Partners des Beamten
- 80 % der beihilfefähigen Kosten für die Gesundheitsversorgung eines oder mehrerer beihilfeberechtigter Kinder
Die Beihilfe deckt nie alle Kosten ab – daher sind Beamte verpflichtet, sich zusätzlich zu versichern. Die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV erfüllt diese Pflicht optimal. Zusätzlich benötigen Beamte eine private Pflegeversicherung. Für erweiterten Schutz empfiehlt sich eine Pflegezusatzversicherung, die unsere Experten Ihnen gerne vorstellen.
Wenn Sie sich für diese Form der Absicherung entscheiden, kommen Sie unter anderem in den Genuss der folgenden Leistungen:
- Freie Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhauswahl
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
- Beitragsrückerstattung, wenn Leistungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht in Anspruch genommen werden
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Flexible Umgestaltung ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Änderungen der Lebensumstände und des Beihilfesatzes wirken sich auf die Höhe Ihres Versicherungsbeitrages aus
- Niedrige Beiträge bei frühzeitigem Versicherungsabschluss
- Geringe Beiträge und umfangreiche Leistungen einer privaten Krankenversicherung
- Kostenübernahme für Heilpraktiker oder Arzt der Naturheilkunde inklusive
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV schützt Sie vor den finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit. Vor Ablauf der fünfjährigen Wartezeit erhalten Sie kein Ruhegehalt. Danach steigt Ihr Anspruch jährlich bis maximal 71,75 % nach 40 Jahren. Die Versicherung sichert Sie unabhängig vom Dienstalter zuverlässig ab – auch bei früher Dienstunfähigkeit.
Dabei genießen Sie die folgenden Vorteile:
- Eine vertraglich festgelegte Rente wird garantiert
- Bei Dienstunfähigkeit werden Beiträge zur Lebens- und Rentenversicherung übernommen
- Nachversicherungen sind möglich
- Anpassungen sind möglich, wenn sich der Absicherungsbedarf ändert, z.B. bei Heirat, Hausbau, Geburt
- Die Rentenhöhe richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen und der Besoldungsgruppe
- Dienstunfähigkeitsschutz ist mit Produkten der Altersvorsorge der DBV kombinierbar
- Dynamikoption und umfangreiche Nachversicherungsgarantien
Diensthaftpflichtversicherung/Vermögensschadenhaftpflicht
Als Beamter tragen Sie Verantwortung bei hoheitlichen Aufgaben – Fehler wie falsche Entscheidungen oder Fristversäumnisse können schnell zu teuren Haftungsfällen führen. Um sich vor finanziellen Folgen zu schützen, ist frühzeitige Absicherung entscheidend. Die DBV unterstützt Sie dabei, die passende Lösung für Ihren individuellen Bedarf zu finden.
Zu den möglichen Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung zählen beispielsweise die folgenden Punkte:
- Es besteht passiver Rechtsschutz – die gestellten Ansprüche werden auf Rechtmäßigkeit geprüft - unberechtigte Forderungen werden abgewehrt
- Wir führen Gerichtsverhandlungen und kommen für die Anwalts- und Prozesskosten auf
- Gerechtfertigte Ansprüche werden zuverlässig von der DBV reguliert
- Versicherungsschutz besteht weltweit ohne zeitliche Begrenzung
- Nachhaftung bis fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst
- Versicherungssumme flexibel wählbar von € 25.000 bis € 500.000
- Kassenfehlbeträge bis € 2.000
- Rückwärtsversicherung ohne zeitliche Begrenzung