Ihr Soldatenverhältnis
Als Soldaten befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, das man mit einem klassischen Angestelltenverhältnis nur bedingt vergleichen kann. Dies liegt nicht zuletzt an den umfangreichen gegenseitigen Rechten und Pflichten, die es mit sich bringt. Sie sind Ihrem Dienstherrn gegenüber zu Dienst und Treue verpflichtet. Ihr Dienstherr wiederum muss Fürsorgepflichten nachkommen. Hierzu gehört zum einen die finanzielle Fürsorgepflicht. Im Rahmen dieser muss er Ihnen ein monatliches Gehalt zahlen. Doch darüber hinaus besteht für Ihren Dienstherrn eine Pflicht zur Gesundheitsfürsorge. Dieser kommt er während Ihrer aktiven Dienstzeit durch die freie Heilfürsorge nach.