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DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Heilfürsorge Dresden

Die Heilfürsorge

Soldaten geben Tag für Tag ihr Bestes, um für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und deren Partner im Ausland zu sorgen. Dabei setzen sie jedoch nicht selten ihre körperliche und mentale Gesundheit oder mitunter sogar ihr eigenes Leben aufs Spiel. Dementsprechend sollten sie sich um Versicherungs- und Vorsorgelösungen bemühen, die maßgeschneidert zu ihnen passen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden steht Ihnen diesbezüglich mit Rat und Tat zur Seite. Doch wir haben nicht nur das passende Produktportfolio im Angebot. Darüber hinaus beantworten wir Ihnen gerne alle Fragen rund um die Besonderheiten Ihres Soldatenlebens. Im Folgenden möchten wir Ihnen einmal die freie Heilfürsorge erklären.

Ihr Soldatenverhältnis

Als Soldaten befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, das man mit einem klassischen Angestelltenverhältnis nur bedingt vergleichen kann. Dies liegt nicht zuletzt an den umfangreichen gegenseitigen Rechten und Pflichten, die es mit sich bringt. Sie sind Ihrem Dienstherrn gegenüber zu Dienst und Treue verpflichtet. Ihr Dienstherr wiederum muss Fürsorgepflichten nachkommen. Hierzu gehört zum einen die finanzielle Fürsorgepflicht. Im Rahmen dieser muss er Ihnen ein monatliches Gehalt zahlen. Doch darüber hinaus besteht für Ihren Dienstherrn eine Pflicht zur Gesundheitsfürsorge. Dieser kommt er während Ihrer aktiven Dienstzeit durch die freie Heilfürsorge nach.

Ihr Dienstherr übernimmt alle Gesundheitskosten

Anders als bei der Beihilfe übernimmt Ihr Dienstherr bei der freien Heilfürsorge alle anfallenden Gesundheitskosten. Dementsprechend müssen Sie sich um keine zusätzliche Restkostenversicherung kümmern. Vom Umfang sollten Sie allerdings nicht allzu viel erwarten. Die Leistungen entsprechen in etwa denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer einen umfangreichen Leistungskatalog genießen möchte, kommt um private Zusatzversicherungen nicht herum. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden stellen Ihnen gerne unverbindlich passende Produkte vor.

Wann Beihilfe, wann Heilfürsorge?

Für Außenstehende mag die Entscheidung des Dienstherrn, ob ein Beamter Beihilfe oder Heilfürsorge erhält, mitunter willkürlich erscheinen. Doch das ist sie keineswegs. Wenn man so möchte, kann man anhand der Form der Gesundheitsfürsorge ablesen, welcher Dienst risikobehaftet ist und welcher nicht. Sehen wir uns beispielsweise einmal Verwaltungsbeamte an. Beamte in diesem Segment sind in aller Regel in ihrem Büro tätig. Da keinerlei körperliche Risiken bestehen, leistet der Dienstherr ihnen Beihilfe. Anders sieht es beispielsweise bei Beamten der Feuerwehr oder Soldaten aus. Soldaten setzen Tag für Tag ihre Gesundheit und schlimmstenfalls sogar ihr Leben aufs Spiel. Dementsprechend erhalten sie fast immer freie Heilfürsorge. Der Grund hierfür liegt in den Risikozuschlägen, die mit einer Restkostenversicherung einhergehen würden. Dienstherren möchten diejenigen vor dieser finanziellen Belastung bewahren. Dementsprechend kümmern sie sich in Eigenregie um Ihre Krankenversicherung.

Die Beihilfe

Die Beihilfe ist eine weitere Möglichkeit der Gesundheitsfürsorge. Hierbei übernimmt der Dienstherr einen Teil der anfallenden Gesundheitskosten. Wie hoch die Beihilfe im Einzelnen ausfällt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Das Minimum liegt bei 50 Prozent. Beihilfeberechtigte Beamte mit mehr als einem Kind haben bereits einen Anspruch auf 70 Prozent Beihilfe. Die Kinder selbst haben einen Beihilfeanspruch in Höhe von 80 Prozent. Sobald Beamte in den Ruhestand eintreten, liegt der Beihilfeanspruch bei 80 Prozent. Soldaten steht ein Beihilfeanspruch von pauschal 70 Prozent zu. Der Anspruch entsteht dann, wenn der Soldat aus dem aktiven Dienst aussteigt. Doch egal wie hoch die Unterstützung durch die Beihilfe auch ausfallen mag - eine Versorgungslücke bleibt stets. Um diese zu füllen, benötigen Sie eine Restkostenversicherung, beispielsweise die der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden. Hierzu sind Sie sogar verpflichtet. Grund hierfür ist, dass Ihr Dienstherr Sie vor einer ernsthaften finanziellen Belastung durch Gesundheitskosten bewahren möchte.

Die Beihilfe kommt garantiert

Selbstverständlich sorgt die freie Heilfürsorge bei Soldaten für eine lukrative Situation. Schließlich müssen Sie sich dank truppenärztlicher Versorgung um keine Restkostenversicherung kümmern - noch nicht zumindest. Denn Sie sollten sich durchaus bereits in jungen Jahren Gedanken um eine entsprechende Absicherung machen. Warum dies so ist? Früher oder später wandelt sich bei Beamten und Soldaten der Anspruch auf Heilfürsorge in einen Beihilfeanspruch um. Dann sehen sie sich dazu gezwungen, eine Restkostenversicherung abzuschließen, beispielsweise bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden. Hierbei sind drei Szenarien denkbar.

Ernennung zum Beamten auf Probe

Viele Beamte haben während ihres Vorbereitungsdienstes einen Anspruch auf Heilfürsorge. Doch bei vielen ändert sich dies, wenn sie erfolgreich die Laufbahnprüfung abgeschlossen haben und zum Beamten auf Probe ernannt werden. Dann erhalten sie Beihilfe und müssen sich um eine Restkostenversicherung kümmern.

Wechsel vom Außen- zum Innendienst

Ein entscheidender Grund, warum Beamte statt Beihilfe die freie Heilfürsorge beziehen, ist das Risiko ihres Dienstes. Bei gefährlichen Löscharbeiten und anderweitigen Rettungseinsätzen setzen sie häufig nicht nur ihre Gesundheit, sondern mitunter sogar ihr Leben aufs Spiel. Sollten Sie von diesem risikoreichen Außen- zum weniger gefährlichen Innendienst wechseln, droht auch keine Gefahr hoher Risikozuschläge mehr. Dementsprechend wechseln sie in diesem Fall häufig in die Beihilfe.

Soldaten auf Zeit erhalten Übergangsgebührnisse

Soldaten auf Zeit, die aus dem aktiven Dienst austreten erhalten für eine bestimmte Zeit Übergangsgebührnisse. Neben einer finanziellen Unterstützung gehört hier auch die Beihilfe dazu.

Eintritt in den Ruhestand

Sobald Berufssoldaten in den Ruhestand eintreten, steht ihnen bis zum Ende ihres Lebens Beihilfe zu.

Passende Vorsorge mit Anwartschaftsversicherung

Wie Sie sehen, droht früher oder später ein Wechsel. Wer hierfür nicht vorsorgt muss mit hohen Beiträgen rechnen. Die Anwartschaftsversicherung ist ein probates Mittel, mit dessen Hilfe Sie sich bereits in jungen Jahren bestmögliche Konditionen für Ihre Restkostenversicherung sichern können. Mithilfe dieser Absicherung „konservieren“ Sie maßgebliche Faktoren, die bei der Beitragsberechnung der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden zum Einsatz kommen. Insbesondere halten Sie Ihr Eintrittsalter und Ihren Gesundheitszustand fest. Wenn Sie beim Wechsel von Heilfürsorge zu Beihilfe in die private Krankenversicherung eintreten, werden Sie so behandelt, als wären Sie all die Jahre bereits Mitglied gewesen. Das schlägt sich vor allem bei den Vertragskonditionen nieder. Grund für die guten Konditionen sind die Altersrückstellungen, die Sie mit Ihrer Anwartschaftsversicherung anhäufen.

Verlassen Sie sich auf den Experten
 

Soldaten sollten keine Experimente machen, wenn es um ihren Versicherungsschutz geht. Schließlich gehen sie Tag für Tag einer risikobehafteten Tätigkeit nach. Dementsprechend sollten Sie nur maßgeschneiderte Versicherungs- und Vorsorgelösungen vom Experten in Betracht ziehen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung ist seit über 140 Jahren auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes tätig. Dementsprechend können wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden auf eine umfassende Erfahrung beim Versichern von Beamten und Soldaten zurückblicken.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tänzer & Tänzer oHG
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