Beihilfestellen in Deutschland der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden
Gut informiert sein.
Speziell für Beamte soll die medizinische Grundversorgung durch eine Beihilfe gewährleistet werden. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Fristen, die es bei den Anträgen zur Beihilfe zu beachten gilt. Sie als Beamter genießen viele Privilegien, zum Beispiel Beihilfen, die einem üblichen Arbeitnehmer nicht zustehen.
Grundsätzlich sind Sie damit in einer komfortablen Situation, aber dennoch weist das Beihilfe-System folgende Schwächen auf:
- Die Arztkosten müssen Sie zunächst einmal selbst bezahlen.
- Je nach Bundesland kann die Bearbeitungszeit variieren, teilweise bis zu vier Wochen.
- Vor und nach den Ferien ist die Bearbeitungszeit besonders lang.
- Sie können eine Untätigkeitsklage erst nach drei Monaten einreichen.
Die Beihilfe Ihres Dienstherrn deckt meist 50–70 % Ihrer Krankheitskosten, bei Kindern bis zu 80 %. Die genaue Höhe richtet sich nach Familienstand, Status und Bundesland. Nicht abgedeckte Kosten müssen Sie mit einer ergänzenden Krankenversicherung absichern. Ihre DBV berät Sie gern zur passenden Lösung für optimalen Schutz.
Detaillierte Infos
Wer kann Beihilfe beanspruchen?
- Beamte auf Widerruf, sowie Anwärter und Referendare
- Beamte auf Probe
- Beamte auf Lebenszeit
Voraussetzung zum Erhalt von Beihilfe ist der Nachweis eines privaten Versicherungsschutzes. Aufgrund der seit dem 01.01.2009 auch für Beamte geltenden Krankenversicherungspflicht, müssen Sie über eine sogenannte „Restkostenversicherung“ verfügen. Bei der Wahl Ihrer Versicherung müssen Sie sehr genau auf die Leistungen achten, die nicht von der Beihilfe übernommen werden.
Die erstmalige Antragsstellung zur Beihilfe erfordert ein wenig Aufwand. Die Art der Anträge hängen vom jeweiligen Dienstherrn ab, wobei es sich manchmal etwas schwierig gestalten kann. Unter anderem hat das Bundesland Sachsen die Beihilfeverordnung des Bundes übernommen, während für andere Bundesländer unterschiedliche Regelungen gelten.
Anträge zur Beihilfe
Ihr erster Beihilfeantrag, oder wenn sich Änderungen ergeben, wird in der sogenannten Langversion erstellt und Ihr Dienstherr muss erst einmal folgende Stammdaten erfassen:
Der Wegfall des Kindergeldes verändert Ihren Beihilfeanspruch, den Sie der Krankenversicherung melden müssen. Sollten sich keine Veränderungen ergeben, ist zukünftig ein Kurzantrag ausreichend.
Der Beihilfeantrag
Zur Kostenerstattung durch die Beihilfe müssen Sie Ihre Rechnungen vorlegen, wobei Kopien ausreichend sind. Handelt es sich um eine Krankenhausrechnung, müssen Sie zusätzlich eine Entlassungsbescheinigung und eventuell eine Wahlleistungsvereinbarung vorlegen. Zur Erstattung für Rezepte muss die sogenannte Pharmazentralnummer (PZN) vorhanden sein, ansonsten werden Sie keine Zahlungen erhalten.
Wann müssen Sie Beihilfe beantragen?
Als Bundesbeamter oder Beamter einiger Länder müssen Sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen Ihren Beihilfeanspruch stellen, in manchen Bundesländern innerhalb von zwei Jahren. Wenn Sie in einem Jahr keine Leistungen beansprucht haben, räumen Ihnen einige private Krankenversicherungen eine Beitragserstattung ein. Vielleicht sollten Sie erst einmal abwarten!
Unterschiedliche Regelungen bei den Stichtagen
- Maßgebend zur Frist ist das Datum auf dem Rezept oder der Rechnung.
- Für eine Pflegeleistung beginnt die Einreichungsfrist am letzten Tag des Monats, wo sie erbracht wurde. Hat ein Sozialversicherungsträger vorab gezahlt, startet die Einreichungsfrist erst am 1. des Folgemonats.
Sollten sich von Ihnen unverschuldete Verzögerungen ergeben haben, können Sie Widerspruch gegen mögliche Leistungskürzungen einlegen. Das ist auch als Beamter möglich, wenn Sie die ordnungsgemäße Erstattung der Beihilfe bemängeln.
Wissenswertes
Wann ist man Beamter?
Polizeibeamte sind Bundesbeamte und leisten ihren Dienst bei Bundes- oder Landesbehörden. Sie erhalten Krankenfürsorge, meist in Form von Beihilfe. Diese deckt 50 % der beihilfefähigen Kosten, bei zwei Kindern, im Ruhestand oder bei berücksichtigungsfähigen Partnern 70 %, für Kinder und Waisen 80 %. Partner gelten als berücksichtigungsfähig, wenn ihr Einkommen unter 18.000 € lag.
Voraussetzungen zur Kostenerstattung
Ihr Antrag auf Beihilfe muss schriftlich, eigenhändig unterschrieben und auf dem vorgesehenen Formblatt eingereicht werden. Beim Erstantrag sind umfassende Angaben und Nachweise erforderlich. Versäumnisse führen zu Rückfragen und verzögern die Bearbeitung. Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse müssen Sie der Beihilfestelle unverzüglich mitteilen.
Eigenbehalt
Als Bundesbeamter der Polizei zahlen Sie bei medizinisch notwendigen Behandlungen 5–10 € Eigenanteil, bei Klinik- oder Reha-Aufenthalten 10 € für max. 28 Tage. Kinder und Schwangere sind befreit. Der Eigenanteil ist auf 2 % des Jahreseinkommens begrenzt, bei chronisch Kranken auf 1 %. Viele Bundesländer verrechnen diesen Betrag über die Kostendämpfungspauschale mit der Beihilfe.
Bagatellgrenze
Beihilfe wird meist ab 200 € erstattet, Rechnungen dürfen max. 12 Monate alt sein. Bei geringeren Beträgen ist ein Antrag möglich, wenn zehn Monate lang keine weiteren beihilfefähigen Kosten entstehen. Zuständig sind das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln und das BADV. Das Dienstleistungszentrum Beihilfe in Bad Homburg hat zudem zehn weitere Bearbeitungsstellen bundesweit.
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Für alle Fragen rund um das Thema Versicherungen, Beihilfen oder sonstige Absicherungen für Beamte steht Ihnen Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden gerne zur Verfügung. Lassen Sie sich kompetent und zuverlässig beraten.
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Altmarkt (bei Plug und Work) 10b
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