DBV Dresden Tänzer & Tänzer oHG | Regresshöhe bei Soldaten

DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden
Regresshöhe bei Soldaten Dresden

Regresshöhe bei Soldaten

Als Soldat sollten Sie sich absichern - Regresshöhe bei Soldaten

Obwohl Sie als Soldat prinzipiell den regulären Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch bezüglich der Haftung unterliegen, besitzen Sie trotzdem eine gewisse Sonderstellung. Sie unterliegen neben dem prinzipiell besonderen Soldatenverhältnis keinerlei direkter Haftung. Lediglich in Form des Regresses über Ihren Dienstherrn, die sogenannte Amtshaftung, können Sie haftbar gemacht werden. Die konkrete Regresshöhe von Soldaten sowie dazugehörende Details möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Ihnen nachfolgend weiter erläutern.

Regresshöhe bei Soldaten sowie deren gesetzliche Grundlagen

Regress ist bei Soldaten nicht prinzipiell immer Regress. Zumindest trifft dies nicht immer in voller Höhe zu. Hier existieren verschiedene Staffelungen. Diese sind sowohl im Soldatengesetz (SG) sowie den sogenannten Einziehungsrichtlinien vorgegeben. Die Regresshöhe bei Soldaten ist prinzipiell von der Art sowie dem Umfang des entstandenen Schadens abhängig.
 
In § 24 SG ist ausdrücklich aufgeführt: „Verletzt ein Soldat vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten, so hat er dem Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Haben mehrere Soldaten gemeinsam den Schaden verursacht, so haften sie als Gesamtschuldner“.
 
Somit haben Soldaten laut der gesetzlichen Vorschriften den von Ihnen verursachten Schaden in vollständiger Höhe zu ersetzen. Die konkrete Regresshöhe, somit die gesamte Forderung, welche Ihr Dienstherr von Ihnen „einziehen“ kann, wird mithilfe der Einziehungsrichtlinien geregelt.
 
In Ziffer 2 dieser Richtlinien ist folgendes geregelt: „In den Fällen, in denen der Schaden durch eine vorsätzliche Straftat verursacht oder in sonstiger Weise vorsätzlich herbeigerufen wurde, ist grundsätzlich der gesamte Schuldbetrag einzuziehen“. Sollten Soldaten ihre Dienst- oder auch Arbeitspflicht verletzen haben und sich damit einen Vermögensvorteil verschaffen, gilt dasselbe. Sollten Soldaten bewusst zu große Dienstbezüge bezogen haben, wäre dies beispielsweise dann der Fall.
 
Die begrenzte Inanspruchnahme ist in Ziffer 3 entsprechend geregelt. Soldaten haften mit drei oder sogar sechs Monatsgehältern, welche in dieser Vorschrift als sogenannte „Messbeträge“ beziffert sind, für sämtliche anderen Fälle, welche nicht schon unter Ziffer zwei gefallen sind. Auch für Soldaten in der Ausbildung, Dienstanfänger, Anwärter oder freiwillig Wehrdienstleistende gilt diese Vorschrift entsprechend.

Mit der Haftpflichtversicherung können sich Soldaten absichern

Die Regresshöhe bei Soldaten ist mithin von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Besonders relevant sind hierbei das Tatmotiv sowie die Schwere der Schuld. In der überwiegenden Zahl der Schadensfälle haften Sie als Soldat jedoch, mit bis zu sechs Monatsgehältern oder sogar Ihrem vollständigen Vermögen. Ein Umgehen dieser gesetzlichen Haftung ist nicht möglich. Um Sie trotzdem vor enormen finanziellen Folgen zu schützen, bieten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden unsere Haftpflichtversicherung für Soldaten an. Dabei kommt sowohl die private, als auch die dienstliche Haftpflichtversicherung infrage. Die Unterschiede der dienstlichen zur privaten Haftpflichtversicherung für Soldaten möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden nachfolgend erläutern.

Dienstliche Haftpflichtversicherung bzw. Diensthaftpflicht

Generell ist für sämtliche Soldaten, Beamte sowie bereits Dienstanfänger eine dienstliche Haftpflichtversicherung anzuraten. Diese schützt Soldaten generell vor den finanziellen Folgen bei dienstlich verursachten Schäden. Die Berufshaftpflichtversicherung stellt das Gegenstück zur Diensthaftpflicht dar. Die Diensthaftpflicht kann die Regresshöhe von Soldaten allerdings nicht beeinflussen. Jedoch sorgt diese dafür, dass Sie als Soldat zumindest finanziell gesehen von Regressforderungen sowie der Amtshaftung nicht betroffen sind.
 
Womöglich ist nicht ganz klar, wann ein Schaden im Zusammenhang mit Ihrem Dienst steht. Generell trifft dies dann zu, sollten Sie dienstliche oder mit Ihrem Dienst zusammenhängende Handlungen ausführen. Dies wäre beispielsweise bei den nachfolgenden Tätigkeiten zutreffend:

  • Das Auf- sowie Abschließen der Dienststelle oder Kaserne
  • Dienstfahrten mit dem eigenen oder auch einem dienstlichen Pkw
  • Einsätze sowie Übungen
  • Fahrten von der eigenen Wohnung zum Dienstort bzw. zurück

Generell sind auch vorbereitende Handlungen oder notwendige Tätigkeiten zur Ausübung des Dienstes als dienstlich anzusehen. Somit haften Sie für hierbei entstehende Fehler, durch welche einem Dritten Schaden zugefügt wird. Diese Haftung basiert auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch, den vorgenannten Vorschriften sowie dem BBG.
 
Mit der Diensthaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden sind Sie gegen solche Forderungen, wie etwa Schadenersatz oder Schmerzensgeld optimal abgesichert. Sofern keinerlei Vorsatz vorliegt, wird der entstandene Schaden unabhängig von der realen Regresshöhe bei Soldaten von der Versicherung übernommen. Nachfolgend möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ein kurzes Schadensbeispiel darlegen.
 
Ihnen wurde bei Dienstbeginn ein Schlüssel für das Dienstgebäude übergeben. Diesen dienstlichen Schlüssel verlieren Sie nun. Die vollständige Schließanlage muss nunmehr durch Ihren Dienstherrn ausgetauscht werden. Sämtliche hierfür anfallenden Kosten möchte Ihr Dienstherr von Ihnen zurückhaben.
Die Schadensersatzforderung Ihres Dienstherrn reichen Sie bei Ihrer dienstlichen Haftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ein.
Zunächst prüfen wir, ob dieser Anspruch gerechtfertigt ist. Sollte dies zutreffen, wird der vollständige Schaden durch uns übernommen. Sollte der Schaden ungerechtfertigt sein, wird die Forderung durch uns, notfalls auch vor Gericht, abgewehrt. Hierbei werden sämtliche anfallenden Kosten für Anwalt, Gericht, Behörden usw. durch uns übernommen.
 
Für weitere Fragen oder Informationen zum Thema Regresshöhe bei Soldaten oder Diensthaftpflicht stehen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden gerne zur Verfügung.

Private Haftpflichtversicherung bzw. Privathaftpflicht

Generell zählt die private Haftpflichtversicherung nicht nur bei Soldaten, sondern bei sämtlichen Berufsgruppen als besonders relevante Versicherung. Sämtliche Schäden, welche einem Dritten durch Sie in Ihrem Privatbereich bzw. außerdienstlichen Bereich zugefügt werden, werden durch die Privathaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden abgedeckt. Dabei wird ein entstandener Schaden bis zur festgelegten Versicherungssumme übernommen. Diese beträgt im Normalfall 100 Millionen €.
 
Die private Haftpflicht sowie die Regresshöhe von Soldaten stehen in keinerlei Zusammenhang. Jedoch kann die Regresshöhe von Soldaten ebenfalls durch eine von Ihnen ausgeübte Straftat im Privatbereich betroffen sein. In welchen Fällen die private Haftpflichtversicherung Leistungen erbringt sollen nachfolgende Beispiele verdeutlichen.

  • Ihre Kinder spielen im Garten hinterm Haus Fußball. Eins der Kinder schießt dabei den Fußball in die gläserne Balkontür Ihres Nachbars. Diese wird durch den Ball vollkommen zerstört.
  • Bei einer Geburtstagsfeier verschütten Sie versehentlich ein Glas Rotwein auf den neuen teuren handgewebten Teppich eines Freundes. Dieser wird dadurch zerstört.
  • Sie sind mit dem Fahrrad unterwegs und verletzen versehentlich einen jungen Mann. Dieser macht gegen Sie Schadenersatz, Schmerzensgeld sowie Verdienstausfall geltend.

Wir sind für Sie da

Gerne stehen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden für weitere Fragen zur Verfügung. Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin.

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