Dienstliche Haftpflichtversicherung bzw. Diensthaftpflicht
Generell ist für sämtliche Soldaten, Beamte sowie bereits Dienstanfänger eine dienstliche Haftpflichtversicherung anzuraten. Diese schützt Soldaten generell vor den finanziellen Folgen bei dienstlich verursachten Schäden. Die Berufshaftpflichtversicherung stellt das Gegenstück zur Diensthaftpflicht dar. Die Diensthaftpflicht kann die Regresshöhe von Soldaten allerdings nicht beeinflussen. Jedoch sorgt diese dafür, dass Sie als Soldat zumindest finanziell gesehen von Regressforderungen sowie der Amtshaftung nicht betroffen sind.
Womöglich ist nicht ganz klar, wann ein Schaden im Zusammenhang mit Ihrem Dienst steht. Generell trifft dies dann zu, sollten Sie dienstliche oder mit Ihrem Dienst zusammenhängende Handlungen ausführen. Dies wäre beispielsweise bei den nachfolgenden Tätigkeiten zutreffend:
- Das Auf- sowie Abschließen der Dienststelle oder Kaserne
- Dienstfahrten mit dem eigenen oder auch einem dienstlichen Pkw
- Einsätze sowie Übungen
- Fahrten von der eigenen Wohnung zum Dienstort bzw. zurück
Generell sind auch vorbereitende Handlungen oder notwendige Tätigkeiten zur Ausübung des Dienstes als dienstlich anzusehen. Somit haften Sie für hierbei entstehende Fehler, durch welche einem Dritten Schaden zugefügt wird. Diese Haftung basiert auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch, den vorgenannten Vorschriften sowie dem BBG.
Mit der Diensthaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden sind Sie gegen solche Forderungen, wie etwa Schadenersatz oder Schmerzensgeld optimal abgesichert. Sofern keinerlei Vorsatz vorliegt, wird der entstandene Schaden unabhängig von der realen Regresshöhe bei Soldaten von der Versicherung übernommen. Nachfolgend möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ein kurzes Schadensbeispiel darlegen.
Ihnen wurde bei Dienstbeginn ein Schlüssel für das Dienstgebäude übergeben. Diesen dienstlichen Schlüssel verlieren Sie nun. Die vollständige Schließanlage muss nunmehr durch Ihren Dienstherrn ausgetauscht werden. Sämtliche hierfür anfallenden Kosten möchte Ihr Dienstherr von Ihnen zurückhaben.
Die Schadensersatzforderung Ihres Dienstherrn reichen Sie bei Ihrer dienstlichen Haftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ein.
Zunächst prüfen wir, ob dieser Anspruch gerechtfertigt ist. Sollte dies zutreffen, wird der vollständige Schaden durch uns übernommen. Sollte der Schaden ungerechtfertigt sein, wird die Forderung durch uns, notfalls auch vor Gericht, abgewehrt. Hierbei werden sämtliche anfallenden Kosten für Anwalt, Gericht, Behörden usw. durch uns übernommen.
Für weitere Fragen oder Informationen zum Thema Regresshöhe bei Soldaten oder Diensthaftpflicht stehen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden gerne zur Verfügung.