Diese Beihilfeansprüche haben Sie als Beamter
Die Beihilfe ist eine Leistung Ihres Dienstherrn mit der Sie bei der Finanzierung der Kosten für Behandlung im Krankheitsfall, für Vorsorgebehandlungen, Krankenhausaufenthalte, Therapien uvm. Unterstützt. Dafür entrichtet Ihr Dienstherr nicht, wie es bei Angestellten beispielsweise der Fall ist, die Hälfte der Kosten für eine gesetzliche Krankenversicherung an den jeweiligen Versicherer.
Wie hoch dabei Ihr ganze persönlicher Beihilfeanspruch ist, in von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu gehören:
- Ihr Dienstherr (Kommunalbeamter, Landesbeamter, Bundesbeamter etc.)
- Das Bundesland in dem Sie beschäftigt sind
- Ihr Familienstand
Auch wenn, bedingt durch den Umstand das für Landes- und Kommunalbeamte die Beamtengesetze der jeweiligen Bundesländer gelten und für Bundesbeamte das Bundesbeamtengesetz, die Rechtsgrundlage für die Beihilfe für viele Beamte verschieden ist, gelten in den meisten Fällen die folgenden Sätze:
- Alleinstehende oder verheiratete Beamte mit maximal einem Kind - 50%
- Beamte mit zwei Kinder oder mehr - 70%
- Beihilfeberechtigte Kinder eines Beamten - 80%
- Beihilfeberechtigte Ehepartner - 70%
Der Beihilfeanspruch bleibt übrigens auch für Pensionäre bestehen und auch Witwen oder Witwer von Beamten sowie Halbwaisen oder Waisen von Beamten können unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Beihilfeleistungen haben.
Wenn Sie zu dem Personenkreis gehören, der beihilfeberechtigt ist, genießen Sie eine ganze Reihe von Vorteilen, wenn es um Ihre Versorgung im Krankheitsfall oder um Ihre Vorsorgemöglichkeiten geht. Da Sie als Privatpatient gelten, stellt Ihr Arzt nach der Behandlung seine Rechnung direkt an Sie. Sie reichen diese dann zusammen mit einem Antrag auf Beihilfe bei Ihrer Beihilfestelle ein, von wo aus Ihnen der Beihilfesatz der Ihnen individuell zusteht ausgezahlt wird.
Für den Differenzbetrag brauchen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte. Ihre qualifizierten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden informieren Sie gern zu unseren verschiedenen Tarifen und Angeboten auf diesem Gebiet.