Leistungen nach dem aktiven Dienst
Nach Ihrer aktiven Zeit lässt Sie Ihr Dienstherr nicht im Stich. Die Bundeswehr bietet Ihnen als Versorgung diverse Leistungen und Möglichkeiten, die Sie sich optional auszahlen lassen oder als Leistung in Anspruch nehmen können. Sie müssen wissen, dass beim Ausscheiden aus dem aktiven Dienst generell der Anspruch auf die kompletten Bezüge erlischt.
Sie müssen aber keine Angst haben, denn man lässt Ihnen in diesem Fall verschiedene Versorgungsleistungen zukommen. Für die Höhe der Leistung ist Ihre aktiv verbrachte Zeit bei der Bundeswehr maßgebend. Es ist klar, dass je kürzer Sie Dienst abgeleistet haben, desto geringer Ihr Leistungsanspruch ausfällt. Als ehemaliger Soldat auf Zeit ergeben sich für Sie diese Möglichkeiten:
- Nach Ihrem Ausstieg stehen Ihnen sogenannte Übergangsgebührnisse zu. Von diesen können Sie bei einer Dienstzeit von 12 oder mehr Jahren maximal für die Dauer von 60 Monaten profitieren. Allerdings erhalten Sie nur 75 Prozent der letzten Dienstbezüge.
- Zur Versorgung von Soldaten auf Zeit müssen auch die Ausgleichsbezüge gezählt werden. Sie werden relevant, wenn Sie in einem anderen Arbeitsverhältnis stehen oder eine Ausbildung im öffentlichen Dienst beginnen. Wenn der Verdienst unter der Höhe der Übergangsgebührnisse liegt, füllen die Ausgleichsbezüge Ihr neues Einkommen bis zur 75-Prozent-Grenze auf.
- Optional können Sie als Soldat auf Zeit einen sogenannten Eingliederungsschein beantragen. Dadurch garantiert man Ihnen einen Ausbildungsplatz im öffentlichen Dienst zu finden.
- Als ehemaliger Soldat auf Zeit bekommen Sie nach dem Ausscheiden aus dem Dienst eine Beihilfe in Höhe von 70 Prozent. Sie ersetzt die freie Heilfürsorge für den Zeitraum der Übergangsgebührnisse. Lässt man Ihnen beispielsweise für vier Jahre Übergangsgebührnisse zukommen, besteht für diese Zeit auch ein Anspruch auf Beihilfe. Darüber hinaus zahlt man Ihnen eine einmalige Übergangsbeihilfe, die bis zu 10.800 Euro steuerfrei ist.