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DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Große Anwartschaft Dresden

Die große Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden

Eine Anwartschaftsversicherung ist nur bei privater Krankenversicherung sinnvoll, da Eintrittsalter und Gesundheitszustand dort beitragsrelevant sind. In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen gelten keine Gesundheitsprüfungen oder Wartezeiten. Alle Versicherten haben denselben Leistungsanspruch – auch Polizei-Beamte – unabhängig vom Beitrag.

Die Anwartschaft auf die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden sichert Polizeibeamten die spätere Aufnahme zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen. Die Vertragsbedingungen bleiben erhalten, werden „eingefroren“. Sie ersetzt jedoch keinen Krankenversicherungsschutz.

 Das Leistungsversprechen, das wir Ihnen bei Vertragsabschluss geben, ist Ihr Leben lang gültig. Etwaige Änderungen von unserer Seite oder seitens des Gesetzgebers sind ausgeschlossen. Treten Sie mit uns in Kontakt und lassen Sie sich vom Team Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden kompetent und kostenfrei beraten.

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Unterschiede der großen und kleinen Anwartschaft

Die große Anwartschaftsversicherung

  • Die große Anwartschaftsversicherung für Polizeibeamte sichert die spätere Aufnahme in die private Krankenversicherung ohne Wartezeiten oder Gesundheitsprüfung. Sie “konserviert” das Eintrittsalter und bildet Altersrückstellungen, die im Alter stabile Beiträge und umfassenden Schutz ermöglichen. Bei Kündigung gehen Rückstellungen unwiderruflich verloren und sind nicht übertragbar.
  • Die große Anwartschaftsversicherung ist besonders für Polizeibeamte mit Heilfürsorge bis zum Ruhestand empfehlenswert. Ein späterer Wechsel in die private Krankenversicherung – etwa ab 60 – kann wegen Alter und Gesundheitszustand zu hohen Beiträgen, Risikozuschlägen oder Ablehnung führen. Ohne Anwartschaft bleibt oft nur der teure Basistarif mit eingeschränkter Grundversorgung.
  • Die große Anwartschaftsversicherung der DBV schützt Polizeibeamte vor steigenden Kosten im Basistarif, da Zusatzleistungen bereits abgedeckt sind. Im Ruhestand deckt die Beihilfe 70 %, die restlichen 30 % übernimmt die private Versicherung. Dank großer Anwartschaft gelten Beamte bei Pensionierung als lebenslang privat versichert – das senkt die Beiträge.

Die kleine Anwartschaftsversicherung

  • Die kleine Anwartschaftsversicherung eignet sich für kurze Übergangsphasen und bewahrt den Gesundheitszustand beim Abschluss. Eine spätere Gesundheitsprüfung entfällt, jedoch zählt das dann aktuelle Lebensalter für die Beitragsberechnung. Sie ist kostengünstig, da nur Verwaltungskosten abgedeckt werden. Im Unterschied dazu sichert die große Anwartschaft auch das Eintrittsalter und bildet Altersrückstellungen.
  • Die DBV bietet Polizeibeamten optimalen Versicherungsschutz. Die kleine Anwartschaft ist ideal für Beamtenanwärter mit unklarem Heilfürsorge- oder Beihilfeanspruch. Bei Verbeamtung sollte sie in eine große Anwartschaft umgewandelt werden. Ab dann werden Altersrückstellungen gebildet – bis zum Wegfall des Heilfürsorgeanspruchs im Ruhestand.
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Weitere wichtige Informationen

Vorteile der großen Anwartschaftsversicherung

  • Ihr Gesundheitszustand beim Vertragsabschluss der Anwartschaft ist entscheidend für die späteren Versicherungsbeiträge. Eine erneute Gesundheitsprüfung findet nicht statt.
  • Ihr Alter wird bei Vertragsabschluss “konserviert” und es werden bereits während der Laufzeit der großen Anwartschaftsversicherung Altersrückstellungen aufgebaut.
  • Die Dauer der Anwartschaft wird den Wartezeiten des gewählten Versicherungstarifs angerechnet. 

Wichtiges für die Gesundheitsprüfung

Bei Antragstellung auf eine Anwartschaft müssen Polizeibeamte Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Unvollständige oder falsche Angaben können später den Versicherungsschutz gefährden. Daher ist Sorgfalt und Ehrlichkeit entscheidend. Mit der Unterschrift entbinden Sie behandelnde Ärzte von der Schweigepflicht – diese dürfen dann Informationen zum Gesundheitszustand weitergeben.

Kommt es zu Erkrankungen oder teuren Behandlungen, kann die Versicherung Ihre Krankengeschichte prüfen. Stellt sich heraus, dass relevante Angaben verschwiegen wurden, können Leistungen abgelehnt oder der Vertrag im schlimmsten Fall gekündigt werden. Um dies zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Gesundheitsfragen gemeinsam mit dem behandelnden Arzt sorgfältig durchzugehen – erst danach sollte der Antrag unterschrieben werden.

Fordern Sie individuelle Beratung in Dresden an!

Auch wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden stehen Ihnen für Fragen oder Informationen jederzeit zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder in unseren Geschäftsräumen vor Ort. Wir nehmen uns Ihren Fragen an und beraten Sie individuell, kompetent und unverbindlich. Sie haben gerade den Informationstext zur großen Anwartschaftsversicherung gelesen. 

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tänzer & Tänzer oHG
Altmarkt (bei Plug und Work) 10b
01067 Dresden
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