Eine Anwartschaftsversicherung ist nur bei privater Krankenversicherung sinnvoll, da Eintrittsalter und Gesundheitszustand dort beitragsrelevant sind. In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen gelten keine Gesundheitsprüfungen oder Wartezeiten. Alle Versicherten haben denselben Leistungsanspruch – auch Polizei-Beamte – unabhängig vom Beitrag.
Die Anwartschaft auf die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden sichert Polizeibeamten die spätere Aufnahme zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen. Die Vertragsbedingungen bleiben erhalten, werden „eingefroren“. Sie ersetzt jedoch keinen Krankenversicherungsschutz.
Das Leistungsversprechen, das wir Ihnen bei Vertragsabschluss geben, ist Ihr Leben lang gültig. Etwaige Änderungen von unserer Seite oder seitens des Gesetzgebers sind ausgeschlossen. Treten Sie mit uns in Kontakt und lassen Sie sich vom Team Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden kompetent und kostenfrei beraten.