Versorgung für Wehrdienstleistende sowie Reservisten - Grundlagen
Generell ist die Versorgung für Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten umfassender, als die Versorgung für Wehrdienstleistende. Lediglich der Anspruch auf den Erhalt von Bezügen haben sämtliche drei Gruppen gemein. Unter Bezügen versteht man das im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vorgegebene monatliche Grundgehalt. Zu diesen Bezügen zählen ebenfalls eventuelle Zulagen.
Anhand der Besoldungsgruppe, wonach eine Einordnung Ihrer Qualifikationen sowie der gewählten Laufbahn stattfindet, wird Ihre Bezugshöhe ausgerichtet. Für Soldaten sämtlicher Gruppen sowie Beamte des Bundes sind die hierfür maßgeblichen Tabellen gleich. Dabei spielt das Bundesgebiet, in dem diese eingesetzt sind, keine Rolle.
Als freiwillig Wehrdienstleistender gelten Sie nicht als in einem Beamten- oder Soldatenverhältnis tätig, sodass die gesetzliche Rentenversicherungspflicht besteht. Während der Zeit Ihres Wehrdienstes werden die Beiträge zur Rentenversicherung durch Ihren Dienstherrn, mithin den Bund, übernommen. Im Wege der Versorgung für Wehrdienstleistende werden anfallende Beiträge umgehend an den Träger der Rentenversicherung geleistet. Ein zusätzlicher Aufwand bzw. weitere Belastung für Sie entfällt damit.
Dass die niedrigen Beiträge zur Rentenversicherung jedoch nicht für eine geeignete Rente ausreichen, ist uns von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ebenso wie Ihnen wohl bewusst. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass Sie als freiwillig Wehrdienstleistender nicht genug verdienen und nicht ausreichend lange bei der Bundeswehr tätig sind. Eine zusätzliche Altersvorsorge ist daher ratsam.