DBV Dresden Tänzer & Tänzer oHG | Absicherung für freiwillig Wehrdienstleistende und Reservisten

DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden
Absicherung für freiwillig Wehrdienstleistende und Reservisten Dresden

Absicherung für freiwillig Wehrdienstleistende und Reservisten

Überblick der Ansprüche zur Versorgung für Wehrdienstleistende

Die Bundeswehr ist in drei Soldatengruppen unterteilt. Eine dieser Soldatengruppen sind die freiwillig Wehrdienstleistenden. Dabei besteht eine teilweise erhebliche Unterscheidung bei den diesen zustehenden Leistungen. Nachfolgend geben wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden einen umfänglichen Überblick zur Versorgung für Wehrdienstleistende. Für freiwillig Wehrdienstleistende sind einige Versicherungen unentbehrlich. Diese möchten wir nachfolgend näher erläutern.

Versorgung für Wehrdienstleistende sowie Reservisten - Grundlagen

Generell ist die Versorgung für Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten umfassender, als die Versorgung für Wehrdienstleistende. Lediglich der Anspruch auf den Erhalt von Bezügen haben sämtliche drei Gruppen gemein. Unter Bezügen versteht man das im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vorgegebene monatliche Grundgehalt. Zu diesen Bezügen zählen ebenfalls eventuelle Zulagen.
 
Anhand der Besoldungsgruppe, wonach eine Einordnung Ihrer Qualifikationen sowie der gewählten Laufbahn stattfindet, wird Ihre Bezugshöhe ausgerichtet. Für Soldaten sämtlicher Gruppen sowie Beamte des Bundes sind die hierfür maßgeblichen Tabellen gleich. Dabei spielt das Bundesgebiet, in dem diese eingesetzt sind, keine Rolle.
 
Als freiwillig Wehrdienstleistender gelten Sie nicht als in einem Beamten- oder Soldatenverhältnis tätig, sodass die gesetzliche Rentenversicherungspflicht besteht. Während der Zeit Ihres Wehrdienstes werden die Beiträge zur Rentenversicherung durch Ihren Dienstherrn, mithin den Bund, übernommen. Im Wege der Versorgung für Wehrdienstleistende werden anfallende Beiträge umgehend an den Träger der Rentenversicherung geleistet. Ein zusätzlicher Aufwand bzw. weitere Belastung für Sie entfällt damit.
 
Dass die niedrigen Beiträge zur Rentenversicherung jedoch nicht für eine geeignete Rente ausreichen, ist uns von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ebenso wie Ihnen wohl bewusst. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass Sie als freiwillig Wehrdienstleistender nicht genug verdienen und nicht ausreichend lange bei der Bundeswehr tätig sind. Eine zusätzliche Altersvorsorge ist daher ratsam.

Krankenversicherung für freiwillig Wehrdienstleistende

Ein Anspruch auf freie Heilfürsorge besteht, anders als bei Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit, für freiwillig Wehrdienstleistende nur unter gewissen Voraussetzungen. Freiwillig Wehrdienstleistende müssen daher selbst für eine Krankenversicherung sorgen. Meist läuft dies in folgenden Konstellationen:

  • Bereits vor Ihrer Zeit bei der Bundeswehr waren Sie gesetzlich versichert. Hierbei ist unrelevant, ob dies in einer Familienversicherung oder auf eigene Kosten war. Die gesetzliche Krankenversicherung bleibt hierbei bestehen.
  • Zuvor bestand eine private Versicherung. Dieser Versicherungsschutz bleibt aufrechterhalten.

Während der Zeit Ihres Wehrdienstes werden in beiden Konstellationen die Beitragszahlungen zur jeweiligen Krankenversicherung durch den Bund übernommen. Die Versorgung für Wehrdienstleistende umfasst diese Beitragszahlungen. Dies soll für junge Menschen die Bundeswehr attraktiver machen.
 
Es ändert sich so manches, sollten Sie sich im Anschluss an den freiwilligen Wehrdienst für mehrere Jahre als Soldat auf Zeit verpflichten wollen. Der Bedarf einer Krankenversicherung entfällt aufgrund der sodann gewährten freien Heilfürsorge. Ebenso erfolgt eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Erst beim Ausscheiden aus dem Dienst erfolgt eine Nachversicherung.

Zusätzliche Leistungen der Versorgung für Wehrdienstleistende

Zusätzlich zur Übernahme der Krankenversicherungs- sowie Sozialversicherungsbeiträge durch den Dienstherrn kommen in gewissen Fällen Zusatzleistungen in Betracht. Diese sind im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) geregelt und Bestandteil der Versorgung für Wehrdienstleistende. Sämtliche für die Versorgung von Soldaten relevanten Grundsätze während und nach der Dienstzeit sind in diesem Gesetz geregelt. Wehrdienstleistende können ebenso nachfolgende Leistungen beziehen:

  • Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst aufgrund Dienstunfähigkeit:
    Es erfolgt eine Dienstentlassung, weshalb Sie keine Bezüge mehr erhalten. Erst dann, wenn zumindest fünf Jahre Beiträge gezahlt wurden, erhalten Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen. Zusätzliche Versorgungsleistungen entfallen.
  • Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst aufgrund Wehrdienstbeschädigung oder Dienstunfall:
    Anhand § 80 SVG im Zusammenspiel mit dem BBesG erhalten Sie im Wege der Versorgung für Wehrdienstleistende ein Unfallruhegehalt. Gemäß § 63 SVG erhalten Sie zusätzlich eine einmalige Ausgleichszahlung, die sogenannte Unfallentschädigung, welche maximal 150.000 € betragen kann. Zusätzliche Leistungen an Hinterbliebene sowie Angehörige kommen hinzu.

Dies verdeutlicht, wie wenig umfänglich die Versorgung für Wehrdienstleistende ist. Umso relevanter ist eine zusätzliche sowie maßgeschneiderte Absicherung gegen unterschiedliche Risiken. Anschließend möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Ihnen diese Versicherungen erläutern. Damit können Sie die durch Ihren Dienstherrn gewährte staatliche Versorgung für Wehrdienstleistende optimal ergänzen.

Relevante Versicherungen für freiwillig Wehrdienstleistende

Für freiwillig Wehrdienstleistende sind manche Versicherungen gesetzlich vorgegeben. Andere wiederum können freiwillig abgeschlossen werden. Den Überblick in dem Versicherungs-Wirrwarr zu behalten, ist nicht immer leicht. Daher möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden für Soldaten sämtlicher Gruppen nachfolgend drei Versicherungen vorstellen.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Sollten Sie dienstunfähig werden, beziehen Sie mithilfe der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ab dem Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit eine monatliche Rente. Da kaum ein Schutz durch den Dienstherrn besteht, ist diese Versicherung zur Versorgung für Wehrdienstleistende besonders relevant. Einzig eine Dienstunfähigkeit aufgrund Wehrdienstbeschädigung oder Dienstunfall bildet hierzu eine Ausnahme. Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung wird zwischen privaten und dienstlichen Unfällen jedoch nicht unterschieden. Hier ist lediglich der Zeitpunkt relevant, an dem Dienstunfähigkeit entstanden ist.
 
Als freiwillig Wehrdienstleistender können Sie sich aus der Rentenversicherung lediglich geringe oder sogar gar keine Rentenzahlungen erhoffen. Zur Aufrechterhaltung Ihres Lebensstandards ist daher die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden unverzichtbar. Sie selbst bestimmen hierbei die Höhe Ihrer Dienstunfähigkeitsrente. Hierzu vereinbaren Sie bei Vertragsabschluss eine individuelle und an Ihre persönlichen Bedürfnisse und Zukunftspläne angepasste Monatsrente. Zum Bezug dieser Dienstunfähigkeitsrente benötigen wir lediglich eine Bescheinigung des Truppenarztes hinsichtlich der bestehenden Dienstunfähigkeit.

Diensthaftpflichtversicherung

Gegen Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche, welche gegen Sie aufgrund dienstlichen Verhaltens geltend gemacht werden, können Sie sich mit einer dienstlichen Haftpflichtversicherung ideal schützen. Sie sollten bedenken, dass Sie auch als freiwillig Wehrdienstleistender einige Verantwortung tragen. Daher gehört die dienstliche Haftpflichtversicherung zu einer relevanten, jedoch privaten Versorgung für Wehrdienstleistende.
 
Womöglich wurde Ihnen bei Dienstantritt der Kasernenschlüssel übergeben. Sollten Sie diesen verlieren, müsste Ihr Dienstherr aufgrund dessen zur Sicherheit die vollständige Schließanlage tauschen lassen. Im Wege des Regress bzw. der Amtshaftung möchte Ihr Dienstherr die Kosten hierfür von Ihnen erstattet haben. Diesen Schaden würde die Diensthaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden vollständig übernehmen.

Pflegepflichtversicherung

Bereits seit 1995 ist die Pflegeversicherung in Deutschland gesetzlich vorgegeben und zählt zu den fünf Säulen des Sozialsystems. Da Ihr Dienstherr lediglich die Kranken- sowie Rentenversicherung übernimmt, müssen Sie diese Versicherungsbeiträge selbst leisten. Ein rechtzeitiger Abschluss einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung ist daher absolut empfehlenswert. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass diese stets an die Krankenversicherung gekoppelt ist.

Wir sind für Sie da

Für weitere Fragen zum Thema Versorgung für Wehrdienstleistende stehen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden gern zur Verfügung.

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