Die Versorgung seitens Ihres Dienstherrn hängt von Ihrem Beamtenstatus ab. Hier muss unterschieden werden, ob es sich um Beamte auf Probe oder Widerruf oder Beamte auf Lebenszeit handelt.
Beamte auf Probe oder Widerruf
Wer lediglich auf Probe oder Widerruf verbeamtet ist, steht im Fall der Dienstunfähigkeit ohne Unterstützung seines Dienstherrn da. Da Ihnen kein Ruhegehalt zusteht, müssen Sie sich auf die geringen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung verlassen.
Beamte auf Lebenszeit
Beamte auf Lebenszeit erhalten bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt von ihrem Dienstherrn. Was auf den ersten Blick attraktiv wirkt, sollte nicht überschätzt werden. Da das Ruhegehalt in der Regel viel geringer ausfällt als das reguläre Gehalt, entstehen finanzielle Engpässe. Diese Finanzlöcher können Sie mithilfe einer Dienstunfähigkeitsversicherung stopfen.