stage-background.jpg

DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer Dresden

Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Sollten Sie als Beamter aufgrund körperlicher oder psychischer Ursachen nicht mehr Ihrer Arbeit nachgehen können, spricht man von einer Dienstunfähigkeit. Dabei können Sie sich nur unter bestimmten Voraussetzungen auf staatliche Unterstützung verlassen. Als Beamter auf Lebenszeit erhalten Sie während Ihrer Dienstunfähigkeit von Ihrem Dienstherrn ein geringes Ruhegehalt. Mithilfe einer leistungsstarken Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie privat für den Ernstfall der Dienstunfähigkeit vorsorgen. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer in Dresden stellen Ihnen gerne persönlich die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV vor. Dabei können Sie sich auf unsere Expertise und Erfahrung verlassen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung hat seit über 140 Jahren die passenden Versicherungslösungen im Bereich des öffentlichen Dienstes im Angebot.

Bedeutsamkeit einer Dienstunfähigkeitsversicherung

Ein Blick in die Statistik macht deutlich wie bedeutsam eine passende Absicherung ist. Schließlich betrifft die Dienstunfähigkeit bei Lehrern nicht nur ältere, sondern auch junge Beamte. Aufgrund des hohen Drucks schaffen es viele Lehrer nicht den Beruf bis zum Übergang in die Pension auszuüben. Die Folgen sind oft schwerwiegend. Große finanzielle Lücken können entstehen und müssen geschlossen werden, damit Sie trotz Dienstunfähigkeit Ihren Lebensstandard aufrechterhalten können.

Die wichtigsten Begriffe der Dienstunfähigkeit

Häufig wird die Berufsunfähigkeit im Allgemeinen und die Dienstunfähigkeit im Besonderen als ein Tabuthema behandelt. Allerdings handelt es sich hierbei um eine wichtige Angelegenheit, deren Details Sie wissen sollten. Unsere erfahrenen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer in Dresden stehen Ihnen für Fragen zur Dienstunfähigkeit jederzeit zur Verfügung.

Dienstunfähigkeit

Vor allem für den Lehrerberuf spielt die Dienstunfähigkeit eine große Rolle. Ein Blick auf die Zahlen macht deutlich warum. Schließlich wird mittlerweile jeder zehnte Lehrer im Laufe seiner Karriere dienstunfähig. Dabei trifft die Dienstunfähigkeit vor allem Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf sehr hart. Diese haben keinen Anspruch auf ein monatliches Ruhegehalt. Diesem Umstand sollten Sie mithilfe einer leistungsstarken Dienstunfähigkeitsversicherung entgegenwirken. So garantieren Sie das Aufrechterhalten Ihres Lebensstandards trotz Dienstunfähigkeit.

Ablehnung

Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Dienstunfähigkeitsversicherung müssen Sie die Voraussetzungen für den Erhalt einer entsprechenden Rente beachten. Bei nahezu 30% der dienstunfähigen Lehrer liegt der Grad der Berufsunfähigkeit noch unter 50%. Viele Versicherungsunternehmen leisten in einem solchen Fall nicht.

Ruhegehalt

Beamte, die 40 Dienstjahre absolviert haben, haben einen Anspruch auf das maximale Ruhegehalt in Höhe von 72% des zuvor gezahlten Gehaltes. Was im ersten Moment attraktiv klingt, hat bei näherem Hinsehen einen bitteren Beigeschmack. Schließlich haben Sie immer noch Einbußen von 28%. Den Lebensstandard aus dem Dienstleben können Sie dann in der Regel nicht aufrechterhalten. Bei Beamten auf Probe und Beamten auf Widerruf sieht es noch schlechter aus. Ihnen stehen keinerlei Ansprüche auf ein Ruhegehalt durch ihren Dienstherrn zu. Wer hier nicht für eine private Absicherung in Form einer Dienstunfähigkeitsversicherung gesorgt hat, geht im Ernstfall leer aus.

Dienstunfähigkeitsversicherung im Detail

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen zur Dienstunfähigkeit aufgeschlüsselt. So wissen Sie im Ernstfall Bescheid. Unser Expertenteam in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer in Dresden nimmt sich Ihrer weiteren Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung gerne persönlich an.

Ursachen für eine Dienstunfähigkeit

Gründe, die zur Dienstunfähigkeit führen können, gibt es viele. Bei Lehrern liegt die größte Ursache in der großen psychischen Belastung. Über 30% der dienstunfähigen Lehrer sind aufgrund nervlicher bzw. psychischer Belastung in den Zustand der Dienstunfähigkeit geraten. Der hohe Stresslevel resultiert aus der großen Unruhe, die in der Regel in Schulklassen herrscht. Darüber hinaus nimmt die Vor- sowie Nachbereitung des Unterrichts viel Zeit in Anspruch. Die Kontrolle der Klassenarbeiten und Klausuren sowie das Streben nach der bestmöglichen Erfüllung des pädagogischen Auftrags sind klassische Ursachen für den hohen Stresslevel eines Lehrers. Hinzu kommt eine große Verantwortung für das Wohl der Schüler. Außerdem sorgen Diskussionen mit der Schulleitung oder Eltern für hohen psychologischen Druck.
 
Natürlich können auch körperliche Gründe in die Dienstunfähigkeit führen. 22% der Lehrer werden aufgrund einer Erkrankung des Bewegungsapparats dienstunfähig. 15% geraten wegen anderer Erkrankungen in die Dienstunfähigkeit. Hinzu kommen Gründe wie Krebserkrankungen, Unfälle sowie Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems.

Die staatliche Versorgung im Falle der Dienstunfähigkeit

Die Versorgung seitens Ihres Dienstherrn hängt von Ihrem Beamtenstatus ab. Hier muss unterschieden werden, ob es sich um Beamte auf Probe oder Widerruf oder Beamte auf Lebenszeit handelt.

Beamte auf Probe oder Widerruf

Wer lediglich auf Probe oder Widerruf verbeamtet ist, steht im Fall der Dienstunfähigkeit ohne Unterstützung seines Dienstherrn da. Da Ihnen kein Ruhegehalt zusteht, müssen Sie sich auf die geringen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung verlassen.

Beamte auf Lebenszeit

Beamte auf Lebenszeit erhalten bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt von ihrem Dienstherrn. Was auf den ersten Blick attraktiv wirkt, sollte nicht überschätzt werden. Da das Ruhegehalt in der Regel viel geringer ausfällt als das reguläre Gehalt, entstehen finanzielle Engpässe. Diese Finanzlöcher können Sie mithilfe einer Dienstunfähigkeitsversicherung stopfen.

Maßgeschneiderte Versicherungslösung

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung wird, wie auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, an individuellen Eigenschaften bemessen. Sie entscheiden wie hoch Ihre monatliche Rente ausfallen soll und dementsprechend ändert sich Ihr monatlicher Beitrag. Bei der Zusammenstellung Ihres persönlichen Versicherungsschutzes unterstützen Sie die erfahrenen Mitarbeiter in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer in Dresden gerne persönlich.

So findet die Beitragsberechnung statt

Die Höhe des monatlichen Versicherungsbeitrags ist von unterschiedlichen Aspekten abhängig. Zunächst einmal hat Ihr Eintrittsalter Auswirkung auf die Beitragshöhe. Ein entsprechend junges Eintrittsalter sorgt auch für niedrige Versicherungsbeiträge. Auch Ihre persönliche Rentenhöhe im Versicherungsfall hat Einfluss auf die Beitragshöhe. Sollten bei Ihnen Vorerkrankungen vorliegen, müssen Sie einen Risikozuschlag zahlen. Die Länge der Vertragslaufzeit hat ebenfalls einen Einfluss auf die Beitragshöhe. Je länger die Vertragslaufzeit ist, umso höher fallen auch die Versicherungsbeiträge aus. Die Berufsgruppe hat selbstverständlich auch Einfluss auf die Beitragshöhe. Als Lehrer zahlen Sie einen Beitrag, der sich in etwa im Durchschnitt befindet. Sie zahlen weniger als ein Feuerwehrmann, aber mehr als ein Büroangestellter.

Was geschieht im Falle der Dienstunfähigkeit?

Der Anspruch auf die Auszahlung Ihrer Dienstunfähigkeitsrente entsteht dann, wenn Sie Ihrer üblichen Tätigkeit für mindestens sechs Monate zu mindestens 50% nicht mehr nachgehen können. Hier muss deutlich zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit unterschieden werden. Wer verbeamtet wurde, kann lediglich dienstunfähig werden. Ein Versetzen in den Ruhestand und damit in die Dienstunfähigkeit, ist auch ohne ärztliches Attest möglich. Ihr Dienstherr kann Sie für dienstunfähig erklären, wenn sie sechs Monate lang für drei Monate Ihren Dienst nicht ausüben konnten.

Sie sind herzlich eingeladen

Sollten Sie sich für die Dienstunfähigkeitsversicherung interessieren, würden wir uns auf Ihren Besuch freuen. Unser Expertenteam in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresdem freut sich auf Ihren Besuch.

FAQ

Bei der Dienstunfähigkeit handelt es sich um ein Tabuthema. Niemand möchte gerne darüber nachdenken, wie es sein mag seiner Arbeit nicht mehr nachgehen zu können. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer in Dresden raten Ihnen jedoch dazu, sich umfassend über dieses Thema zu informieren. Schließlich sollte jeder Lehrer wissen, was im Ernstfall auf ihn zukommt. Neben der detaillierten Information, sollte auch die passende Absicherung stattfinden. Mithilfe unserer leistungsstarken Dienstunfähigkeitsversicherung bewahren Sie sich und Ihre Liebsten im Ernstfall vor dem tiefen finanziellen Loch, welches mit dem Wegfall eines Gehalts entsteht. Im Folgenden haben wir einmal die wichtigsten und häufigsten Fragen zum Thema der Dienstunfähigkeitsversicherung aufgelistet und beantwortet.

Wie kann ich die verschiedenen Angebote vergleichen?

Ein Blick auf den Versicherungsmarkt macht deutlich, dass es diverse Angebote im Bereich der Berufs- sowie Dienstunfähigkeitsversicherung gibt. Dementsprechend ist es verständlich, dass viele interessierte Versicherungsnehmer schnell den Überblick verlieren. Hier sollte ein umfassender Vergleich angestellt werden. So erhalten Sie nicht nur den besten Preis, sondern auch die Absicherung, die zu Ihren ganz persönlichen Bedürfnissen passt. Hierbei können wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise helfen. Da die DBV Deutsche Beamtenversicherung mittlerweile über 140 Jahre im Bereich des öffentlichen Dienstes tätig ist, können wir Ihnen dabei helfen den passenden Schutz zu finden. Die Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer in Dresden helfen Ihnen dabei den Überblick im Versicherungsdschungel zu behalten. In Zusammenarbeit mit Ihnen finden wir den Anbieter und den passenden Tarif, der Ihren Bedürfnissen und Wünschen entspricht. Hierbei helfen Sie uns, indem Sie uns Informationen zu Ihrer Person geben. So errechnen wir den maßgeschneiderten Tarif für Sie.

Kann ich steuerliche Vorteile aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung ziehen?

Mit der Arbeitskraft hat der Mensch als Person sein wichtigstes Kapital vorzuweisen. Diese Kraft ermöglicht es ihm einen monatlichen Lohn zu erhalten, um adäquat leben zu können. Hierzu zählen Attribute körperlicher sowie geistiger Natur. Sei es die Bildung oder die körperliche Kraft. Jeder Arbeitende verfügt über Fähigkeiten, die dafür sorgen, dass er in die Arbeitswelt integriert werden kann. Doch was geschieht, wenn eines der Attribute wegfällt? Die wertvolle Arbeitskraft als Kapital fällt damit wie ein Kartenhaus zusammen. Damit ist auch der monatliche Lohn nicht mehr gesichert. Warten Sie nicht bis es zum Ernstfall kommt, sondern handeln Sie prophylaktisch. Mithilfe einer passenden Berufsunfähigkeitsversicherung bei Angestellten und einer leistungsstarken Dienstunfähigkeitsversicherung bei Beamten können Sie den Folgen Ihrer fehlenden Arbeitskraft entgegenwirken. Dementsprechend handelt es sich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung um eine private Absicherung, die Sie steuerlich geltend machen können. Hierbei sollten Sie allerdings nicht allzu hohe Summen erwarten.

Ist die Dienstunfähigkeitsversicherung jederzeit kündbar?

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung bietet Ihnen bei ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung ein monatliches Kündigungsrecht. So müssen Sie keine langen Vertragslaufzeiten befürchten. Allerdings sollten Sie sich vor einer Kündigung unbedingt noch einmal Gedanken darüber machen, welchen Versicherungsschutz Sie aufs Spiel setzen. Bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung, welche ein Konzept zum Vermögensaufbau enthält, gilt eine Besonderheit. Sie erhalten bei Kündigung lediglich eine Erstattung des gültigen Rückkaufswerts. Sollten Sie sich jedoch für eine Risikoversicherung entschieden haben, erhalten Sie keinerlei Erstattung Ihrer eingezahlten Beiträge. Auf dem Versicherungsmarkt gibt es Tarife, welche Ihnen ab einer bestimmten Laufzeit die Möglichkeit geben von der Beitragszahlung befreit zu werden. Hier ist der minimale Versicherungsschutz an der Höhe des Guthabens vom Vertrag ausgerichtet. Eine Kündigung der Dienstunfähigkeitsversicherung ist dann nicht nötig. Wenn Sie auf freiwilliger Basis aus dem Dienstverhältnis ausscheiden, können Sie mit etwas Glück von der Umwandlung Ihrer vorherigen Dienstunfähigkeitsversicherung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung profitieren. So bleibt Ihr bis dato eingezahltes Vertragsguthaben bestenfalls vollumfänglich erhalten.

Wie finde ich eine preiswerte Versicherung für Lehrer?

Im Rahmen der Dienstunfähigkeitsversicherung kann schwerlich pauschal von einem günstigen Preis gesprochen werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Beitragsberechnung von verschiedenen Faktoren des Versicherungsnehmers abhängt. Allerdings gibt es einige Eckpfeiler eines jeden Vertrags zur Dienstunfähigkeitsversicherung, die ausschlaggebend bei der Berechnung des individuellen Beitrags sind. Zum einen ist dies die Höhe der vereinbarten monatlichen Dienstunfähigkeitsrente. Zum anderen ist dies die Laufzeit des Versicherungsvertrages. Je höher bzw. länger die jeweiligen Faktoren sind, umso höher ist auch der monatliche Versicherungsbeitrag. Darüber hinaus spielt jedoch auch das Eintrittsalter des Versicherungsnehmers eine große Rolle bei der Beitragsberechnung. Bis auf diese drei Faktoren, kann keine allgemeine Aussage zur Beitragshöhe einer Dienstunfähigkeitsversicherung getroffen werden. Sie hängt in der Regel von individuellen Voraussetzungen wie Vorerkrankungen oder chronischen Erkrankungen ab. Damit Sie eine Expertenmeinung zu den verschiedenen Versicherungsangeboten und Tarifen erhalten können, laden wir Sie herzlich in unsere DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer in Dresden ein. Vor Ort finden wir in Zusammenarbeit mit Ihnen den günstigsten Tarif, der am besten zu Ihnen passt.

Kosten einer Dienstunfähigkeitsversicherung

Wie hoch die Beiträge für Lehrer im Detail ausfallen, berechnet sich nach Länge der Vertragslaufzeit, Höhe der Dienstunfähigkeitsrente sowie Eintrittsalter. Darüber hinaus spielt auch der gesundheitliche Zustand sowie eventuelle Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers eine große Rolle bei der Beitragsberechnung. Bei Lehrern spielt vor allem die tägliche psychische Belastung eine große Rolle bei der Beitragsberechnung. Tagtäglich sehen Sie sich mit einer Vielzahl von Stressfaktoren konfrontiert. Um die Kosten möglichst gering zu halten, empfehlen wir Ihnen eine Dienstunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen.

Brauchen Lehrer eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Jeder Lehrer sollte sich über den Ernstfall der Dienstunfähigkeit Gedanken machen. Dementsprechend sollten Sie sich vor der finanziellen Misere bewahren, die Ihnen mit Wegfall Ihres monatlichen Gehalts droht. Dank der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV können Sie sich auf privatem Wege umfassend absichern. Dies gilt sowohl für Beamte auf Widerruf und Probe sowie für Beamte auf Lebenszeit. Schließlich genügt auch das Ruhegehalt für Beamte auf Lebenszeit häufig nicht aus, um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten.

Ist ein Versicherungswechsel jederzeit möglich?

Wer auf ein günstiges Versicherungsangebot stößt, kommt schnell in Versuchung einen Vertragswechsel zu unternehmen. Sollte dies der Fall sein, sollten Sie sich zunächst über die Kündigungsfristen Ihrer gegenwärtigen Versicherung informieren. Bei Haftpflichtversicherungen und Krankenversicherungen liegt die Kündigungsfrist in der Regel bei drei Monaten. Wer die Absicht hat, seine Dienstunfähigkeitsversicherung zu kündigen, sollte schnellstmöglich für einen adäquaten Ersatz sorgen. Nur so können Sie einer Versorgungslücke entgehen. Es ist stets von äußerster Wichtigkeit, dass Sie nicht ohne Versicherungsschutz dastehen. Schließlich können die Folgen verheerend sein.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tänzer & Tänzer oHG
Altmarkt (bei Plug und Work) 10b
01067 Dresden
Kontaktformular aufrufen 0351 79993153 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 18:00
Montag:
09:00 bis 18:00
Dienstag:
09:00 bis 18:00
Mittwoch:
09:00 bis 18:00
Donnerstag:
09:00 bis 18:00
Freitag:
09:00 bis 18:00
karte
In Google Maps öffnen