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DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Unfallversicherung Dresden

Die Unfallversicherung für Beamte der Feuerwehr

Warum ist eine Unfallversicherung so wichtig? Schon ein Moment der Unaufmerksamkeit reicht, dass ein Unfall passiert, der das ganze Leben verändern kann. Glücklicherweise kommen die meisten Menschen mit dem Schrecken davon, aber das ist leider nicht immer der Fall.

Natürlich rechnet niemand mit dem Schlimmsten oder macht sich Gedanken, dass ein Unfall das ganze restliche Leben beeinflussen kann. Aber was, wenn doch? Meinen Sie mit der gesetzlichen Unfallversicherung sind Sie ausreichend abgesichert?

Bei der gesetzlichen Unfallversicherung besteht Anspruch bei:

  • Arbeits- und Schulunfällen
  • Unfällen auf dem Hin- und Rückweg
  • Berufskrankheiten
  • arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren

Hier zeigt sich, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur dann greift, wenn der Unfall in Zusammenhang mit Arbeit und Schule steht. Wussten Sie, dass jedoch 70 % der Unfälle in Freizeit, Haushalt oder beim Sport passieren? Schnell kann es so zu langwierigen und ungeahnten gesundheitlichen Herausforderungen und finanziellen Folgen kommen.

Was genau ist ein Unfall eigentlich?

Laut Definition ist ein Unfall: „…ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zur Gesundheitsschädigung führt.“ Das bedeutet, ein Unfall kann nicht präventiv verhindert oder ausgewichen werden. Es kann Sie jederzeit treffen.

Oft sind die Folgen eines Unfalls in der Freizeit, beim Sport oder im Haushalt gravierend und ziehen folgenschwere Konsequenzen nach sich:

  • langer Krankenhausaufenthalt
  • Soldausfall (Krankentagegeld ersetzen nicht das Einkommen)
  • Umbaumaßnahmen, beispielsweise zur barrierefreien, behindertengerechten Wohnung
  • Selbstbeteiligung für Krankenhauskosten, Medikamente, Hilfsmittel, beispielsweise Rollstuhl, Reha und Krankengymnastik
  • möglicherweise Kosten einer Haushaltshilfe oder Ähnliches

Für Beamte der Feuerwehr ist die körperliche Fitness ein wichtiger Bestandteil für die Bewältigung ihres Dienstes. Der hohe körperliche Einsatz gehört zum Arbeitsalltag und so halten Sie sich sicher in der Freizeit fit. Eben da, wo Sie nicht abgesichert sind.

Bei Selbstständigen und Freiberuflern sowie Rentnern und nicht erwerbstätigen Menschen wie Hausfrauen greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht, sodass bei diesen Personen der Abschluss einer privaten Unfallversicherung sinnvoll ist.

Mit der privaten Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden genießen Sie als Beamte der Feuerwehr genauso wie Selbstständige oder Rentner einen vollständigen Versicherungsschutz, der Sie vor den finanziellen Folgen einer Invalidität nach einem Unfall schützt. Sollte nach einem solchen Unglück eine bleibende Behinderung bestehen, so zahlt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden den vertraglich vereinbarten Betrag für Therapieverfahren, einen behindertengerechten Umbau des Hauses oder die Betreuung der Kinder.

Grundsätzlich ist eine private Unfallversicherung eine der wichtigsten Versicherungen für jedermann, denn sie schließt die Lücke zur gesetzlichen Unfallversicherung und bewahrt Sie vor unerwarteten und hohen finanziellen Aufwendungen, die nach einem Unfall nicht selten sind.

Gesetzliche und private Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung

Der Schutz innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung greift nur bei Unfällen, die sich während des Dienstes ereignen oder bei allen Tätigkeiten und Ereignissen, die mit dem Dienst im Zusammenhang stehen. Das gilt für Beamte der Feuerwehr, aber auch für alle anderen Arbeitnehmer.

Passiert ein Unfall beispielsweise beim direkten Weg von Ihrem Wohnort zur Wache, haben Sie Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. In diesem Zusammenhang stehen auch Tätigkeiten im Außendienst, wenn Sie auf Dienstreise sind sowie weitere Begebenheiten, die in Verbindung mit dem Dienst stehen, wie zum Beispiel Gemeinschaftsveranstaltungen in Form von Betriebsausflügen oder Weihnachtsfeiern. Auch der Bereich Betriebssports oder Sportunterricht sind abgedeckt. Ausnahmen bilden Wettkämpfe oder Ähnliches.

Die private Unfallversicherung

Generell genießen Beamte der Feuerwehr in Deutschland eine umfassende Versorgung durch den Dienstherrn. Alle Kosten, die Folge eines Unfalls außerhalb der Dienstzeit sind, müssen Sie ohne eine adäquate Absicherung aus eigener Tasche begleichen. Die finanziellen Aufwendungen sind nicht zu unterschätzen. Daher möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Sie darüber informieren, dass nur durch eine private Unfallversicherung ein ausreichender Schutz gewährleistet ist, der Ihnen trotz Unfallfolgen ein angenehmes Leben in einem entsprechenden häuslichen Umfeld möglich macht.

So stehen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Ihnen zur Seite, wenn sich ein Unfall ereignet und Sie mit den finanziellen Folgen konfrontiert sind.

Sobald aus einem Dienstunfall eines Beamten der Feuerwehr eine Dienstunfähigkeit resultiert und dieser damit nicht mehr in der Lage ist seinen Dienst auszuüben, wird er in den Ruhestand versetzt und bekommt Ruhegehalt. Leider ist es mit dem Unfallruhegehalt kaum möglich die laufenden Kosten zu decken oder die Kosten für den Lebensunterhalt zu bestreiten. Es zeigt sich, dass der Ruhestand stets mit finanziellen Einbußen verbunden ist.


Mit den Leistungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden haben Sie die Möglichkeit teure Rehamaßnahmen, Kosten für Krankenhaus, Arzt sowie für notwendige Umbaumaßnahmen zu begleichen und gleichzeitig mit den monatlichen Zuschüssen Ihren Lebensunterhalt abzusichern.

Diese Maßnahmen und alle weiteren, die bei Invalidität nötig sind, wären ohne die private Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden und nur mit den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung kaum tragbar.

Im Ernstfall sind Sie als Beamte der Feuerwehr mit unserer privaten Unfallversicherung bestens abgesichert und brauchen sich keine Sorgen, um finanzielle Folgen zu machen. Auf die Unfallrente haben Sie sogar Anspruch, wenn nach einem Unfall keine Dienstunfähigkeit besteht. Wurden Sie als Beamte der Feuerwehr aufgrund eines Unfalls invalide, so leisten wir im Rahmen der vereinbarten Leistungshöhe.

Die Höhe der vereinbarten Versicherungsleistung einer privaten Unfallversicherung

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ebenso wie die Stiftung Warentest raten die Versicherungssumme möglichst hoch anzusetzen: eine Vollinvalidität mit etwa 500.000 € und eine Invalidität von 50 % mit 100.000 €.

Natürlich ist dies stets auf die persönliche Lebenssituation zu übertragen und von Mensch zu Mensch variabel. Nachfolgend einige Fragen, die Ihnen eine erste Orientierung über die Höhe der Versicherungsleistungen der privaten Unfallversicherung bieten:

Welche laufenden Zahlungen müssen abgedeckt werden?

Wie ist die Wohnsituation? Haben Sie ein eigenes Haus oder eine Wohnung?

Wie hoch sind die persönlichen Rücklagen?

Gibt es weitere Absicherungen?

Brauchen Sie nach einem Unfall jemanden, der Sie bei alltäglichen Tätigkeiten unterstützt?

Wären Sie auf Assistance-Leistungen wie Menü-Service oder eine Haushaltshilfe angewiesen?

Wussten Sie, dass Sie mit der privaten Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden gleich zweifach abgesichert sind? Haben Sie als Beamte der Feuerwehr einen Unfall während des Dienstes, erhalten Sie neben den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung auch Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Dafür sorgt das doppelte Bezugsrecht.

Das Angebot speziell für Dienstanfänger

Bei uns von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden profitieren Sie als Beamte der Feuerwehr auf Widerruf und Probe mit einem speziellen Tarif samt reduzierter Beiträge und einem Preisvorteil von bis zu 40 %.

Dabei ist die Aufnahme in die private Krankenversicherung in diesem Angebotsrahmen über die Öffnungsklausel ohne Gesundheitsprüfung möglich. Sollten Sie also erstmalig privat krankenversichert sein, kann die Klausel innerhalb der ersten sechs Monaten geltend gemacht werden.

Vor allem Antragsteller mit chronischen Leiden oder bereits bestehenden Erkrankungen profitieren von diesem Modell, da sie sonst nur mit hohen Zuschlägen oder gar nicht aufgenommen würden.

Unsere Leistungen der privaten Unfallversicherung im Überblick

Schon seit 140 Jahren sind wir der erste Ansprechpartner für Versicherungslösungen des Öffentlichen Dienstes. Aufgrund dieser langjährigen Erfahrung wissen wir genau, welchen Versicherungsbedarf Sie als Beamte der Feuerwehr haben.

Daher finden Sie bei uns unterschiedliche Tarife, mit denen Sie selbst entscheiden, was Ihnen wichtig ist:

Tarif Kompakt

  • Invaliditätsgrundsumme 50.000 €
  • Leistung bei Vollinvalidität 175.000 €
  • Todesfallleistung 10.000 €
  • leistungsstarkes Reha-Management mit umfassender Betreuung
  • kosmetische Operationen nach einem Unfall
  • Assistance-Leistungen, wie z. B. Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze
  • monatliches Kündigungsrecht
  • Sofortleistung bei schweren Verletzungen – Wenn Sie aufgrund eines Unfalls schwere Verletzungen erlitten haben, erhalten Sie eine Sofortleistung
  • weltweite Absicherung

Tarif Komfort

Zusätzlich zu den Leistungen des Tarifs Kompakt:

  • Invaliditätsgrundsumme 80.000 €
  • Leistung bei Vollinvalidität 280.000 €
  • Krankenhaustagegeld

Tarif Komfort Extra

  • Leistung bei Invalidität 100.000 €
  • bei Vollinvalidität 350.000 €

Wir beraten Sie gern

Sie haben Fragen zur privaten Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden? Dann setzen Sie sich gleich mit uns ganz unverbindlich in Verbindung. Wir beraten Sie jederzeit persönlich und individuell.

Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Feuerwehr

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