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DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Beamte auf Probe Dresden

DBV Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden – Beamte auf Probe

Als Beamter auf Widerruf ernennt man Sie nach Ihrer bestandener Laufbahnprüfung nach dem Vorbereitungsdienst zum Beamten auf Probe. Falls Sie im einfachen Dienst tätig sind, entfällt die Laufbahnprüfung. Bei der Polizei können Sie auch ohne Vorbereitungsdienst Beamter auf Probe werden. 

Vorübergehend sind Sie noch kein Beamter, aber später begleiten Sie ein Amt in leitender Position oder Sie sind für den späteren Einsatz in besonderen Fachbereichen vorgesehen.

Beamter auf Probe bei der Polizei

Nach Abschluss Ihrer Ausbildung beginnt die dreijährige Probezeit, in der Sie Ihre fachliche und persönliche Eignung für das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nachweisen müssen. In dieser Zeit tragen Sie die Amtsbezeichnung Beamter auf Probe. Bei erfüllten Voraussetzungen erfolgt anschließend die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Eine Verkürzung oder Verlängerung der Probezeit ist möglich.

Rechte und Pflichten

Als Beamter auf Probe der Polizei unterliegen Sie den gleichen Rechten und Pflichten wie Beamte auf Lebenszeit. Sie müssen gegenüber Ihrem Dienstherrn bestimmten Pflichten nachkommen, wobei Ihr Dienstherr Ihnen gegenüber seiner Fürsorgepflicht nachkommen muss.

Pflichten

  • Handlungen stets unparteiisch, gerecht und zum Wohl des Volkes durchführen
  • Treue und Gehorsam
  • Übergeordnete Dienststellen beraten und unterstützen
  • Verschwiegenheitspflicht, auch nach der aktiven Dienstzeit

Individuelle Rechte

  • Personalakten einsehen
  • Erholungs- und Sonderurlaub beanspruchen
  • eine Amtsbezeichnung führen
  • Schutz der Stellung als Beamter und bei amtlicher Tätigkeit
  • Teilzeitbeschäftigung
  • Vereinigungsfreiheit

Beanspruchbare Rechte

  • Bezüge nach den Bundes- oder Landesbesoldungsgesetzen beziehen
  • Reisekosten und Trennungsgeld
  • Umzugskosten
  • Unterstützung und allgemeine Versorgung
  • Krankenfürsorge

Wichtig!

Ihr Dienstherr muss sich an den Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfallkosten, Kosten der Gesundheitsfürsorge, Zahnarzt- und Krankenhaus- und Rehabilitationskosten beteiligen. Der Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge hängt ab vom jeweiligen Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht und der Art Ihrer Tätigkeit.

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Versicherungen für Beamte auf Probe im Detail

Beihilfe und private Krankenversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstanfänger-Police

Diensthaftpflichtversicherung

Altersvorsorge

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Tänzer & Tänzer oHG
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