Darum sollten Sie sich absichern
Beamte der Feuerwehr, die einen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, müssen sich um keine Restkostenversicherung kümmern. Grund hierfür ist, dass der Dienstherr alle Gesundheitskosten abdeckt. Doch früher oder später wandelt sich der Anspruch auf Heilfürsorge in einen Beihilfeanspruch um. Der Eintritt in eine private Krankenversicherung ist dann unvermeidbar. Damit Sie sich auf eine garantierte Aufnahme zu guten Konditionen verlassen können, ist die kleine Anwartschaftsversicherung die optimale Absicherung.
Ihr Beamtenverhältnis
Als Beamte der Feuerwehr befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während Sie zu Dienst und Treue verpflichtet sind, muss Ihr Dienstherr wiederum umfassenden Fürsorgepflichten nachkommen. Hierzu gehört nicht nur die finanzielle Fürsorge in Form eines monatlichen Gehalts. Darüber hinaus muss Ihr Dienstherr nämlich einer Pflicht zur Gesundheitsfürsorge nachkommen. Hierbei hat er zwei Möglichkeiten. Zum einen gibt es die Beihilfe. Im Rahmen dieser Gesundheitsfürsorge übernimmt Ihr Dienstherr nur einen Teil der anfallenden Gesundheitskosten. Darüber hinaus gibt es die Heilfürsorge. Hier erstattet Ihr Dienstherr alle anfallenden Gesundheitskosten.