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DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Kleine Anwartschaft Dresden

Die kleine Anwartschaftsversicherung

Bei der DBV ist Anwartschaft nicht gleich Anwartschaft. Wir möchten Beamten der Feuerwehr die Wahl der passenden Anwartschaftsversicherung treffen lassen. So können Sie sich individuell auf den späteren Eintritt in die private Krankenversicherung vorbereiten. Im Folgenden möchten Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden einmal die kleine Anwartschaftsversicherung vorstellen.

Darum sollten Sie sich absichern

Beamte der Feuerwehr, die einen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, müssen sich um keine Restkostenversicherung kümmern. Grund hierfür ist, dass der Dienstherr alle Gesundheitskosten abdeckt. Doch früher oder später wandelt sich der Anspruch auf Heilfürsorge in einen Beihilfeanspruch um. Der Eintritt in eine private Krankenversicherung ist dann unvermeidbar. Damit Sie sich auf eine garantierte Aufnahme zu guten Konditionen verlassen können, ist die kleine Anwartschaftsversicherung die optimale Absicherung.

Ihr Beamtenverhältnis

Als Beamte der Feuerwehr befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während Sie zu Dienst und Treue verpflichtet sind, muss Ihr Dienstherr wiederum umfassenden Fürsorgepflichten nachkommen. Hierzu gehört nicht nur die finanzielle Fürsorge in Form eines monatlichen Gehalts. Darüber hinaus muss Ihr Dienstherr nämlich einer Pflicht zur Gesundheitsfürsorge nachkommen. Hierbei hat er zwei Möglichkeiten. Zum einen gibt es die Beihilfe. Im Rahmen dieser Gesundheitsfürsorge übernimmt Ihr Dienstherr nur einen Teil der anfallenden Gesundheitskosten. Darüber hinaus gibt es die Heilfürsorge. Hier erstattet Ihr Dienstherr alle anfallenden Gesundheitskosten.

Die Beihilfe

Im Rahmen der Beihilfe wird nur ein Teil der Gesundheitsausgaben des Beamten übernommen. Wie hoch die Unterstützung durch den Dienstherrn dabei aussieht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierbei spielt nicht nur das jeweilige Bundesland eine Rolle. Darüber hinaus sind persönliche Faktoren der Beamten wichtig. So erhalten Beamte mindestens 50 Prozent Beihilfe von ihrem Dienstherrn. Beihilfeberechtigte Beamte mit mindestens zwei Kindern erhalten hingegen 70 Prozent Beihilfe. Den Kindern selbst steht 80 Prozent Beihilfe zu. Sobald der Beamte in den Ruhestand eintritt, besteht ein Anspruch auf 80 Prozent Beihilfe.

Pflicht zur Restkostenversicherung

Beamte, die Beihilfe beziehen, profitieren nicht von einer vollumfänglichen Abdeckung der Gesundheitskosten. Um sie von einer zu hohen finanziellen Belastung durch Behandlungskosten zu bewahren, besteht deshalb die Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Wie der Name bereits vermuten lässt, sollen hierbei die Kosten abgesichert werden, die die Beihilfe nicht übernimmt. Im Rahmen der Restkostenversicherung können sich Beamte der Feuerwehr einkommensunabhängig zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung entscheiden. Um von umfangreichen und vor allem individuellen Leistungen profitieren zu können, sollte die Wahl hierbei stets zu Gunsten der privaten Krankenversicherung ausfallen.

Freie Heilfürsorge

Das Pendant zur Beihilfe ist die sogenannte freie Heilfürsorge. Hierbei übernimmt der Dienstherr die anfallenden Gesundheitskosten vollumfänglich. Somit ist jeder Beamte der Feuerwehr mit Anspruch auf Heilfürsorge durch seinen Dienstherrn automatisch krankenversichert. Allerdings umfasst der Leistungskatalog dieser Absicherung in etwa die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer mehr möchte, sollte sich um private Zusatzversicherungen bemühen, beispielsweise die der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden. Da die freie Heilfürsorge alle Kosten übernimmt, muss man sich bei einem Anspruch auf Heilfürsorge um keine Restkostenversicherung bemühen - vorerst zumindest. Schließlich wandelt sich jeder Anspruch auf Heilfürsorge früher oder später in einen Beihilfeanspruch um.

Kleine Anwartschaftsversicherung: Heilfürsorge wird zu Beihilfe

Es ist ein Trugschluss, dass Sie sich als Beamte der Feuerwehr mit Anspruch auf Heilfürsorge nicht um eine Restkostenversicherung bemühen müssen. Schließlich verwandelt sich Ihr Anspruch auf Heilfürsorge früher oder später in einen Anspruch auf Beihilfe um. Hierbei sind unterschiedliche Ursachen denkbar:

  • Abgeschlossener Vorbereitungsdienst (Ernennung zum Beamten auf Probe)
  • Wechsel vom risikoreichen Außen- zum sicheren Innendienst
  • Eintritt in den Ruhestand

Spätestens mit Ihrem Eintritt in den Ruhestand werden Sie Beihilfe beziehen. Im Zuge des Wechsels von Heilfürsorge zu Beihilfe müssen Sie sich dann um eine Restkostenversicherung kümmern. Durch das hohe Alter muss man nicht nur mit hohen Beiträgen rechnen. Obendrein muss man nicht selten um die Aufnahme in die Krankenversicherung bangen. Eine Anwartschaftsversicherung ist die optimale Garantie für die Aufnahme.

Große oder kleine Anwartschaftsversicherung?

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden überlässt Beamten der Feuerwehr die Wahl zwischen der kleinen Anwartschaftsversicherung und der großen Anwartschaft. Schließlich sollten Sie nach individuellen Maßstäben entscheiden, welche Absicherung besser zu Ihnen passt.

Kleine Anwartschaftsversicherung

Bei der kleinen Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden konservieren Sie Ihren Gesundheitszustand. Ihr Alter wiederum wird dabei nicht „eingefroren“. Dies hat Vor- und Nachteile für Sie. So müssen Sie bei der kleinen Anwartschaftsversicherung keine Altersrücklagen anhäufen. Hieraus resultieren weit geringere monatliche Beiträge für Sie. Dennoch sollte nicht jeder aus Spargründen zur kleinen Anwartschaftsversicherung greifen. Hier gilt es, abzuwägen. Beamte der Feuerwehr, die nur einen kurzen Zeitraum bis zur Beihilfe überbrücken müssen, sind mit der kleinen Anwartschaftsversicherung gut beraten. Schließlich fallen zwei, drei Jahre mehr beim Eintrittsalter in die private Krankenversicherung nicht allzu sehr ins Gewicht der Beitragsberechnung.

Große Anwartschaftsversicherung

Anders als die kleine Anwartschaftsversicherung friert die große Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden neben dem Gesundheitszustand auch das Alter des Versicherungsnehmers ein. Dies schlägt sich in höheren Beiträgen nieder. So müssen bei der großen Anwartschaftsversicherung Altersrücklagen gezahlt werden. Diese ermöglichen selbst bei einem späten Einstieg in die private Krankenversicherung TOP-Konditionen. Schließlich wird der Versicherungsbeitrag dann so berechnet als wären Sie bereits all die Jahre Mitglied in der Krankenversicherung gewesen.

Wie Sie sehen, sind die Unterschiede zwischen den beiden Anwartschaften wirklich groß. Wichtig ist es, dass Sie die Entscheidung anhand Ihrer jetzigen Situation fällen. Viele Beamtenanwärter schließen pro forma erst einmal eine kleine Anwartschaft ab. Schließlich weiß man vor Antritt des Vorbereitungsdienstes häufig noch nicht, ob mit Einstieg in den Dienst als Beamter der Feuerwehr Beihilfe oder freie Heilfürsorge einschlägig ist. Sollte sich herausstellen, dass man wider Erwarten längere Zeit freie Heilfürsorge beziehen wird, lässt sich die kleine Anwartschaft ohne Probleme in eine große Anwartschaft umwandeln.

Verlassen Sie sich auf den Experten

Unsere beiden Anwartschaften sind nur ein Beispiel für die maßgeschneiderten Versicherungslösungen, die wir für Beamte im Angebot haben. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung ist seit über 140 Jahren auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes tätig. Dementsprechend gelten wir unter Branchen-Experten auch als der TOP-Versicherer für Beamte im Allgemeinen und Beamte der Feuerwehr im Besonderen. Sollten Sie nähere Fragen zu unseren umfangreichen Versicherungs- und Vorsorgelösungen haben, können Sie gerne einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch bezüglich der kleinen Anwartschaftsversicherung vereinbaren. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden freuen sich auf Ihren Besuch.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tänzer & Tänzer oHG
Altmarkt (bei Plug und Work) 10b
01067 Dresden
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