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DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Pflegepflichtversicherung Dresden

Die Pflegepflichtversicherung ist die fünfte Säule der Sozialversicherung

Dem Risiko pflegebedürftig zu werden unterliegt jeder Mensch. Ein Unfall kann das Leben grundlegend verändern. Die Pflegebedürftigkeit ist oft mit hohen Kosten verbunden. Nötige Umbauten, unterstützendes Pflegepersonal oder die stationäre Pflege sind teuer. Aus diesem Grund wurde in Deutschland die Pflegepflichtversicherung eingeführt. Mit ihr soll ein Teil der entstehenden Kosten abgedeckt werden. Der Arbeitgeber sowie der Mitarbeiter führen ihre Anteile direkt an die Pflegekasse ab.

Gesetzlich oder privat versichern?

Mitglieder der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, Rentner, Arbeitslose und auch Heilfürsorgeberechtigte unterliegen der Pflegepflichtversicherung. Gesetzlich Versicherte werden von der Pflegeversicherung automatisch erfasst. Privat Versicherte müssen einen separaten Versicherungsvertrag abschließen. Ihre Krankenkasse oder wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden versichern Sie als Beamter der Polizei gerne über unsere Pflegeversicherung ab. 

Während in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung im Ernstfall Sachleistungen zum Tragen kommen, wird in der privaten Pflegeversicherung das Kostenerstattungsprinzip angewendet. Der Leistungsumfang beider Versicherungsarten ist vorgeschrieben und in etwa gleich. Der Leistungsanspruch besteht sobald die nötigen Voraussetzungen erfüllt werden: 

  • Pflegebedürftigkeit muss mindestens sechs Monate bestehen
  • Es wird Hilfe beim Waschen, Essen oder der eigenen häuslichen Versorgung benötigt
  • Pflegebedarf von mindestens 90 Minuten täglich
  • Davon 45 Minuten für die Grundversorgung
  • Pflege ambulant, teilstationär oder stationär

Für den Grad der Pflegebedürftigkeit ist die Art, Dauer und Schwere der Beeinträchtigung ausschlaggebend. Sechs Lebensbereiche des Antragstellers werden geprüft. Die Entscheidung darüber von wem, wo und in welcher Form der Pflegebedürftige versorgt werden möchte, obliegt ihm selbst. Seit 2017 wird die Bedürftigkeit in Pflegegrade 1 bis 5 eingeteilt. Je höher der Pflegegrad, desto höher fallen die Leistungsansprüche aus.

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung werden anhand des Einkommens berechnet. Der Arbeitgeber oder Dienstherr kommt für die Hälfte der Kosten auf. Freiberufler und Selbstständige tragen die Gesamtkosten. In Zukunft können immer weniger Pflegekosten abgedeckt werden, da die Anzahl älterer pflegebedürftigen Menschen stetig zu- und die der jungen, zahlenden Menschen abnimmt. 

Private Pflegeversicherung

Die Kostenerstattung der Privatversicherung erfolgt nach dem Anwartschaftsdeckungsprinzip. Dieses Verfahren der Kapitaldeckung wird durch die Bildung von Altersrückstellungen gesichert. Beamte der Polizei zahlen einen günstigeren (beihilfekonformen) Tarif, der die Kosten abdeckt, die nicht durch die Beihilfe sichergestellt werden. Der Beitrag richtet sich nach der individuellen Situation des Versicherten. Das Alter und der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sind maßgebend. Dementsprechend zahlen ältere Personen höhere Beiträge. Die Altersrückstellungen müssen zunächst gebildet werden, um erhöhte Pflegekosten im Alter abmildern und die Versicherungsbeiträge konstant halten zu können. Liegt das Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze, können Sie als Beamter der Polizei mühelos in die private Pflegekasse wechseln. Die Aufnahmebedingungen unterscheiden sich nicht von denen der gesetzlichen Pflegekasse.

Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist hingegen problematisch. Denn:

  • Die Beiträge der Privatversicherung sind von dem Gesundheitszustand des Versicherten abhängig. Ärztliche Befunde, Gutachten oder eine Gesundheitsprüfung geben Aufschluss darüber. Somit müssen chronisch kranke oder ältere Menschen deutlich höhere Versicherungsbeiträge entrichten als junge Privatversicherte. 
  • Nicht sozialversicherungspflichtige Familienmitglieder können in der privaten Pflegeversicherung nicht kostenfrei mitversichert werden. 

Ort der Pflege

Ambulant

Für die ambulante Versorgung kommen ehrenamtliche Personen auf. Sie erhalten Pauschalleistungen. Bei der Pflege durch Angehörige wird ein steuerfreies Pflegegeld gezahlt. Sollte ein Pflegedienst nötig sein, wird das Pflegegeld und die Erstattung für den Pflegedienst bis zu einem Höchstbetrag finanziert. Die Differenz muss selbst getragen werden.

Tages- oder Nachtpflege

Eine professionelle, häusliche, stundenweise Pflege ist möglich. Pflegebedürftigen einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung werden Pflegesachleistungen zusätzlich zum Pflegegeld, für Angehörige oder den ambulanten Pflegedienst, gewährt. 

Stationär

Für eine stationäre Pflege werden ausschließlich die Pflegekosten bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze erstattet.

Die Vorteile der Pflegepflichtversicherung

  • Jeder Versicherungspflichtige sowie -berechtigte hat Anspruch auf die Aufnahme in der Pflegeversicherung.
  • Auch bei Vorerkrankungen darf die Aufnahme nicht verweigert werden.
  • Solange die Versicherungspflicht besteht, darf die Krankenversicherung die Mitgliedschaft nicht beenden.
  • Nicht sozialversicherungspflichtige Angehörige können beitragsfrei in der sozialen Pflegeversicherung mitversichert werden.

Sind Sie als Beamter der Polizei freiwillig gesetzlich versichert, muss Ihre Pflegeversicherung nicht zwangsläufig ebenfalls gesetzlich sein. Eine private Absicherung ist auch möglich. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden informieren Sie gerne eingehender hierzu. Sind Angestellte gesetzlich krankenversichert, so sind Sie automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Sobald Ihr Einkommen ein Jahr über der Pflichtversicherungsgrenze liegt, können Sie die gesetzlichen Kassen verlassen und eine Privatversicherung abschließen.

Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Soziale Pflegepflichtversicherung

Jeder gesetzlich Versicherte, der einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einer anderen zugelassenen Prüfstelle begutachtet. Der Gutachter spricht dann eine Empfehlung des Pflegegrades (Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5) aus. Die Leistungen zu genehmigen, obliegt schlussendlich der Pflegekasse.

Private Pflegepflichtversicherung

Ein Gutachter der MEDICPROOF GmbH übernimmt die Zuordnung eines Pflegegrades. Hier entscheidet ebenfalls die Pflegekasse, ob sie der Empfehlung nachkommt und die Leistungen gewährt. 

Die Pflegezusatzversicherung

Eine Pflegezusatzversicherung dient der Ergänzung der Pflegepflichtversicherung, da die Pflegekosten nur teilweise abgedeckt werden und an Höchstgrenzen gebunden sind. Die Restkosten müssen aus privatem Vermögen, Sozialleistungen oder von Angehörigen übernommen werden. Es existieren drei Arten von privaten Pflegezusatzversicherungen:

Die Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung und die Pflegekostenversicherung. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt dem Pflegebedürftigen einen frei verwendbaren Tagessatz in der vertraglich fixierten Höhe. Notwendig für die Auszahlung ist lediglich ein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad. 

Die Pflegerentenversicherung ist eine besondere Form der Lebensversicherung. Bei Pflegebedürftigkeit zahlt Ihre Versicherung Ihnen eine lebenslange steuerfreie Rente aus. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Versicherungsbeitrag.

Die Pflegekostenversicherung erstattet Ihnen ganz oder teilweise die Differenz zwischen Leistungen der Pflegepflichtversicherung und den faktischen Pflegekosten. Erstattungsfähig sind nur die rein für die Pflege notwendigen Kosten. Die Versicherung greift hauptsächlich bei professioneller Pflege. Die Pflegekosten unterliegen der Nachweispflicht, ehe sie erstattet werden. 

Der große Vorteil der Pflegetagegeldversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden: Eventuell können Sie als Beamter der Polizei eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Diese ist auch unter der Bezeichnung “Pflege-Bahr” bekannt. 

Voraussetzungen für die staatliche Förderung:

  • Mindestens 10 Euro monatlich müssen Sie selbst in die Pflegekasse einzahlen.
  • Die Pflegezusatzversicherung muss jeden Pflegegrad absichern. (Pflegegrad 5 = mindestens 600 Euro monatlich)
  • Gesundheitsprüfung, Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge sind nicht erlaubt.
  • Jeder volljährige Pflichtversicherte, der noch keine Pflegeleistungen erhält, ist anspruchsberechtigt.
  • Jede Person, die einen Anspruch auf diese staatliche Förderung hat, muss aufgenommen werden.

Fordern Sie inividuelle Beratung an

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