Gesetzliche Pflegepflichtversicherung
Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung werden anhand des Einkommens berechnet. Der Arbeitgeber oder Dienstherr kommt für die Hälfte der Kosten auf. Freiberufler und Selbstständige tragen die Gesamtkosten. In Zukunft können immer weniger Pflegekosten abgedeckt werden, da die Anzahl älterer pflegebedürftigen Menschen stetig zu- und die der jungen, zahlenden Menschen abnimmt.
Private Pflegeversicherung
Die Privatversicherung erstattet Kosten nach dem Anwartschaftsdeckungsprinzip, abgesichert durch Altersrückstellungen. Polizeibeamte zahlen beihilfekonforme Beiträge, abhängig von Alter und Gesundheitszustand. Rückstellungen stabilisieren Beiträge und mindern Pflegekosten im Alter. Über der Pflichtversicherungsgrenze ist der Wechsel in die private Pflegekasse möglich.
Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist hingegen problematisch. Denn:
- Die Beiträge der Privatversicherung sind von dem Gesundheitszustand des Versicherten abhängig. Ärztliche Befunde, Gutachten oder eine Gesundheitsprüfung geben Aufschluss darüber. Somit müssen chronisch kranke oder ältere Menschen deutlich höhere Versicherungsbeiträge entrichten als junge Privatversicherte.
- Nicht sozialversicherungspflichtige Familienmitglieder können in der privaten Pflegeversicherung nicht kostenfrei mitversichert werden.