Die Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden

Die fünfte Säule der Sozialversicherung

Dem Risiko pflegebedürftig zu werden unterliegt jeder Mensch. Ein Unfall kann das Leben grundlegend verändern. Die Pflegebedürftigkeit ist oft mit hohen Kosten verbunden. Nötige Umbauten, unterstützendes Pflegepersonal oder die stationäre Pflege sind teuer. Aus diesem Grund wurde in Deutschland die Pflegepflichtversicherung eingeführt.

Mit ihr soll ein Teil der entstehenden Kosten abgedeckt werden. Der Arbeitgeber sowie der Mitarbeiter führen ihre Anteile direkt an die Pflegekasse ab.

Gesetzlich oder privat versichern?

Mitglieder der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, Rentner, Arbeitslose und auch Heilfürsorgeberechtigte unterliegen der Pflegepflichtversicherung. Gesetzlich Versicherte werden von der Pflegeversicherung automatisch erfasst. Privat Versicherte müssen einen separaten Versicherungsvertrag abschließen. Ihre Krankenkasse oder wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden versichern Sie als Beamter der Polizei gerne über unsere Pflegeversicherung ab.

 Während in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung im Ernstfall Sachleistungen zum Tragen kommen, wird in der privaten Pflegeversicherung das Kostenerstattungsprinzip angewendet. Der Leistungsumfang beider Versicherungsarten ist vorgeschrieben und in etwa gleich.

Der Leistungsanspruch besteht sobald die nötigen Voraussetzungen erfüllt werden: 

  • Pflegebedürftigkeit muss mindestens sechs Monate bestehen
  • Es wird Hilfe beim Waschen, Essen oder der eigenen häuslichen Versorgung benötigt
  • Pflegebedarf von mindestens 90 Minuten täglich
  • Davon 45 Minuten für die Grundversorgung
  • Pflege ambulant, teilstationär oder stationär

Für den Grad der Pflegebedürftigkeit ist die Art, Dauer und Schwere der Beeinträchtigung ausschlaggebend. Sechs Lebensbereiche des Antragstellers werden geprüft. Die Entscheidung darüber von wem, wo und in welcher Form der Pflegebedürftige versorgt werden möchte, obliegt ihm selbst. Seit 2017 wird die Bedürftigkeit in Pflegegrade 1 bis 5 eingeteilt. 

Je höher der Pflegegrad, desto höher fallen die Leistungsansprüche aus.

''

Die gesetzliche und die private Pflegeversicherung

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Private Pflegeversicherung

Ort der Pflege

Ambulant

Tages- oder Nachtpflege

Stationär

''

Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Soziale Pflegepflichtversicherung

Private Pflegepflichtversicherung

Die Pflegezusatzversicherung

Fordern Sie inividuelle Beratung in Dresden an!

Sie haben gerade den Informationstext zur Pflegepflichtversicherung gelesen. Bei weiteren Fragen beraten unsere Mitarbeiter Sie gern.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tänzer & Tänzer oHG
Altmarkt (bei Plug und Work) 10b
01067 Dresden
Kontaktformular aufrufen 0351 79993153 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 18:00
Montag:
09:00 bis 18:00
Dienstag:
09:00 bis 18:00
Mittwoch:
09:00 bis 18:00
Donnerstag:
09:00 bis 18:00
Freitag:
09:00 bis 18:00
karte
In Google Maps öffnen