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DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Große Anwartschaft Dresden

Große Anwartschaftversicherung

Beamte der Feuerwehr geben Tag für Tag ihr Bestes, um für unsere Sicherheit zu sorgen. Im Rahmen ihrer verantwortungsvollen Aufgabe retten sie Menschenleben und setzen ihr eigenes dabei nicht selten aufs Spiel. Dementsprechend sollten sie einen starken Partner an ihrer Seite haben, wenn es um die Themen Versicherung und Vorsorge geht. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden hat für Beamte der Feuerwehr maßgeschneiderte Produkte im Portfolio. Im Folgenden möchten wir Ihnen die große Anwartschaftsversicherung näherbringen.

Darum sollten Sie sich absichern

Beamte der Feuerwehr befinden sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses kann man mit einem klassischen Angestelltenverhältnis nicht vergleichen. So zeichnet es sich durch umfangreiche gegenseitige Rechte und Pflichten aus. Sie sind als Beamte der Feuerwehr Ihrem Dienstherrn gegenüber zu Dienst und Treue verpflichtet. Ihr Dienstherr wiederum muss Fürsorgepflichten nachkommen. Hierbei kommt es nicht nur zur Zahlung eines monatlichen Gehaltes. Obendrein ist er nämlich dazu verpflichtet, sich um Ihre Gesundheitsfürsorge zu kümmern. Dabei stehen ihm zwei Instrumente zur Verfügung. So erhalten Sie entweder die Beihilfe oder aber die freie Heilfürsorge.

Ihr Beamtenverhältnis

Beamte der Feuerwehr befinden sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses kann man mit einem klassischen Angestelltenverhältnis nicht vergleichen. So zeichnet es sich durch umfangreiche gegenseitige Rechte und Pflichten aus. Sie sind als Beamte der Feuerwehr Ihrem Dienstherrn gegenüber zu Dienst und Treue verpflichtet. Ihr Dienstherr wiederum muss Fürsorgepflichten nachkommen. Hierbei kommt es nicht nur zur Zahlung eines monatlichen Gehaltes. Obendrein ist er nämlich dazu verpflichtet, sich um Ihre Gesundheitsfürsorge zu kümmern. Dabei stehen ihm zwei Instrumente zur Verfügung. So erhalten Sie entweder die Beihilfe oder aber die freie Heilfürsorge.

Die Beihilfe

Bei der Beihilfe beteiligt sich Ihr Dienstherr anteilig an den bei Ihnen anfallenden Gesundheitskosten. Wie hoch die Beihilfe im Einzelnen ausfällt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. So erhalten Beamte der Feuerwehr mindestens 50 Prozent Beihilfe. Dies gilt ab dem Tag der Ernennung zum Beamten auf Widerruf. Beamte, die mindestens zwei Kinder haben, haben einen erhöhten Anspruch auf 70 Prozent Beihilfe. Auch die Kinder selbst profitieren von der Beihilfe. Ihnen steht ein Anspruch von 80 Prozent zu. Da Sie auf Lebenszeit verbeamtet werden, endet die Fürsorgepflicht des Dienstherrn auch nicht mit Ihrem Eintritt in den Ruhestand. Wenn es soweit ist, erhalten Sie nicht nur ein monatliches Ruhegehalt, sondern profitieren auch von der Beihilfe. Diese umfasst im Ruhestand 80 Prozent.

Pflicht zur Restkostenversicherung

Die Beihilfe hat aber einen entscheidenden Nachteil. Da sie nur einen Teil der anfallenden Gesundheitskosten abdeckt, müssen Sie sich in Eigenregie um eine Restkostenversicherung kümmern. Hierbei haben Sie als Beamte eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Wer jedoch einen umfangreichen und vor allem maßgeschneiderten Versicherungsschutz begehrt, sollte sich hier ohne Zögern für die private Krankenversicherung entscheiden. Grund für die Pflicht zur Restkostenversicherung ist der Schutz vor allzu hohen finanziellen Belastungen des Beamten. Sie sollen keinesfalls auf eine notwendige medizinische Behandlung verzichten, nur weil Ihr Budget es nicht zulässt.

Große Anwartschaftsversicherung: Freie Heilfürsorge

Anders als die Beihilfe übernimmt die freie Heilfürsorge Ihre anfallenden Gesundheitskosten vollumfänglich. Um eine Restkostenversicherung müssen Sie sich hier also nicht kümmern. Ihr Dienstherr kümmert sich um Ihre Krankenversicherung. Dabei dürfen Sie jedoch keinen allzu umfangreichen Leistungskatalog erwarten. So entspricht die freie Heilfürsorge in etwa den Leistungen, welche die gesetzliche Krankenversicherung zu bieten hat. Wer mehr möchte, sollte sich nach passenden privaten Zusatzversicherungen umsehen, beispielsweise denen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden.

Heilfürsorge wird zu Beihilfe

Allerdings sollten sich Beamte der Feuerwehr, die freie Heilfürsorge beziehen, früher oder später um eine passende Restkostenversicherung Gedanken machen. Warum das so ist? Auch, wenn die Vorstellung für viele sicherlich angenehm sein mag, besteht der Anspruch auf freie Heilfürsorge nicht Ihr gesamtes Beamtenleben lang. Im Laufe Ihrer Karriere wird er sich in einen Anspruch auf Beihilfe umwandeln. Hierbei kann es unterschiedliche Ursachen geben.

  • Abgeschlossener Vorbereitungsdienst (Ernennung zum Beamten auf Probe)
  • Wechsel vom risikoreichen Außen- in den sicheren Innendienst
  • Einstieg in den Ruhestand  

Um zu verstehen, warum sich der Anspruch umwandelt, muss man zunächst das Instrument der freien Heilfürsorge hinterfragen. Diese gibt es, um den Beamten vor allzu hohen Beiträgen in der Restkostenversicherung zu bewahren. Schließlich muss man in einer privaten Krankenversicherung in der Regel hohe Risikozuschläge verkraften. Diese resultieren aus dem erhöhten Verletzungs- und Krankheitsrisiko Ihres Dienstes. Die Beiträge für die Restkostenversicherung wären dann unzumutbar. Sollte sich die Tätigkeit nicht mehr als risikoreich erweisen bzw. Sie ganz in den Ruhestand eintreten, bestehen die hohen Risikozuschläge nicht mehr. Ein Wechsel in die Beihilfe ist dann möglich.

Kleine oder große Anwartschaft?

Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ist Anwartschaft nicht gleich Anwartschaft. Wir möchten Beamten der Feuerwehr die Versicherung bieten, die maßgeschneidert zu den jeweiligen individuellen Bedürfnissen passt. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen neben einer kleinen Anwartschaft auch die große Anwartschaftsversicherung.

Kleine Anwartschaftsversicherung

Bei der kleinen Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden wird nicht Ihr Eintrittsalter, sondern nur Ihr Gesundheitszustand gewissermaßen „konserviert“. Sobald Sie in die private Krankenversicherung eintreten, müssen Sie dementsprechend keine erneute Gesundheitsprüfung durchführen. Obendrein ist Ihre Aufnahme garantiert und mit keiner langen Wartezeit verbunden. Damit eignet sich die kleine Anwartschaft vor allem für diejenigen, die nur eine kurze Zeit bis zur Beihilfeberechtigung überbrücken möchten. Da hier keine Altersrückstellungen angehäuft, sondern lediglich Verwaltungskosten getragen werden müssen, profitieren Sie von niedrigen Beiträgen.

Große Anwartschaftsversicherung

Im Gegensatz dazu werden bei der großen Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden nicht nur Gesundheitszustand, sondern auch Ihr Eintrittsalter festgehalten. Dadurch profitieren Sie selbst bei einem hochaltrigen Einstieg in die private Krankenversicherung von bestmöglichen Konditionen. Grund hierfür sind die Altersrückstellungen, die während Ihrer Mitgliedschaft in der großen Anwartschaftsversicherung angehäuft werden. Sobald Sie in die private Krankenversicherung eintreten, werden Sie so behandelt als wären Sie bereits all die Jahre Mitglied gewesen. Da neben dem Gesundheitszustand und Umfang des Leistungskatalogs vor allem das Eintrittsalter maßgeblich für die Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung ist, zahlt sich die große Anwartschaftsversicherung aus.

Wir sind für Sie da
 

Beamte der Feuerwehr sollten sich nicht mit schwachen Versicherungs- und Vorsorgelösungen zufriedengeben. Verlassen Sie sich lieber auf einen Experten. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden steht Ihnen bezüglich der großen Anwartschaftsversicherung jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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