Ihr Beamtenverhältnis
Beamte der Feuerwehr befinden sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses kann man mit einem klassischen Angestelltenverhältnis nicht vergleichen. So zeichnet es sich durch umfangreiche gegenseitige Rechte und Pflichten aus. Sie sind als Beamte der Feuerwehr Ihrem Dienstherrn gegenüber zu Dienst und Treue verpflichtet. Ihr Dienstherr wiederum muss Fürsorgepflichten nachkommen. Hierbei kommt es nicht nur zur Zahlung eines monatlichen Gehaltes. Obendrein ist er nämlich dazu verpflichtet, sich um Ihre Gesundheitsfürsorge zu kümmern. Dabei stehen ihm zwei Instrumente zur Verfügung. So erhalten Sie entweder die Beihilfe oder aber die freie Heilfürsorge.
Die Beihilfe
Bei der Beihilfe beteiligt sich Ihr Dienstherr anteilig an den bei Ihnen anfallenden Gesundheitskosten. Wie hoch die Beihilfe im Einzelnen ausfällt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. So erhalten Beamte der Feuerwehr mindestens 50 Prozent Beihilfe. Dies gilt ab dem Tag der Ernennung zum Beamten auf Widerruf. Beamte, die mindestens zwei Kinder haben, haben einen erhöhten Anspruch auf 70 Prozent Beihilfe. Auch die Kinder selbst profitieren von der Beihilfe. Ihnen steht ein Anspruch von 80 Prozent zu. Da Sie auf Lebenszeit verbeamtet werden, endet die Fürsorgepflicht des Dienstherrn auch nicht mit Ihrem Eintritt in den Ruhestand. Wenn es soweit ist, erhalten Sie nicht nur ein monatliches Ruhegehalt, sondern profitieren auch von der Beihilfe. Diese umfasst im Ruhestand 80 Prozent.
Pflicht zur Restkostenversicherung
Die Beihilfe hat aber einen entscheidenden Nachteil. Da sie nur einen Teil der anfallenden Gesundheitskosten abdeckt, müssen Sie sich in Eigenregie um eine Restkostenversicherung kümmern. Hierbei haben Sie als Beamte eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Wer jedoch einen umfangreichen und vor allem maßgeschneiderten Versicherungsschutz begehrt, sollte sich hier ohne Zögern für die private Krankenversicherung entscheiden. Grund für die Pflicht zur Restkostenversicherung ist der Schutz vor allzu hohen finanziellen Belastungen des Beamten. Sie sollen keinesfalls auf eine notwendige medizinische Behandlung verzichten, nur weil Ihr Budget es nicht zulässt.