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DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Rechtsschutz Dresden

Die Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden

Warum ergibt eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Beamte im Polizeidienst Sinn

Viele Menschen in Deutschland haben eine private Rechtsschutzversicherung – das macht auch Sinn, denn es kann in vielen Situationen schnell zu Streitigkeiten kommen, die sich dann nur noch gerichtlich lösen lassen. Beste Beispiele dafür sind der Autoverkehr – wenn es einmal zu einem Unfall kommt und die Schuldfrage nicht abschließend geklärt ist oder die Gegenpartei eine Schmerzensgeldzahlung verweigert - oder die Beziehung zu Ihrem Vermieter. Da ist der Weg zum Anwalt oft nicht weit. Wer in solchen Situationen dann sein Recht durchsetzen will, muss es oft erstreiten.
 
Doch warum sollte es Sinn machen, eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Polizei abzuschließen? Weil die Gefahr, in einen Rechtsstreit gezogen zu werden, bei diesen Personengruppen schon allein auf Grund ihrer Tätigkeit ungleich größer ist. Denn auf den Beamten der Polizei lastet eine große Menge Verantwortung. Kleinste Verfehlungen können große Konsequenzen nach sich ziehen – und nicht selten werden Verfehlungen angeprangert, wo gar keine passiert sind.
 
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden helfen Ihnen gern dabei, den Versicherungsschutz zu finden, den Sie wirklich brauchen. In welchen Situationen eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Polizeibeamte notwendig werden kann, wollen wir in der Folge einmal darstellen.

In diesen Situationen kann Ihre Rechtsschutzversicherung wichtig werden

Als Beamter der Polizei haben Sie natürlich auch mal Feierabend – aber unabhängig davon, ob Sie im Dienst sind oder nicht: Sie tragen eine besondere Verantwortung. Diese führt unter anderem dazu, dass es von Natur aus eine ganze Reihe von Punkten gibt, an denen Sie besonders aufpassen müssen. Wir haben hier die wichtigsten Dinge in Bezug auf das Außenverhältnis in Ihrer Tätigkeit als Beamter, in Bezug auf das Innenverhältnis zu Ihrem Dienstherrn und in Bezug auf Ihr privates Umfeld einmal zusammengefasst.

Verfehlungen im Außenverhältnis

Kommt es im Rahmen Ihrer Tätigkeit wirklich einmal zu einer Verfehlung im Außenverhältnis – also zum Beispiel zu einer Körperverletzung gegenüber Unschuldigen im Polizeieinsatz oder zu unangemessener Polizeigewalt die von Ihnen ausgeht, wird dafür als erstes Ihr Dienstherr zur Rechenschaft gezogen. Ist es aber tatsächlich zu einer Verfehlung gekommen, oder sieht Ihr Dienstherr eine solche als Gegeben, wird er Sie im Rahmen der Amtshaftung regresspflichtig machen. Eine solche Regresspflicht tritt nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten ein. Sollte Ihr Dienstherr allerdings Ihr Verhalten als grob Fahrlässig einstufen, ist es an Ihnen das Gegenteil zu beweisen.
Grade der Vorwurf der Körperverletzung oder der Polizeigewalt ist dabei schnell ausgesprochen. Kommen solche Vorwürfe auf, muss dem natürlich nachgegangen werden, denn ein so wichtiger öffentlicher Bereich wie die Polizei können es sich natürlich nicht erlauben, entsprechende Vorwürfe unausgeräumt zu lassen. Aus diesem Grund wird, wenn entsprechende Hinweise auf Polizeigewalt vorliegen, auch ein Strafverfahren gegen den betroffenen Beamten eingeleitet – das im schlimmsten Fall zu einer Verurteilung zu fünf Jahren Gefängnis führen kann.
Das allein zeigt schon, wie groß die Gefahr ist, im aktiven Dienst in einen Rechtsstreit gezogen zu werden. Dafür muss gar nicht immer wirklich schuldhaftes Verhalten vorliegen. Doch in Deutschland ist recht haben und Recht kriegen nicht immer dasselbe. Kommt es zu einem Verfahren, zum Beispiel wegen angeblicher Polizeigewalt, kann es schnell passieren, dass Sie ohne einen entsprechend qualifizierten Anwalt schnell komplett auf sich allein gestellt sind.

Verfehlungen im Innenverhältnis

Im Innenverhältnis können Pflichtverletzungen gegen den Dienstherrn mittelbar oder unmittelbar sein. Bei mittelbaren Pflichtverletzungen, für die der Beamte haftet, kann es sich zum Beispiel um die Beschädigung dienstlich genutzter Gegenstände handeln.
Als unmittelbare Schäden bezeichnet man Schäden, die ein Beamter durch sein direktes Verhalten verursacht hat.

Verfehlungen im privaten Umfeld

Auch fehlerhaftes nicht standesgemäßes Verhalten im privaten Bereich kann für einen Beamten neben den privatrechtlichen Folgen auch Dienstrechtliche Folgen haben. Kommt es zu einem Strafverfahren, steht der Beamte auf jeden Fall auch vor einem Disziplinarverfahren.
Neben den Belangen, die Ihre Tätigkeit als Beamter betreffen, unterstützt Ihre Rechtsschutzversicherung für Polizeibeamte Sie auch in privatrechtlichen Problemen wie beispielsweise im Mietrecht oder im Verkehrsrecht.

Das bietet die Rechtsschutzversicherung für Polizeibeamte unserer Partnerversicherung ROLAND

  • Regulierung berechtigter Ansprüche
  • Zurückweisung unberechtigter Ansprüche, wenn es sein muss, auch vor Gericht
  • Versicherungsschutz weltweit ohne zeitliche Begrenzung
  • Nachhaftung bis fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst/Beruf

So sieht Rechtsschutzversicherung von Spezialisten aus

Leider stellt sich im deutschen Rechtssystem nicht immer die Frage, ob Sie Recht haben oder nicht. Oftmals kommt es einfach darauf an, ob Sie in der Lage sind, Ihr recht auch durchzusetzen. Denn in vielen Fällen stehen Sie ohne einen qualifizierten Rechtsbeistand schnell auf verlorenem Posten. Mit der Rechtsschutzversicherung für Polizeibeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden genießen Sie die folgenden Vorteile:

  • ROLAND ist immer für Sie erreichbar - 24 Stunden, sieben Tage die Woche, auch über den Online-Kunden-Service
  • ohne Kostenrisiko: Wir übernehmen die Kosten eines unabhängigen Anwaltes, des Gerichtsverfahrens, Gutachter und Zeugen
  • schnelle Rechtsauskunft durch JurLine - telefonische Erstberatung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt
  • ein Anwalt kommt auf Wunsch zu Ihnen - bei Krankheit oder nach einem Unfall

Wir beraten Sie gerne

Die DBV ist Ihr Partner in Sachen Versicherungsschutz für Beamte und Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst – und das seit über 100 Jahren. In dieser Zeit haben wir die Versicherungslandschaft in diesem Bereich nicht nur begleitet und beobachtet – als spezialisierter Versicherer für den öffentlichen Dienst haben wir die Versicherungslandschaft in Deutschland im Bereich des Öffentlichen Dienstes entscheidend mitgeprägt. Als einer der größten Versicherer Deutschlands, der sich auf die Belange von Mitarbeitern der öffentlichen Hand spezialisiert hat, können wir Ihnen nicht nur hervorragend zugeschnittene Tarife und ausgezeichnete Leistungen bieten – hier bekommen Sie mit Sicherheit auch die beste Beratung, die Sie sich wünschen können.
 
Sie haben weitere Fragen rund um das Thema Rechtsschutzversicherung für Polizeibeamte? Dann sind Sie hier genau richtig. Vereinbaren Sie doch am besten direkt einen Termin mit Ihrem Ansprechpartner hier bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden. Wir beraten Sie gern umfassend. Da bleiben keine Fragen offen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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