DBV Dresden Tänzer & Tänzer oHG | Übersicht Werdegang

DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Übersicht Werdegang Dresden

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Übersicht Werdegang

Bereits seit vielen hundert Jahren genießen Feuerwehren ein immens hohes Ansehen. Gerade in der Vergangenheit, als die Städte und Dörfer noch mit Fachwerkhäusern aus Holz errichtet wurden und aufgrund der damaligen Architektur dicht an dicht gebaut wurden, war es von enormer Bedeutung eine gut aufgestellte Feuerwehr zu haben.

Klar, durch fehlende Technik – anstelle von Feuerwehrautos wurden früher Pferdekutschen eingesetzt – blieb man oft Chancenlos bei der Brandbekämpfung. Dennoch war es wichtig, stets für die Sicherheit der Bevölkerung und für einen Brandschutz zu sorgen.
Aus diesem Grund wurden seinerzeit die Gemeinden verpflichtet, für ausreichenden Brandschutz zu sorgen, wodurch erste Innungen und Zünfte gegründet haben – der Grundstein für die spätere Berufsfeuerwehr war somit gelegt.

Im Laufe der Jahre haben sich natürlich die Aufgaben der Beamten der Feuerwehr geändert – neben der eigentlichen Brandbekämpfung ist noch ein hohes Aufgabenspektrum hinzugekommen: Löschen, retten, helfen und schützen. Einen hohen Stellenwert nehmen technische Hilfeleistungen, beispielsweise nach Verkehrsunfällen, Notfalleinsätze, Krankentransporte und der Umweltschutz ein. 
Hinzu kommt, dass Beamte der Feuerwehr jederzeit einsatzbereit sein müssen - im Dienst sowie teilweise auch außerhalb der Dienstzeit. In der Regel wird die Einsatzbereitschaft mittels verschiedener Schichtmodelle durchgeführt. 8, 12 oder 24 Stunden-Dienste stehen hier zu Disposition – meist abhängig vom jeweiligen Dienstort (z.B. Werksfeuerwehr, Feuerwehr der Bundeswehr etc.).

In den einsatzfreien Zeiten werden Einsatzfahrzeuge und Ausrüstung gewartet, so dass jederzeit die Einsatzbereitschaft gewährleistet werden kann.

Im Bundesgebiet stellen etwa 100 Berufsfeuerwehren den Schutz der Bevölkerung sicher, bei denen es möglich ist, eine Ausbildung zum Beamten der Feuerwehr zu absolvieren. Gerade im Bereich der Feuerwehr besteht immer ein immens hoher Bedarf an Nachwuchskräften, besonders vor dem Hintergrund des demografischen Wandel und der anstehenden Pension vieler älterer Kameraden.
Die Anforderungen der potentiellen Bewerber sind jedoch recht hoch. Neben einer überdurchschnittlich sportlichen Leistungsfähigkeit werden mittels Auswahlverfahren die geistigen Fähigkeiten getestet sowie die psychologische Eignung abgeprüft – trotz vieler Bewerber werden durch die Testverfahren viele Bewerber aus unterschiedlichen Gründen als ungeeignet eingestuft.

Beamte der Feuerwehr – Besonderheiten Ihres Dienstes
 

Immer dann, wenn ein Notruf in der Feuerwehrleitstelle eingeht, muss die Feuerwehr innerhalb weniger Minuten am Einsatzort sein – stets vor dem Hintergrund, nicht zu wissen, was dort zu erwarten ist. Oftmals sind die Informationen aufgrund ungenauer Notfallmeldungen unzureichend oder fehlerhaft.

Genau aus diesem Grund benötigen Beamte der Feuerwehr eine außerordentliche körperliche Fitness, großes technisches Interesse, ein hohes Maß geistigen Leistungsvermögen, psychische Belastbarkeit und eine Menge handwerkliches Geschick. Sie müssen sich situationsabhängig, flexibel und vor allem professionell immer wieder blitzschnell neuen Herausforderungen stellen.

Das Dienstverhältnis als solches versehen Beamte der Feuerwehr in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Das heißt, mit Ausnahme der privatisierten Feuerwehren (Werksfeuerwehr, Flughafenfeuerwehr etc.) absolvieren Sie Ihren Dienst im Beamtenverhältnis, was einige Besonderheiten im Rahmen der Arbeitsbedingungen mit sich bringt. So sind Sie gegenüber Ihrem Dienstherrn zu Dienst und Treue verpflichtet sowie Ihr Dienstherr Ihnen gegenüber zu Schutz und Fürsorge, wobei diese Verpflichtung ein Leben lang gilt, also über den aktiven Dienst hinaus.

Zu einer dieser Fürsorgepflichten gehört unter anderem die Absicherung im Krankheitsfall. Da Beamte der Feuerwehr jeweils den landesrechtlichen Regelungen unterliegen, wird die Krankenfürsorge auf unterschiedliche Weise sichergestellt. Entweder erhalten Sie durch den Dienstherrn eine Beihilfe, welche sich in Abhängigkeit des Bundeslandes sowie des Familienstandes zwischen 50 und 80 Prozent an den Kosten beteiligt oder er gewährt Ihnen freie Heilfürsorge, was bedeutet, er kommt für alle anfallenden Kosten in voller Höhe auf, so lange Sie im aktiven Dienst sind. Erst mit Eintritt in die Pension erlischt die Heilfürsorge und Sie werden Beihilfeberechtigter.

Krankenversicherungspflicht – auch für beihilfeberechtigte Beamte der Feuerwehr zwingend zu beachten

Seit 2009 gilt in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht, was bedeutet, dass jeder Bürger in Deutschland ohne Krankenversicherung einen Bußgeldtatbestand erfüllt. Ob dieser Pflicht mittels der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung nachgekommen wird, spielt hierbei keine Rolle.

Allein Heilfürsorgeberechtigte sind hiervon ausgenommen, da hier die Versicherungspflicht als erfüllt angesehen wird.
Beihilfeberechtigte Beamte der Feuerwehr müssen aber zwingend eine ergänzende Restkostenversicherung auf eigene Kosten abschließen, welche die nicht durch die Beihilfe abgedeckten Kosten erstattet.

Aufgrund der Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Sozialversicherung macht es jedoch in den seltensten Fällen Sinn, als Beamter der Feuerwehr Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein, da Sie anders als Angestellte keinen Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung erhalten (Ausnahme: Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg und Thüringen). So zahlen Sie den vollen Mitgliedsbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichzeitig geht die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung mit bedeutend schlechteren Leistungen im Vergleich zu einer privaten Krankenversicherung einher.

Mittels einer privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden können Sie sich jedoch beihilfekonform absichern, so dass Sie lediglich die Restkosten nach Abrechnung der Beihilfe absichern müssen und demnach von besonders attraktiven Preismodellen profitieren können. Ferner sind Sie voll privat versichert, und partizipieren so von Leistungen wie Chefarztbehandlungen, Vorteilen bei Terminvergaben und vieles mehr.

Sprechen Sie uns hierzu gerne an! Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden berät Sie allumfassend und spartenübergreifen!

Die Ausbildung zum Beamten der Feuerwehr

Vor Beginn der Ausbildung müssen Sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, welche sich aus dem Grundgesetz ableiten lassen. Sollten Sie diese erfüllen, steht einer Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (Beamtenanwärter) nichts mehr im Wege.

Ausbildungsschwerpunkt ist das Training des körperlichen und psychischen Leistungsvermögens. Im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst stehen vor allem praktische Übungen auf dem Plan. Beamte der Feuerwehr im gehobenen sowie höheren Dienst erwerben zusätzlich umfassende theoretische Kenntnisse in den Bereichen Taktik, Recht und Personalführung. 

Zu beachten gilt jedoch, dass Sie trotz Ihres Beamtenverhältnisses noch keinen Kündigungsschutz genießen. Dies ist mit Einschränkungen erst im Beamtenverhältnis auf Probe und gänzlich als Beamter auf Lebenszeit der Fall.

Dies wiederum kann dann zum Problem werden, wenn Sie aufgrund einer eintretenden Dienstunfähigkeit entlassen werden müssen – Ihr Einkommen fällt weg und im schlimmsten Fall droht ALG II-Bezug.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden bietet Ihnen daher gerade für Beamte der Feuerwehr auf Widerruf und Probe die Dienstanfänger-Police an, welche eine spezielle Kombination aus Absicherung gegen Dienstunfähigkeit sowie einer privaten Rentenversicherung mit folgendem Leistungsportfolio darstellt:

  • Garantierte Rentenzahlung von bis zu € 1.800 bei Dienstunfähigkeit
  • Frühzeitige Schaffung einer finanziellen Sicherheit im Alter
  • Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsprüfung
  • Option auf Leistungsdynamik 

Terminvereinbarung – fordern Sie Ihr persönliches Angebot an
 

Sie beginnen demnächst Ihre Ausbildung zum Beamten der Feuerwehr? Herzlichen Glückwunsch dazu!

In diesem Fall sollten Sie umgehend einen Termin in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden vereinbaren und Ihr individuelles Angebot für eine allumfängliche Absicherung einholen.

Sie haben den Informationstext zum Thema Übersicht Werdegang für die Feuerwehr der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden gelesen

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