Die Dienstanfängerpolice für Bauverwaltungsbeamte - Sicherheit zu jeder Zeit
Für Dienstanfänger gibt es die Dienstanfängerpolice der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden. Die Police ist perfekt, wenn Sie am Anfang Ihrer Laufbahn stehen. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, werden Sie von Ihrem Dienstherrn als dienstunfähig entlassen oder in den Ruhestand versetzt. Je nachdem, wo Sie beruflich stehen und wie viele Dienstjahre Sie bereits gearbeitet haben, besteht ein Anspruch auf Ruhegeldzahlungen. Gerade in den ersten Dienstjahren sind die Zahlungen jedoch sehr gering. In den ersten fünf Jahren erhalten Sie keine Leistungen des Dienstherrn, sondern werden bei Ihrem Ausscheiden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Sie müssen also im schlimmsten Fall damit rechnen, ohne eine Versorgung dazustehen.
Mit der Dienstanfängerpolice oder der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV sichern Sie sich die Zahlung einer monatlichen Rente, wenn Sie Ihren Dienst nicht mehr ausüben können. Wie Sie die Absicherung am besten gestalten, zeigt Ihnen das Team der DBV gern. Im Laufe Ihrer Beamtentätigkeit erhöht sich Ihr Anspruch auf Leistungen des Dienstherrn, so dass Sie einen Teil der Beiträge für die Dienstanfängerpolice in die Altersvorsorge stecken können. Wie Sie das am besten machen, stellen Ihnen die Dresdner Experten sehr gern in einem persönlichen Gespräch vor.
Eine gute Idee ist es, sich als Bauverwaltungsbeamte rechtzeitig um die Vorsorgelösung zu kümmern. So haben Sie eine Vorsorge, die sich an Ihrer Laufbahn orientiert und so flexibel ist, dass Sie stets den besten Versicherungsschutz genießen. Ebenfalls am Anfang der Laufbahn müssen Sie sich Gedanken um Ihre Gesundheitsvorsorge machen. Auch dafür halten die Profis der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden geeignete Lösungen bereit.
Die Gesundheitsvorsorge für Bauverwaltungsbeamte
Bauverwaltungsbeamte haben Anspruch auf Heilfürsorgeleistungen. Unter anderem beteiligt sich der Dienstherr an Arzt- oder Krankenhauskosten. Um die vollständige Rechnung zu begleichen, reichen diese Zahlungen nicht aus. Die Versorgungslücke schließen Sie mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung. Diese übernimmt die verbleibenden Kosten, so dass Sie nichts mehr aus eigener Tasche begleichen müssen. Sind Familienangehörige ebenfalls beihilfeberechtigt, schließen Sie ebenfalls einen entsprechenden Tarif ab. So profitiert die gesamte Familie von einem ausgezeichneten Versicherungsschutz.