DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Beihilfestellen in Deutschland Dresden

Beihilfestellen in Deutschland

Bei der Feuerwehr der Bundeswehr oder aber den Landesfeuerwehren wird der Dienst durch Feuerwehrbeamte absolviert. Feuerwehrbeamte sowie deren Dienstherr besitzen gegenseitige Rechte, jedoch auch einige Pflichten. Als Feuerwehrbeamte sind Sie Ihrem Dienstherrn gegenüber zu Treue und Dienst verpflichtet. Gegenüber Ihrem Dienstherrn besitzen Sie als Feuerwehrbeamte im Gegenzug einen Anspruch auf Krankenfürsorge. Ihr Dienstherr kann diese Krankenfürsorge Ihnen gegenüber im Wege der Beihilfe oder freien Heilfürsorge gewähren. Von der zuständigen Beihilfestelle werden den beihilfeberechtigten Feuerwehrbeamten die Kosten für Krankheit, Vorsorgemaßnahmen, Pflege oder Geburt zu einem bestimmten Prozentsatz erstattet. Für medizinisch notwendige Behandlungen sowie entsprechende Heil- sowie Hilfsmittel werden im Regelfall 50 % beihilfefähiger Aufwendungen erstattet. Die Erstattung für Aufwendungen bei Feuerwehrbeamten mit mehr als einem Kind, berücksichtigungsfähige Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie Beamte im Ruhestand erhöht sich auf 70 %. Deren Kinder sowie beihilfeberechtigte Waisen besitzen sogar einen 80-prozentigen Übernahmeanspruch beihilfefähiger Kosten.
 

Ehe- oder Lebenspartner, welche im vorletzten Kalenderjahr ein unter der Einkommensgrenze des jeweiligen Bundeslandes liegendes Einkommen erzielten, gelten als berücksichtigungsfähig.

Die Einkommensgrenze ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Während in Hessen und Rheinland-Pfalz die Grenze weniger als 10.000 € beträgt, erreicht diese in Hamburg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Niedersachsen und Sachsen bis zu 18.000 €. Nicht sozialversicherungspflichtig tätige Partner, welche somit nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied sind, gelten generell als beihilfeberechtigt. Die Bundesbeihilfeverordnung gilt als gesetzliche Grundlage der Beihilferegelung.

Gerne stehen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden für weitere Fragen zur Verfügung.

Beihilfe oder Heilfürsorge

Die Entscheidung, wie Ihr Dienstherr seine Pflicht zur Krankenfürsorge nachkommt, obliegt allein ihm. Er hat dabei die Wahl zwischen der Gewährung von Beihilfe oder freier Heilfürsorge. In der Regel erhalten Beamte, die einen besonders risikoreichen Dienst ausüben, Krankenfürsorge im Wege der freien Heilfürsorge, um sie möglichst wenig finanziell zu belasten. Denn aufgrund besonderer Risikozuschläge müssten diese schon mit enormen Versicherungsbeiträgen rechnen. Für Beamte, welche einen weniger risikoreichen Dienst ausüben, wird meist Beihilfe gewährt. Dies ist überwiegend für Beamte im Innendienst oder in der Verwaltung der Fall. Da jedoch durch die Beihilfe anfallende Gesundheitskosten lediglich teilweise abgedeckt sind, müssen beihilfeberechtigte Beamte verbleibende Restkosten mithilfe einer separaten Restkostenversicherung abdecken. Dies ist beispielsweise über eine Versicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden möglich. Denn seit 01.01.2019 wurde eine Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung eingeführt.

Als Feuerwehrbeamte, welche Heilfürsorge beziehen, benötigen Sie keine zusätzliche Versicherung. Hier werden sämtliche anfallenden Gesundheitskosten vollumfänglich im Wege der freien Heilfürsorge durch Ihren Dienstherrn übernommen. Erst dann, wenn Ihr Heilfürsorgeanspruch in einen Beihilfeanspruch umgewandelt wird, wird eine entsprechende Restkostenversicherung, wie die bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden, benötigt. Dabei kann eine Umwandlung diverse Gründe besitzen. Bei vielen Beamten auf Widerruf erfolgt eine Umstellung von Heilfürsorge auf Beihilfe mit dem Abschluss der Laufbahnprüfung. Ebenso kann der Wechsel von einem stark risikobehafteten Außendienst in einen risikoarmen Innendienst einen Wechsel von freier Heilfürsorge zur Beihilfe begründen. Spätestens dann, wenn Sie als Feuerwehrbeamte in den Ruhestand versetzt werden, wandelt sich Ihre Heilfürsorgeanspruch in einen Beihilfeanspruch um. Dann ist spätestens der Abschluss einer Restkostenversicherung, wie beispielsweise bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden notwendig.

Informationen im Detail

Was sind Voraussetzungen einer Kostenerstattung?

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