Die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden

Ein Muss für Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte

Beamte haben eine besondere Absicherung, besonders bei der Krankenversicherung. Polizei-, Justiz- und Zollbeamte erhalten während des aktiven Dienstes freie Heilfürsorge – der Dienstherr trägt alle Krankheitskosten. Im Ruhestand entfällt dieser Anspruch, stattdessen greift Beihilfe. Dann ist eine beihilfekonforme private Krankenversicherung nötig.

Entscheiden sich Polizeibeamte für die gesetzliche Krankenversicherung (bis 55 Jahre möglich), entfällt der Beihilfeanspruch. Im Ruhestand erhalten sie meist 70 % Beihilfe, abhängig vom Familienstand. Daher ist eine Restkostenversicherung über 30 % nötig, die mindestens dem Schutzniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden bietet maßgeschneiderte Tarife für Polizeibeamte. Beiträge zur privaten Krankenversicherung richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Im Ruhestand steigen Alter und mögliche Vorerkrankungen, was zu hohen Beiträgen führt. Oft bleibt nur der Basistarif mit gesetzlicher Mindestversorgung – dennoch teuer.

Gesetzliche Regelung zur Aufnahme in den Basistarif

Damit der jederzeitige Eintritt in den Basistarif gewährleistet werden kann, sind nach § 12 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) die privaten Krankenversicherer verpflichtet „alle Personen im sogenannten Basistarif aufzunehmen, welche nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Die Leistungen im Basistarif sind in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar.

Der Beitrag im Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.” Der Abschluss des Basistarifes sollte jedoch nicht Ihrem Wunsch entsprechen – zu schlecht sind die zu erwartenden Leistungen. Im Vergleich zu einem regulären Tarif ist der monatliche Versicherungsbeitrag darüber hinaus viel zu teuer.

Damit sich Beamte der Polizei jedoch auch im hohen Eintrittsalter für die Zukunft – auch noch im hohen Pensionseintrittsalter – den Zugang zur privaten Krankenversicherung der DBV zu sichern, bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden eine Anwartschaftsversicherung an, sowohl eine kleine Anwartschaftsversicherung als auch eine Große.

Kleine oder große Anwartschaftsversicherung für Beamte der Polizei– eine Gegenüberstellung

Die kleine Anwartschaftsversicherung der DBV sichert Polizeibeamte gegen spätere Gesundheitsprüfungen ab. Nur beim erstmaligen Abschluss in jungen Jahren wird der Gesundheitszustand geprüft. Spätere Vorerkrankungen spielen dann keine Rolle mehr, es erfolgt keine neue Gesundheitsprüfung beim Wechsel in die private Krankenversicherung.

Die kleine Anwartschaft eignet sich ideal für Polizeibeamte mit kurzer Heilfürsorgezeit, etwa in der Probezeit. Da keine Altersrückstellungen gebildet werden, steigt das Eintrittsalter weiter. Für Beamte mit langfristiger Heilfürsorge bis zur Pension empfiehlt sich die große Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden, die bessere Konditionen im Alter sichert.

Da die Prämien im Alter stark steigen, empfiehlt sich die große Anwartschaft der DBV. Sie sichert nicht nur die Gesundheitsprüfung ab, sondern bildet Altersrückstellungen. So zählt beim späteren Wechsel in die private Krankenversicherung das Alter bei Vertragsbeginn – das senkt die Beiträge im Ruhestand deutlich und bietet finanzielle Entlastung.

Die Anwartschaftsversicherung idealerweise unmittelbar bei Dienstantritt abschließen

Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung – ganz egal ob eine Kleine oder Große – sollte stets mit Dienstantritt bei der Polizei erfolgen. Die Gründe hierfür sind folgende: 

  • durch das höhere Eintrittsalter sind die Beiträge stets höher als bei der früheren Versicherung
  • Altersrückstellungen, die bereits gebildet wurden, verfallen mit der Kündigung
  • bei einem neuen Vertrag fangen Sie wieder bei „Null“ an - was sich ungünstig auf die Beitragshöhe auswirkt
  • im Rahmen einer neuen Antragstellung findet wieder eine Gesundheitsprüfung statt; liegen nunmehr Erkrankungen oder Beeinträchtigungen vor, resultieren daraus Risikozuschläge oder sogar Leistungsausschlüsse bis hin zur vollständigen Weigerung der Aufnahme in die private Krankenversicherung
  • bei einer erneuten Versicherung gelten wieder Wartezeiten in denen der Versicherer von der Leistungspflicht befreit ist

Eine Anwartschaftsversicherung in dieser Form wird ausschließlich durch einen privaten Krankenversicherer angeboten – in der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine derartige Absicherung nicht vorgesehen, da in der GKV die Versicherungsbeiträge, anders als in der PKV, einkommensabhängig ermittelt werden.

Eine Gesundheitsprüfung sowie die Berücksichtigung des Lebensalters entfallen bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres. Darüber hinaus wäre eine Aufnahme in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr möglich. 

Sorgen Sie daher frühzeitig vor

Mit der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ermöglichen wir Ihnen, dieses von Beginn an zu tun. Sprechen Sie uns hierzu jederzeit gerne an – wir beraten Sie allumfänglich, auch über den Tellerrand hinaus! Wir freuen uns auf Sie! 

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DBV Deutsche Beamtenversicherung
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