Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden

Beamte der Polizei sind jeden Tag aufs Neue einem immens hohen Stressfaktor ausgesetzt. Neben einem großen Arbeitspensum im Berufsalltag gehören stets Situation dazu, die oft Zeitdruck erfordern und zudem auch gefährlich für Leib und Leben werden können. Aus diesem Grund empfiehlt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden dringend zum Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung.

Regressforderungen – sicherer Schutz mit der Diensthaftpflichtversicherung

Nun wird sich der eine oder andere unter Ihnen sicher die Frage stellen, warum der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung tatsächlich notwendig sei – schließlich haftet der Dienstherr doch für fahrlässig verursachte Schäden. Eine Tatsache, die in dieser Form zwar korrekt ist. Allerdings hat Ihr Dienstherr die Möglichkeit, Sie im Rahmen der so genannten Amtshaftung in Regress zu nehmen, was zur Folge hätte, dass letztendlich Sie persönlich durch den von Ihnen verursachten Schaden haften müssen. Selbstverständlich sind Beamte der Polizei immer und zu jederzeit bemüht, mit allen Mitteln Fehlverhalten zu vermeiden, doch ganz ausschließen lässt es sich nie. 

Um Sie sicher vor den Folgen eines Missgeschickes abzusichern, bieten wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden eine Diensthaftpflichtversicherung für Polizei an. Durch unsere langjährige Erfahrung mit unterschiedlichsten Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes ist es uns möglich, eine speziell auf die Bedürfnisse von Beamten der Polizei zugeschnittene Versicherungslösung anzubieten.

Die besondere Notwendig einer passenden Absicherung liegt allein darin, dass Sie in Ihrem Beruf tagtäglich einer hohen Verantwortung ausgesetzt sind und jederzeit im Einsatz die Gefahr besteht, einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zu verursachen. Ein typisches Beispiel wäre ein fehlerhafter Umgang mit der Dienstwaffe oder ein durch Sie verursachter Unfall mit einem Dienstfahrzeug – gerade in gefährlichen Situationen kann es hier schnell zu ungewollten Reaktionen mit schweren Schäden kommen, die es zuverlässig abzusichern gilt, da die finanziellen Folgen für Beamte der Polizei unermesslich werden können. 

Das Fatale: Im Rahmen der Amtshaftung haften Sie nicht nur mit Ihrem derzeitigen Vermögen, sondern auch mit Ihrem Zukünftigen. Das bedeutet in der Konsequenz, dass ein Fehler in jungen Jahren dazu führt, dass Sie ein Leben lang mit den Konsequenzen leben müssen. Schadensersatzansprüche können hierbei von unterschiedlichen Personen gestellt werden. So ist es denkbar, dass Sie gleichzeitig Forderungen gegenüber Ihrem Dienstherrn, einem Bürger und einem Kollegen gleichzeitig haben. Schnell kann es hier somit zu Forderungen in unvorstellbarer Höhe kommen. Gerade langwierige Verletzungen einer Person kann zu einer lebenslangen Schadensersatzforderung führen, da beispielsweise Krankenhausforderungen beglichen werden müssen, Schmerzensgeld gezahlt werden muss etc.

Rechtliche Situation

Gemäß dem Beamtengesetz (Haftung, §78) in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Amtshaftung, §839) sind Beamte dazu verpflichtet, für Schäden zu haften, die in Folge einer Dienstpflichtverletzung entstanden sind. Selbiges gilt auch für Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes. 

Gemäß Art. 34 des Grundgesetzes gilt: 

„Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegender Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.“ Aus diesen Gründen empfehlen wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Beamten der Polizei eine auf Sie zugeschnittene Absicherung in Form der Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen. 

Details der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden

Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden setzt sich bei Haftungsfragen sämtlicher Art ein – beispielsweise auch bei Schäden am Einsatzfahrzeug durch Falschbetankung oder anderweitigen Beschädigungen am Fahrzeug oder Schlüsselverlusten. In letzterem Fall kann es sehr kostspielig werden, wenn zum Beispiel die vollständige Schließanlage ausgetauscht werden muss, um Missbrauch des verlorenen Schlüssels auszuschließen. 

Mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden sichern wir Beamte der Polizei mit einer Versicherungssumme von 10 Millionen Euro gegen die Folgen aus derartigen Schadensereignissen ab. Bei uns erwartet Sie ein erfahrenes Expertenteam, welches Ihnen einen bedarfsgereichten und maßgeschneiderten Versicherungsschutz anbieten zusammenstellen kann. Dank unserer BOXFlex Versicherungslösungen können Sie attraktive Leistungen rund um die Diensthaftpflichtversicherung und der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung kombinieren. Durch eine Art Baukastenprinzip haben Sie ferner die Option, den Versicherungsschutz Ihren individuellen Wünschen entsprechend anzupassen und zu erweitern. Unser Versicherungsschutz gilt weltweit und sicher Sie dienstlich ohne zeitliche Einschränkungen ab. 

Absicherung für Beamte der Polizei

Im Rahmen der Diensthaftpflichtversicherung sichert Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden gegen Schäden aus der Ausübung von

  • Streifendienst-Einsätzen
  • Verkehrsüberwachungen
  • Wachdiensten
  • Ausbildung
  • Grenzschutzaufgaben
  • bahnpolizeiliche Aufgaben
  • Schutzaufgaben des Bundes

Versicherungsschutz für Justizvollzugsbeamte

Justizvollzugsbeamte haben hingegen einen ganz anderen Aufgabenbereich im Rahmen der Amtsausübung abzudecken. Hierzu gehören beispielsweise der Dienst in der JVA oder bei Gericht zur Einhaltung der Gerichtsordnung – ferner umfasst das Aufgabengebiet auch verwaltungsrechtliche Aufgaben sowie die Ausbildung von Häftlingen innerhalb der Gefängnisse. 

Aus diesem Grund benötigen Sie eine Diensthaftpflichtversicherung, die optimal die beruflichen Anforderungen zugeschnitten ist – mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden kein Problem.

Zollbeamte – auch Sie lassen wir nicht im Regen stehen

Zollbeamte sichert die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ebenfalls während der Dienstausübung ab.

Zu den versicherten Risiken gehören 

  • die Zollabfertigung
  • die Bekämpfung von Schwarzarbeit
  • der Kampf gegen die Steuerkriminalität

Lassen Sie sich beraten

Nähere Informationen erhalten Sie gerne jederzeit in einem persönlichen Beratungsgespräch – in Dresden und Umgebung sind wir für Sie da. Rufen Sie uns während unserer Öffnungszeiten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden an, und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin oder besuchen Sie uns einfach spontan in unseren Geschäftsräumen. Hier steht Ihnen unser Expertenteam mit Rat und Tat zur Seite und beantwortet Ihnen alle offenen Fragen – auch spartenübergreifend. 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch in den Geschäftsräumen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden!

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