DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in
Dresden über die Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr

Für alle Bürger in Deutschland besteht seit dem Jahr 2009 die Pflicht sich bei einem der beiden Krankenversicherungssysteme abzusichern:

  • die gesetzliche Krankenversicherung
  • die private Krankenversicherung

Beamte der Feuerwehr sind in der Regel von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Sie haben damit die Wahl, ob Sie sich in einer freiwilligen, gesetzlichen Krankenversicherung oder privaten Krankenversicherung versichern lassen wollen.

Sie als Beamte der Feuerwehr erhalten von Ihrem Dienstherrn Krankheitsfürsorge in Form von Beihilfe oder freier Heilfürsorge. Dabei werden die Kosten für Krankheit, Pflege, Geburt sowie für die Gesundheitsvorsorge ganz oder anteilig übernommen.

In der Ausbildung oder während der Probezeit haben Sie als Beamte der Feuerwehr meist Anspruch auf freie Heilfürsorge. Mit der Ernennung zum Beamten der Feuerwehr auf Lebenszeit kann sich dieser in einigen Bundesländern in die Beihilfe umwandeln. Im gesamten Bundesgebiet wird Beihilfe Beamten im Ruhestand gewährt.

Nachfolgend wollen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Ihnen die wichtigsten Punkte zur Krankenversicherung näherbringen.

Die Beihilfe

Der Dienstherr erstattet Ihnen, als Beamte der Feuerwehr, mindestens 50 % der beihilfefähigen Kosten, sollten sich Krankheiten einstellen, es zu einer Geburt kommen, Vorsorgemaßnahmen genutzt oder Pflege benötigt werden. Dabei müssen die beihilfefähigen Kosten nach § 6 BBhV notwendig und wirtschaftlich angemessen sein.
Die Ansprüche, die Sie haben:

  • Beamte erhalten 50 % Erstattung.
  • Beamte mit mindestens zwei Kindern, Ehepartner und Beamte im Ruhestand bekommen 70 % der Kosten erstattet.
  • Beihilfefähige Kinder erhalten 80 %.

Es gibt jedoch dazu keine bundeseinheitliche Regelung, sodass jedes Bundesland über eine eigene Beihilfeverordnung verfügt. Meist gelten für die Orientierung jedoch die Beihilfevorschriften des Bundes. Nur in Bremen und Hessen gilt das sogenannte familienbezogene Bemessungssystem. Jeder Versicherte hat Anspruch auf eine Erstattung von 50 %. Dieser steigt um je 5 % bei einer verheirateten Person und bei Kindern auf einen Wert von maximal 70 %.

Die Restkosten, die dabei entstehen, müssen Beamte der Feuerwehr mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung selbst abdecken. Das bedeutet, dass Sie als beihilfeberechtigte Person keine vollständige Krankenversicherung benötigen, sondern nur eine Restkostenversicherung, wodurch für Sie im Vergleich zu einer Komplettabsicherung niedrigere Beiträge entstehen.

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden haben uns auf spezielle Tarife für Sie als Beamte der Feuerwehr und alle anderen Beamten spezialisiert und bieten Ihnen eine private Krankenversicherung, bei der Sie geringe Prämien zahlen und dennoch das gesamte Leistungsportfolio erhalten. Das Niveau liegt deutlich über dem der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Tarif Vision B für Beamte der Feuerwehr von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden

Zusätzlich zum Tarif B für Beamte der Feuerwehr von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden

Diese Vorteile haben Sie als Beamte der Feuerwehr mit dem Tarif Vision B

Das sind die Leistungen der privaten Krankenversicherung

Alle Leistungen, die Sie als Beamte der Feuerwehr mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden in einem Vertrag über die Krankenversicherung festhalten, stehen Ihnen uneingeschränkt zu, solange Sie ein Versicherungsverhältnis haben. Dabei ist eine Kürzung, wie es bei der gesetzlichen Krankenversicherung öfter vorkommt, ausgeschlossen. Das hohe Leistungsniveau Ihrer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung bleibt Ihnen daher über die gesamte Laufzeit erhalten. Auch der Gesetzgeber hat keinen Einfluss auf die Konditionen eines Vertrags einer Krankenversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden.

Bedingt durch die ansteigenden Gesundheitskosten und dem medizinischen Fortschritt werden Beiträge zur Krankenversicherung teilweise erhöht. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen kann sich das sowohl anhand von höheren Beitragssätzen als auch der gleichzeitigen Streichung von Leistungen zeigen. Zum Beispiel muss ein Medikament, das es sonst auf Rezept gab, selbst gekauft werden. Das ist bei der privaten Krankenversicherung nicht zu befürchten.

Die Versorgung bei der Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden richtet sich nach der Notwendigkeit und den Erfolgsaussichten und nicht nach der Wirtschaftlichkeit.

Entscheiden Sie sich als Beamte der Feuerwehr für eine gesetzliche Krankenversicherung, werden die Beiträge anhand des Einkommens bemessen. Die private beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden orientiert sich hingegen an Alter, Gesundheitszustand und Leistungswahl.

Haben Sie sich als Beamte der Feuerwehr für die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden entschieden, können auch Ihre Angehörigen profitieren.
Ihr Ehe- oder Lebenspartner, der aktuell nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht, von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit ist und die Bezüge im vorletzten Kalenderjahr unter der vorgeschriebenen Einkommensgrenze liegen, kann ebenso Leistungen in Anspruch nehmen.

Kinder, die Anspruch auf Kindergeld haben, können ebenso mitversichert werden. Das gilt jedoch nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs. Danach muss sich das Kind selbst versichern.

Wir beraten Sie gern

Die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden zur Abdeckung der Restkosten bringt viele Vorteile mit sich. Haben Sie Fragen oder wünschen eine Beratung, sind wir jederzeit für Sie da.

Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Feuerwehr

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