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DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden
Berufssoldaten Dresden

Berufssoldaten

Berufssoldaten - Versorgung sowie idealer Versicherungsschutz

Die überwiegende Anzahl der bestehenden Regelungen sind bei den einzelnen Beamten des Bundes praktisch gleich. Völlig verschieden jedoch sind Rechte, Pflichten, Ansprüche sowie die Versorgung der Berufssoldaten im Gegensatz zu denen von Soldaten auf Zeit. In einigen Bereichen gelten freiwillig Wehrdienstleistende als vollständig eigenständige Soldatengruppe. Für diese gibt es zusätzliche Regelungen. Relevante Informationen zum Thema Berufssoldaten möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden gern nachfolgend aufzeigen.

Berufssoldaten - Aufgaben sowie Status

Als Berufssoldat sind Sie hauptberuflich bei der Bundeswehr im Dienst. Bei Berufssoldaten handelt es sich oftmals um außergewöhnlich qualifizierte Soldaten, welche nach der Dienstzeit von sechs oder zwölf Jahren auf Lebenszeit übernommen wurden. Dabei haben Berufssoldaten die gleichen Einsatzbereiche wie andere Bedienstete der Bundeswehr. Somit besteht für Berufssoldaten gewisse Wahlfreiheit hinsichtlich ihrer Einsatzbereiche. Die Verpflichtung zu Auslandseinsätzen erfolgt dabei eher für Berufssoldaten. Soldaten auf Zeit sind hiervon weniger betroffen.
 
Sowohl Berufssoldaten, als auch Beamte des Bundes erhalten einen Job auf Lebenszeit, beziehen Bezüge, Pension sowie unterschiedliche Zuschläge. Beamte des Bundes sowie Berufssoldaten sind daher bezüglich des beruflichen Status überwiegend gleichgestellt. Berufssoldaten beziehen jedoch im Unterschied zu regulären Beamten freie Heilfürsorge und werden auch im Ausland eingesetzt. Auch deshalb tragen Berufssoldaten größere Verantwortung, als reguläre Beamte. Die Versorgung von Berufssoldaten durch ihren Dienstherrn ist vielseitig und umfangreich. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden bieten für Berufssoldaten spezielle Absicherungen an.
 
Nachfolgend möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden die Bereiche Beihilfe sowie Heilfürsorge näher erläutern. Gleichzeitig nennen wir relevante Versicherungen für Berufssoldaten. Denn um Ihren Dienst sicher und sorgenfrei leisten zu können, ist eine optimale Grundabsicherung die beste Voraussetzung.

Was bedeutet Heilfürsorge und Beihilfe?

Als Berufssoldat werden Sie ab Beginn der Dienstzeit bis zur Beendigung Ihres Ruhestandes von Beihilfe sowie freier Heilfürsorge begleitet. Generell spielen bei der Versorgung von Berufssoldaten freie Heilfürsorge sowie Beihilfe eine relevante und lebensbegleitende Rolle. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden möchten daher nachfolgend einen Überblick beider Systeme verschaffen. Welche Vorteile Berufssoldaten hierdurch erhalten, werden wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ebenfalls erläutern.

Überblick der freien Heilfürsorge

Freie Heilfürsorge wird bei der Bundeswehr sämtlichen Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten gewährt. Unter gewissen Bedingungen können diese sogar freiwillig Wehrdienstleistenden erhalten. Dies bedeutet für Sie, dass Sie unentgeltlich durch die Bundeswehr von Truppenärzten während Ihrer aktiven Dienstzeit versorgt werden. Somit gehen Sie als Berufssoldat in keine zivile Praxis, sondern nur zu bundeswehreigenen Ärzten.
 
Freie Heilfürsorge müssen Sie jedoch nicht annehmen, da es sich um freiwillige Leistungen Ihres Dienstherrn handelt. Somit können Sie jederzeit eine Krankenversicherung abschließen, falls Sie auf die Möglichkeit der Heilfürsorge verzichten möchten. Bei Ihrer Entscheidung sollten Sie berücksichtigen, dass Sie in diesem Falle Beiträge zur Krankenversicherung vollumfänglich selbst tragen müssen. Im Wege der Versorgung von Berufssoldaten ist ein Arbeitgeber-Anteil dieser Beiträge ausgeschlossen. Im Rahmen der Versorgung von Berufssoldaten hingegen ist freie Heilfürsorge für Sie kostenlos. Sollte der Truppenarzt dies für nötig erachten, kann er Sie zu einem zivilen Arzt überweisen. Hierfür anfallende Kosten wären dann gleichfalls von der Bundeswehr zu tragen.
 
Die freie Heilfürsorge ist begrenzt auf die Zeit Ihres aktiven Dienstverhältnisses, während der Sie Bezüge erhalten. Dies ist bei Soldaten auf Zeit die 6- oder 12-jährige Dienstzeit. Berufssoldaten wird freie Heilfürsorge bis zu deren Versetzung in den Ruhestand gewährt. Nach Versetzung in den Ruhestand endet der Anspruch auf freie Heilfürsorge und geht in einen Beihilfe-Anspruch über. Deren Leistungen stellen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden anschließend vor.

Überblick der Beihilfe

Zur Versorgung für Berufssoldaten gehört nach deren aktiver Dienstzeit, somit im Ruhestand, ein Anspruch auf Beihilfe. Für Soldaten auf Zeit besteht hier eine zeitliche Begrenzung. Ab Gewährung der Beihilfe werden durch Ihren Dienstherrn anfallende Behandlungskosten lediglich teilweise übernommen. In den meisten Fällen beträgt die Übernahme 70% anfallender Kosten. Mithilfe einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung müssen Sie den verbleibenden Restbetrag von 30% absichern. Konkretes zu dieser Versicherung erläutern wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden nachfolgend.
 
Ab dem Zeitpunkt des Beihilfe-Bezuges müssen Sie zivile Ärzte konsultieren. Eine Behandlung von Ärzten der Bundeswehr ist als Beihilfeberechtigter nicht mehr möglich. Truppenärzte stehen lediglich Zeit- oder Berufssoldat zur Verfügung. Nach einem Arztbesuch erhalten Sie für die Behandlung eine entsprechende Rechnung. Diese müssen Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle sowie Krankenversicherung einreichen. Von dort wird der jeweilige Anteil von 30 bzw. 70% übernommen. Da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht, ist eine private oder gesetzliche Versicherung zwingend notwendig. Den 30-prozentigen Restanteil können Sie daher nicht selbst zahlen.

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Berufssoldaten und deren Versicherungsbedarf

Im Folgenden möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden drei aus unserer Sicht relevante Versicherungen vorstellen. Konkret zählen hierzu: beihilfekonforme Krankenversicherung, Dienstunfähigkeits- sowie Diensthaftpflichtversicherung. Als gesetzlicher Bestandteil der Krankenversicherung ist eine Pflegepflichtversicherung für Sie verpflichtend. Mit den vorgenannten Versicherungen wird die staatliche Versorgung von Berufssoldaten optimal ergänzt.

Beihilfekonforme Krankenversicherung

Mit der beihilfekonformen Krankenversicherung erhalten Sie eine an Ihre Ansprüche als Beihilfeberechtigter angepasste Krankenversicherung. Die Beihilfe erstattet Ihnen als Berufssoldat ca. 70% anfallender Gesundheitskosten. Der verbleibende Restbetrag von 30% wird über die Krankenversicherung abgedeckt. Damit wird das Risiko, selbst Kosten tragen zu müssen, ausgeschlossen. Der zusätzliche Abschluss einer Anwartschaft wird jedoch von uns, der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden empfohlen.
 
Sie können sich mit der Anwartschaft schon in jungen Jahren optimale Konditionen für den künftigen Beitritt in die private Krankenversicherung sichern. Sollten Sie beispielsweise mit 20 Jahren die Anwartschaft und mit 60 die beihilfekonforme Krankenversicherung abschließen, erhalten Sie mit 60 Jahren die hervorragenden Konditionen eines 20-jährigen. Somit sichern Sie sich das Recht auf Leistungen, welche erst künftig zu erbringen sind.

Diensthaftpflichtversicherung

Für sämtliche Berufssoldaten ist eine dienstliche Haftpflichtversicherung ratsam. Sollten aufgrund eines dienstlichen (Fehl-)Verhaltens Schadenersatz- oder anderweitige Ansprüche geltend gemacht werden, sind Sie hiermit optimal abgesichert. Die Diensthaftpflicht der DBV übernimmt beispielsweise eventuelle Ansprüche, sollten Sie den Kasernenschlüssel verlieren oder unbeabsichtigt einen Kameraden verletzen. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Kombination einer Diensthaftpflicht- mit einer Kfz- oder Privathaftpflicht.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Sie werden von Ihrem Dienstherrn als dienstunfähig erklärt, sollten Sie aufgrund eines privaten oder dienstlichen Unfalles nicht mehr als Berufssoldat arbeiten können. Der Erhalt einer geringeren oder sogar keiner Pension ist die Folge. Mithilfe der Dienstunfähigkeit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden erhalten Sie in diesem Fall eine monatliche Rente. Damit ist die Deckung Ihrer laufenden Kosten gewährleistet.

Wir sind für Sie da

Wenden Sie sich für weitere Fragen oder Informationen an die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden.

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