Verwaltungsbeamte im einfachen Dienst
Wenn man einen Blick auf die Amtsbezeichnungen wirft, wird schnell deutlich, dass der einfache Dienst selten vertreten ist. So kommen Beamte im einfachen Dienst zurzeit fast ausschließlich am Gericht oder bei einfachen Tätigkeiten zum Einsatz. In aller Regel starten Beamte ihre Laufbahn im mittleren Dienst. Doch selbstverständlich trägt auch der einfache Dienst seine eigenen Amtsbezeichnungen. Diese lassen sich in den Besoldungsgruppen A2 bis A5 wiederfinden. Insbesondere handelt es sich hierbei um Aufseher, Amtsgehilfe, Oberbetriebsgehilfe und Wachtmeister (Gericht). Sollte es seitens des Dienstherrn eine Beförderung geben ist auch eine Tätigkeit als Oberaufseher, Hauptamtsgehilfe, Hauptbetriebsgehilfe und Oberwachtmeister möglich. Das Maximum im einfachen Dienst kann mit einer weiteren Beförderung winken. Hier tragen Sie dann die Bezeichnungen Hauptwart, erster Hauptwachtmeister, Oberamtsmeister oder Oberbetriebsmeister. Ein höherer Aufstieg ist innerhalb des einfachen Dienstes nicht möglich. Alternativ kann Sie Ihr Dienstherr nun bei entsprechender Eignung in den mittleren Dienst versetzen.
Verwaltungsbeamte im mittleren Dienst
Der mittlere Dienst sieht auch andere Besoldungsgruppen vor. Insbesondere handelt es sich hierbei um die Gruppen A5 bis A9. Hierbei kommt vor allem der A5 eine besondere Bedeutung zu. Schließlich dient sie als eine Art Bindeglied zwischen dem einfachen und mittleren Dienst. Hier sind beispielhaft die Amtsbezeichnungen aus dem mittleren Dienst des Fernmeldewesens gelistet:
A6: Fernmeldesekretär
A7: Fernmeldeobersekretär
A8: Fernmeldehauptsekretär
Während A5 ein Bindeglied zwischen dem einfachen und mittleren Dienst darstellt, ist die A9 wiederum der fließende Übergang vom mittleren zum gehobenen Dienst.
Amtsbezeichnungen: Verwaltungsbeamte im gehobenen Dienst
Innerhalb des gehobenen Dienstes finden wir die Besoldungsgruppen A9 bis A13 wieder. In diese Besoldungsgruppe können Sie in aller Regel nicht einfach so einsteigen. Stattdessen müssen Sie entsprechende Anforderungen erfüllen. Insbesondere erfordert der gehobene Dienst steht die allgemeine Hochschulreife oder alternativ die Fachhochschulreife. Dies kommt nicht von ungefähr. Schließlich nehmen Sie als Beamte im gehobenen Dienst in der Regel eine verantwortungsvolle Führungsposition ein. Hier finden sich folgende Amtsbezeichnungen:
A9: Leutnant, Leutnant zur See
A10: Konsulatssekretär Erster Klasse, Seekapitän, Oberleutnant zur See
A11: Amtmann, Kanzler (im Auswärtigen Dienst), Seeoberkapitän, Kapitänleutnant
A12: Amtsrat, Kanzler Erster Klasse, Rechnungsrat, Seehauptkapitän, Kapitänleutnant
A13: Bibliotheksrat, Akademischer Rat, Akademischer Rat, Studienrat, Stabskapitänleutnant
Verwaltungsbeamte im höheren Dienst
Der höhere Dienst stellt die Sperrspitze unter den Amtsbezeichnungen dar. Hier werden die einzelnen Besoldungsgruppen von A13-A16 kategorisiert. Im höheren Dienst sehen sich die Verwaltungsbeamten in aller Regel mit sehr verantwortungsvollen Aufgaben konfrontiert. Im Rahmen des komplexen Berufsbildes winken aber auch exzellente Karrierechancen. Wie bei anderen Besoldungsgruppen zuvor findet man auch hier eine Art Bindeglied. So stellt die A13 einen fließenden Übergang von gehobenem zum höheren Dienst dar. Beispiele für den höheren Dienst:
A13: Regierungsrat
A14: Oberregierungsrat
A15: Regierungsdirektor
A16: Leitender Regierungsdirektor