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DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Amtsbezeichnungen Dresden

Verwaltungsbeamte und deren Amtsbezeichnungen

Beamter ist nicht gleich Beamter. Hier muss man nicht nur zwischen Widerruf, Probe und Lebenszeit unterscheiden. Obendrein gibt es auch unterschiedliche Laufbahnen, die zwangsläufig zu unterschiedlichen Amtsbezeichnungen führen. Anhand einer jeweiligen Amtsbezeichnung lässt sich in aller Regel auch die Laufbahn ablesen. Wie die Amtsbezeichnungen im Einzelnen lauten, wird in der sogenannten Bundesbesoldungstabelle festgehalten. Abseits der Besoldungs-Höhe selbst, werden hier nämlich auch im Detail die Amtsbezeichnungen festgehalten. Hier lässt sich das Beamtenverhältnis, mit dem eines Bundeswehrsoldaten vergleichen. Schließlich gibt es auch dort mit den Bezeichnungen Gefreiter, Unteroffizier, Feldwebel, Leutnant etc. eine Reihe unterschiedlicher Ränge. Hier kann man vor allem als frisch gebackener Beamter schnell den Überblick verlieren. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden möchten Ihnen Im Folgenden einmal das Thema der Amtsbezeichnungen aufzeigen.  

Hierauf kommt es an

Sollte es die Amtsbezeichnung zulassen, unterscheidet man in der Regel zwischen einer weiblichen und männlichen Form. Darüber hinaus spielt bei der Amtsbezeichnung auch die Dienstform eine Rolle. Sollten Sie sich nämlich nicht mehr im aktiven Dienst, sondern Ruhestand befinden, gelten Sie nach wie vor als Beamter. In diesem Fall tragen Sie die zusätzliche Bezeichnung „außer Dienst“ (a.D.). Bestimmte Faktoren können zur Definition der Amtsbezeichnung herangezogen werden:

  • spezieller Dienstherr (Bundeswehr, Behörde etc.)
  • Verwaltungsbereiche
  • Laufbahnen für Beamte
  • genaue Fachrichtung

Ob und inwiefern ein Zusatz erforderlich sein sollte, entscheidet das Bundesamt des Inneren. Außerdem kann es mitunter zu Unterschieden zwischen den einzelnen Bundesländern kommen. Dies verwundert in Anbetracht des in Deutschland geltenden Föderalismus kaum. Schließlich hat jedes einzelne Bundesland eigene Verwaltungsorgane, die wiederum ihre eigenen Befugnisse aufweisen.

Weitere Informationen

Es gibt für jeden Bereich der Verwaltung eine gewisse „Grundamtsbezeichnung“. Wie diese schlussendlich lautet, hängt sowohl von der Besoldungsgruppe als auch von der Laufbahn des Beamten ab. Allen voran spielen hierbei die Laufbahnen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes eine entscheidende Rolle. Eine Kategorisierung erfolgt diesbezüglich nach den entsprechenden Besoldungsgruppen. Die Besoldungsgruppe bei Beamten im einfachen Dienst fällt selbstverständlich niedriger aus als bei Beamten im höheren Dienst.
 
So lauten die grundlegenden Amtsbezeichnungen:
  
Besoldungsgruppe A2: Wachtmeister, Schaffner, Oberamtsgehilfe, Oberbetriebsgehilfe, Aufseher
           
Besoldungsgruppe A3: Oberwachtmeister, Oberschaffner, Hauptbetriebshilfe, Hauptamtsgehilfe, Oberaufseher
           
Besoldungsgruppe A4: Oberwart, Hauptschaffner, Betriebsmeister, Amtsmeister, Hauptaufseher
           
Besoldungsgruppe A5: Hauptwart, Betriebsassistent, Oberbetriebsmeister, Oberamtsmeister Erster Wachtmeister
           
Besoldungsgruppe A6: Obertriebwagenführer, Sekretär, Werkmeister, (sowie alle Bezeichnungen unverändert aus der Besoldungsgruppe A5)
           
Besoldungsgruppe A7: Oberwerkmeister, Obersekretär
           
Besoldungsgruppe A8: Hauptwerkmeister, Hauptsekretär
           
Besoldungsgruppe A9: Betriebsinspektor, Amtsinspektor (bereits mittlerer Dienst für Beamte)
           
Besoldungsgruppe A10: Oberinspektor
           
Besoldungsgruppe A11: Amtmann bzw. Amtfrau (äußerst selten: Amtmännin)
           
Besoldungsgruppe A12: Amtsrat
           
Besoldungsgruppe A13: Oberamtsrat (gehobener Dienst)
           
Besoldungsgruppe A14: Pfarrer, Arzt, Rat (höherer Dienst)
           
Besoldungsgruppe A15: Dekan, Oberarzt, Direktor
           
Besoldungsgruppe A16: Leitender Oberarzt, Leitender Direktor

Amstbezeichnungen und Dienstgrade

Verwaltungsbeamte im einfachen Dienst

Wenn man einen Blick auf die Amtsbezeichnungen wirft, wird schnell deutlich, dass der einfache Dienst selten vertreten ist. So kommen Beamte im einfachen Dienst zurzeit fast ausschließlich am Gericht oder bei einfachen Tätigkeiten zum Einsatz. In aller Regel starten Beamte ihre Laufbahn im mittleren Dienst. Doch selbstverständlich trägt auch der einfache Dienst seine eigenen Amtsbezeichnungen. Diese lassen sich in den Besoldungsgruppen A2 bis A5 wiederfinden. Insbesondere handelt es sich hierbei um Aufseher, Amtsgehilfe, Oberbetriebsgehilfe und Wachtmeister (Gericht). Sollte es seitens des Dienstherrn eine Beförderung geben ist auch eine Tätigkeit als Oberaufseher, Hauptamtsgehilfe, Hauptbetriebsgehilfe und Oberwachtmeister möglich. Das Maximum im einfachen Dienst kann mit einer weiteren Beförderung winken. Hier tragen Sie dann die Bezeichnungen Hauptwart, erster Hauptwachtmeister, Oberamtsmeister oder Oberbetriebsmeister. Ein höherer Aufstieg ist innerhalb des einfachen Dienstes nicht möglich. Alternativ kann Sie Ihr Dienstherr nun bei entsprechender Eignung in den mittleren Dienst versetzen.

Verwaltungsbeamte im mittleren Dienst

Der mittlere Dienst sieht auch andere Besoldungsgruppen vor. Insbesondere handelt es sich hierbei um die Gruppen A5 bis A9. Hierbei kommt vor allem der A5 eine besondere Bedeutung zu. Schließlich dient sie als eine Art Bindeglied zwischen dem einfachen und mittleren Dienst. Hier sind beispielhaft die Amtsbezeichnungen aus dem mittleren Dienst des Fernmeldewesens gelistet:

A6: Fernmeldesekretär
           
A7: Fernmeldeobersekretär
           
A8: Fernmeldehauptsekretär
 
Während A5 ein Bindeglied zwischen dem einfachen und mittleren Dienst darstellt, ist die A9 wiederum der fließende Übergang vom mittleren zum gehobenen Dienst.

Amtsbezeichnungen: Verwaltungsbeamte im gehobenen Dienst

Innerhalb des gehobenen Dienstes finden wir die Besoldungsgruppen A9 bis A13 wieder. In diese Besoldungsgruppe können Sie in aller Regel nicht einfach so einsteigen. Stattdessen müssen Sie entsprechende Anforderungen erfüllen. Insbesondere erfordert der gehobene Dienst steht die allgemeine Hochschulreife oder alternativ die Fachhochschulreife. Dies kommt nicht von ungefähr. Schließlich nehmen Sie als Beamte im gehobenen Dienst in der Regel eine verantwortungsvolle Führungsposition ein. Hier finden sich folgende Amtsbezeichnungen:
           
A9: Leutnant, Leutnant zur See
           
A10: Konsulatssekretär Erster Klasse, Seekapitän, Oberleutnant zur See
           
A11: Amtmann, Kanzler (im Auswärtigen Dienst), Seeoberkapitän, Kapitänleutnant
           
A12: Amtsrat, Kanzler Erster Klasse, Rechnungsrat, Seehauptkapitän, Kapitänleutnant
           
A13: Bibliotheksrat, Akademischer Rat, Akademischer Rat, Studienrat, Stabskapitänleutnant

Verwaltungsbeamte im höheren Dienst

Der höhere Dienst stellt die Sperrspitze unter den Amtsbezeichnungen dar. Hier werden die einzelnen Besoldungsgruppen von A13-A16 kategorisiert. Im höheren Dienst sehen sich die Verwaltungsbeamten in aller Regel mit sehr verantwortungsvollen Aufgaben konfrontiert. Im Rahmen des komplexen Berufsbildes winken aber auch exzellente Karrierechancen. Wie bei anderen Besoldungsgruppen zuvor findet man auch hier eine Art Bindeglied. So stellt die A13 einen fließenden Übergang von gehobenem zum höheren Dienst dar. Beispiele für den höheren Dienst:
           
A13: Regierungsrat
           
A14: Oberregierungsrat
           
A15: Regierungsdirektor
           
A16: Leitender Regierungsdirektor

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Als Beamte sind Sie ein Bestandteil des Fundaments auf der die deutsche Verwaltung fußt. Damit sind Sie für das Funktionieren unserer Bundesrepublik verantwortlich. Damit Sie sich bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe nicht Gedanken um Ihre Vorsorge oder Absicherung machen müssen, sollten Sie sich mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden einen zuverlässigen Partner an die Seite holen. Die DBV gilt nicht ohne Grund als der TOP-Versicherer, wenn es um den öffentlichen Dienst geht. Wir sind mittlerweile seit über 140 Jahren auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes tätig. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden weiß deshalb genau, worauf es bei einem zuverlässigen Versicherungsschutz und einer passenden Vorsorge für Beamte ankommt.

Wir sind für Sie da
 

Unsere Experten von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden stehen Ihnen nicht nur mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um das Thema der Amtsbezeichnungen geht. Obendrein stellt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden gerne unverbindlich maßgeschneiderte Produkte rund um die Themen Versicherung und Vorsorge vor.

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