DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Feuerwehrbeamte im höheren feuerwehrtechnischen Dienst Dresden

DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG
in Dresden – Feuerwehrbeamte im höheren
feuerwehrtechnischen Dienst

Sie verfügen über einen unbändigen Ehrgeiz, der Sie möglichst schnell die Karriereleiter hochsteigen lässt. Oben angekommen haben Sie den Status des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes als Brandrat, Oberbrandrat, Branddirektor oder leitender Branddirektor.

Ihre Aufgaben

Arbeitsbereiche

Zugangsvoraussetzungen

Persönliche Voraussetzungen

Die Ausbildung zum Beamten der Feuerwehr im höheren feuerwehrtechnischen Dienst

Ausbildung Teil 1

Sie durchlaufen eine zweijährige Ausbildung als Brandreferendar. Wenn Sie Ihre Laufbahn starten, avancieren Sie zum Brandrat, bei Bewährungsaufstieg eventuell zum leitenden Branddirektor.
 
Zu Beginn steht nach dem Einführungsseminar eine ungefähr 25-wöchige Feuerwehrgrundausbildung als Einführung in den späteren Dienstalltag an. Im Verlauf des Grundausbildungslehrgangs erwerben Sie den Titel als Rettungssanitäter, das Sport- und das Rettungsschwimmerabzeichen. Man lässt Sie am allgemeinen Dienstbetrieb der Feuerwache und am neunwöchigen Führungslehrgang I an einem Institut der Feuerwehr teilhaben. Dort stehen u.a. Gruppen- und Zugführung, Brand-, ABC- und rettungsdienstliche Einsätze auf dem Programm.
 
Das Einsatzpraktikum I dauert 13 Wochen, danach erfolgt die erste Laufbahnprüfung (Zugführerprüfung). Sie erlernen den Dienst in den Abteilungen und Sachgebieten, wobei um diese Bereiche ergänzt wird:

  • Mitarbeit bei der Einsatzorganisation, Leitstelle, Technik und beim Nachrichtenwesen
  • Erfahrungen gewinnen als Gruppen- und Zugführer im Einsatz- und Übungsdienst
  • Organisation der Feuerwehr, inkl. Rettungsdienst und Katastrophenschutz kennenlernen
  • Mitarbeit bei Beschaffungen und der Erstellung von Fahrzeugkonzepten
  • Teilnahme an Fahrzeug- und Geräteprüfungen sowie an Plan- und Einsatzübungen
  • Kooperation mit der Personalvertretung
  • Vertiefung der Kenntnisse, u.a. auch der Personalverwaltung

Ausbildung Teil 2

In einem achtwöchigen Kurs an einer Verwaltungsakademie erlernen Sie Kenntnisse der Betriebswirtschaft und aller Rechtsgrundlagen zur Leitung einer Abteilung oder eines Amtes.

  • Disziplinarrecht
  • allg. Rechtslehre wie Verwaltungs- und Haushaltsrecht
  • öffentliches Dienstrecht
  • Personalvertretungsrecht
  • Brandschutzrecht, inkl. Katastrophenschutz- und Rettungsdienstrecht
  • ziviles Vertragswesen

Es folgt ein neunwöchiges Verwaltungspraktikum an einer höheren oder obersten Aufsichtsbehörde für das Feuerwehrwesen. Sie lernen Arbeitsbereiche anderer Einrichtungen und Behörden kennen, z. B. der Kriminalpolizei oder der Gewerbeaufsicht. Sie erwerben Wissen in diesen Bereichen:

  • Aufbau und Organisation einer Landesverwaltung
  • Finanzierung des Feuerwehrbetriebs
  • Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Erlasse

Um die Leitung von Einsätzen bei Großschadenslagen zu übernehmen, dient der vierwöchige Führungslehrgang II an einer Landesfeuerwehrschule. Darüber hinaus erlernen Sie die Aufgaben eines Ausbilders. Das Seminar beinhaltet diese Themen:

  • Grundlagen der Stabsarbeit
  • Methodik und Didaktik in der Erwachsenenbildung
  • Stressvermeidung durch geeignete Ausbildung
  • vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
  • Brandverhalten von Baustoffen und -teilen
  • Sonderbauvorschriften

Um sich als sich als Einsatzleiter in der Ausbildung von Beamten der Feuerwehr einzufinden, erfolgt ein 14-wöchiges Einsatzpraktikum II, bei dem Sie erlernen:

  • Tätigkeit als Einsatzleiter und Direktionsdienst
  • Mitarbeit in der Abteilung „Vorbeugender Brandschutz“
  • Einsatz- und Planübungen planen und durchführen
  • Fachunterricht erteilen
  • Fortbildungsveranstaltungen planen und organisieren

Abgeschlossen wird die Ausbildung durch den sechswöchigen Führungslehrgang III an einer Landesfeuerwehrschule. Sie erwerben Kenntnisse über:

  • Personalführung
  • Moderation und Verhandlung
  • Beurteilungswesen
  • Stress- und Suchtbewältigung
  • Zeit- und Selbstmanagement
  • Qualitätsmanagement

Optional absolvieren Sie ein Praktikum bei einer Feuerwehr, Behörde, Werkfeuerwehr o.ä. Nach dem erfolgreichen Abschluss der zweiten Laufbahnprüfung ernennt man Sie zum Feuerwehrbeamten des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes, zum Brandrat.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie Fragen zu den Dienstgraden oder den Ausbildungswegen für Beamte der Feuerwehr im feuerwehrtechnischen Dienst? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Die DBV Deustche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus ist gerne für Sie da.

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