Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden – optimale Absicherung für Beamte der Polizei

Zu den Aufgaben von Beamten der Polizei gehört ein breit gefächertes Spektrum, jeder Bereich in unterschiedlichen Sparten. Doch eines haben alle drei gemeinsam: Die Durchsetzung des geltenden Recht und Gesetz in der Gesellschaft. Die logische Konsequenz hieraus ist die, dass Beamte der Polizei sehr viel Kontakt mit Menschen unterschiedlichster sozialer Gruppen haben, was wiederum bedeutet, dass sich körperliche Auseinandersetzungen oder Hilfeleistungen für Opfer einer Straftat nicht vermeiden lassen werden – ob auf der Straße, am Flughafen oder in einer Haftanstalt. Letztendlich können Sie überall ähnlichen Situationen ausgesetzt sein. Auch Absicherungsmaßnahmen von Großveranstaltungen und Demonstrationen sind in der Zeit von Terror und Gewalt immer mehr in den Fokus unserer Sicherheitskräfte geworden, Einsätze im Zusammenhang mit Eigentumsdelikten oder Gefahrenabwehr gehören ebenfalls zum Einsatzportfolio. 

Sie sehen, es gibt eine Fülle an Aufgaben, bei denen Sie stets mit allem rechnen müssen – im schlimmsten Fall können Sie als Beamter der Polizei schwer verletzt oder sogar getötet werden. Jeder von Ihnen wird in seiner Berufslaufbahn Situationen erleben, die psychisch, physisch oder moralisch sehr belastend sein können – Tendenz hierzu stetig steigend. Nahezu jeder fünfte Beamte der Polizei wird aufgrund einer Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt.

Ausreichende Absicherung durch den Dienstherrn? 

Grundsätzlich sind Sie tatsächlich über den Dienstherrn abgesichert – allerdings geht die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand mit einer hohen finanziellen Belastung einher, da Sie nur einen Teil der zuletzt erhaltenen Dienstbezüge beziehen werden. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ist daher nahezu unverzichtbar.

Dienstunfähigkeit – eine kurze Definition

Nach § 44 des Bundesbeamtengesetz (BBG) ist eine Dienstunfähigkeit wie folgt definiert: „Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“

Berufsunfähig oder dienstunfähig – eine Abgrenzung

Im Gegensatz zu Angestellten werden Beamte nicht berufs- sondern dienstunfähig. In der Folge einer Dienstunfähigkeit ist der Beamte der Polizei nicht mehr in der Lage seinen Dienst zu verrichten – die Kriterien hierzu sind schneller erfüllt als im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeit. Aufgrund dieser Abgrenzung ist es immer sinnvoll, eine Dienstunfähigkeitsversicherung vorzuziehen, da Sie nur mit dieser optimal gegen das Risiko der Dienstunfähigkeits abgesichert werden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung würde unter Umständen zu einer Leistungsversagung führen. Aufgrund des hohen Risikos, welchem Beamte der Polizei ausgesetzt sind, benötigen diese eine entsprechend optimierte Absicherung. 

Diese bietet Ihnen die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden an. Ihr Leistungsplus: Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden geht im Rahmen der Absicherung über das Risiko der allgemeinen Dienstunfähigkeit hinaus. So ist beispielsweise ein Beamter der Polizei nicht mehr vollzugsdienstfähig, wenn bestimmte Dienste nicht mehr verrichtet werden können – ein klassisches Beispiel hierzu ist zum Beispiel die Benutzung der Dienstwaffe.

Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Widerruf und Probe – eine besonders heikle Situation

Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Lebenszeit

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Im Leistungsfall zahlt Ihnen die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden eine monatliche Rente als Ergänzung zum Ruhegehalt - auch dann, wenn Sie bei Dienstunfähigkeit noch einen anderen Beruf ausüben könnten.

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