stage-background.jpg

DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Pflegepflichtversicherung Dresden

Die Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden – auch für Beamte der Polizei verpflichtend

In der heutigen Zeit sorgen die fortgeschrittenen medizinischen Möglichkeiten, eine gesunde Lebensweise und bessere hygienische Bedingungen dafür, dass die Lebenserwartung deutlich angestiegen ist. Die Kehrseite der Medaille ist jedoch die Tatsache, dass immer mehr ältere Menschen zum Pflegefall werden – heute nahezu jeder Dritte Senior. Unabhängig von der höheren Lebenserwartung kann Sie aber auch ein Schicksalsschlag aus der Bahn werden und von heute auf Morgen zum Pflegefall machen – sei es durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung. 

Eine gute Pflege kostet allerdings Geld, viel Geld. So muss beispielsweise die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden, Kosten für Pflegepersonal, welches die häusliche Pflege übernimmt, aufgebracht werden oder im schlimmsten Fall der Pflegeheimplatz finanziert werden. Da diese Kosten in der Regel das zur Verfügung stehende Einkommen deutlich überschreiten, und unter normalen Umständen kaum jemand in der Lage sein wird, die Kosten anderweitig sicherstellen zu können, wurde im Jahr 1955 in der Bundesrepublik Deutschland die Pflegepflichtversicherung mit dem Ziel ins Leben gerufen, die Pflegekosten mit einem Zuschuss der Pflegepflichtversicherung decken zu können.

Pflegepflichtversicherung – sowohl für gesetzlich, als auch privat Versicherte bindend

Bei Abschluss einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ist jeder Versicherungsnehmer verpflichtet, ergänzend zum Krankenversicherungsschutz eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Hiervon sind betroffen sind Beamte, Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose du auch Heilfürsorgeberechtigte. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die breite Masse der Bevölkerung gegen die finanziellen Folgen eines eintretenden Pflegegrades abgesichert sind. Während ein privat Krankenversicherter Beamter der Polizei einen separaten Vertrag abschließen müssen, und dazu initiativ tätig werden müssen, werden gesetzlich Versicherte bei Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung automatisch in der sozialen Pflegekasse pflegeversichert. 

Eine private Pflegepflichtversicherung für Beamte der Polizei bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden an – sprechen Sie uns hierzu gerne an!

Unterschiede der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung

An dieser Stelle wird sich vielleicht der eine oder andere unter Ihnen die Frage stellen, worin der eigentlich Unterscheid zwischen einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung besteht – letztendlich sollten die Leistungen doch identisch sein, da es sich um eine Pflegepflichtversicherung handelt. Tatsächlich gibt es im Leistungskatalog beider Varianten kaum nennenswerte Unterschiede – lediglich die Kostenerstattung im Leistungsfall basiert auf unterschiedliche Prinzipien.

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Die Leistungen einer gesetzlichen Versicherung, egal ob Krankenversicherung oder Pflegeversicherung basieren auf dem sogenannten Sachleistungsprinzip. Das bedeutet, im Leistungsfall werden die benötigten Hilfs- und Heilmittel direkt von der Krankenkasse an den Dienstleister erbracht – gleiches gilt auch für einen Pflegedienst oder ein Pflegeheim. Anders als bei der Krankenkasse können allerdings auch kombinierte Leistungen aus Sach- und Geldleistungen in Anspruch genommen werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein Familienangehöriger die Pflege übernimmt, und es zur Auszahlung von Pflegegeld kommt, welches als eine Art Aufwandsentschädigung fungieren soll.

Die Beiträge für die gesetzliche Pflegepflichtversicherung werden solidarisch auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt – aktuell betragen diese 3,05 Prozent des maßgeblichen Bruttoeinkommens. Kinderlose allerdings zahlen einen Zuschlag von 0,25 Prozent, sodass sich eine Gesamtbeitragslast für Kinderlose von 3,30 Prozent ergibt. Zur Entlastung der Arbeitgeber wurde allerdings ein ehemals bundeseinheitlicher Feiertag (Buß- und Bettag) gestrichen – einzig in Sachsen hat dieser noch bestand. Aus diesem Grund liegt hier die Beitragslast für die Arbeitnehmer höher, nämlich bei 2,275 Prozent für den Arbeitnehmer und 1,275 Prozent beim Arbeitgeber. 

Freiberufler, Selbständige und Rentner müssen die Beiträge in voller Höhe allein tragen. Bei Beamten der Polizei gilt die Besonderheit, dass Kinder dieser Berufsgruppe beitragsfrei mitversichert werden können, sofern sie über kein eigenes sozialversicherungspflichtiges Einkommen verfügen. Nach dem Solidarprinzip werden durch die laufenden Einnahmen durch Beiträge die Pflegekosten der Pflegebedürftigen finanziert – eine Rückstellung aus den laufenden Beitragseinnahmen erfolgt nicht. Das bedeutet, dass die Pflegekosten immer von der jeweils nächsten Generation finanziert werden, was in Zeiten des stetig vorantreibenden demografischen Wandels auch gewisse Risiken birgt, da die Geburtenrate permanent abnimmt, die Lebenserwartung umgekehrt jedoch immer höher wird. In der Konsequenz wird irgendwann die Masse an Pflegebedürftigen die Beitragszahler übersteigen – ein großer Nachteil der umlagefinanzierten sozialen Pflegepflichtversicherung. 

Private Pflegepflichtversicherung

Die private Pflegeversicherung hingegen bildet, wie auch die private Krankenversicherung, aus den Versicherungsbeiträgen ihrer Versicherten Rückstellungen, die im Bedarfsfall aufgelöst werden. Durch die kapitalgedeckte Form der Pflegekostenfinanzierung erfolgt nunmehr keine generationsübergreifende Finanzierung mehr – vielmehr dienen die Beitragsbelastungen der späteren, eigenen Pflege. Darüber hinaus ist die Höhe der Versicherungsbeiträge einkommensunabhängig, lediglich Alter und Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Antragstellung werden zur Bemessung des Beitragssatzes herangezogen. 

Bei Beamten der Polizei wird ein Teil der Pflegekosten von der Beihilfe und die verbleibenden Restkosten durch die private Pflegepflichtversicherung gedeckt – sie erhalten bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden einen ermäßigten, beihilfekonformen Tarif zur Absicherung der verbleibenden Kosten. 

Ein weiterer Unterschied ergibt sich im Leistungsfall: Wie bei der privaten Krankenversicherung gilt bei der privaten Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden das Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, Sie erhalten für die Erbringung medizinsicher Leistungen eine Rechnung, welche Ihrerseits zu begleichen ist – ebenfalls Medikamente oder sonstige Hilfs- und Heilmittel sind in voller Höhe von Ihnen zu tragen.

Im Anschluss reichen Sie die Rechnungen bei der Beihilfe sowie bei der Pflegepflichtversicherung DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ein – beide Stellen erstatten Ihnen daraufhin den jeweiligen Kostenanteil. Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegen, können meist problemlos von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in die private Kranken- und Pflegeversicherung wechseln. Der Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Versicherung ist maximal bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres möglich – überschreiten Sie diese Grenze, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung ausgeschlossen.

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch

In unseren Geschäftsräumen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden oder bei Ihnen daheim stehen wir Ihnen zur Verfügung. Aufgrund unserer spezialisierten Kolleginnen und Kollegen ist es uns möglich, gerade Beamte der Polizei allumfänglich – auch über den Tellerrand hinaus zur beraten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und darauf, Sie persönlich kennenlernen zu dürfen!

Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Polizei, Justiz & Zoll

DBV Dienstanfänger-Police

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tänzer & Tänzer oHG
Altmarkt (bei Plug und Work) 10b
01067 Dresden
Kontaktformular aufrufen 0351 79993153 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 18:00
Montag:
09:00 bis 18:00
Dienstag:
09:00 bis 18:00
Mittwoch:
09:00 bis 18:00
Donnerstag:
09:00 bis 18:00
Freitag:
09:00 bis 18:00
karte
In Google Maps öffnen