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DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Pflegepflichtversicherung Dresden

Die Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden

Auch für Beamte der Polizei verpflichtend

In der heutigen Zeit sorgen die fortgeschrittenen medizinischen Möglichkeiten, eine gesunde Lebensweise und bessere hygienische Bedingungen dafür, dass die Lebenserwartung deutlich angestiegen ist. Die Kehrseite der Medaille ist jedoch die Tatsache, dass immer mehr ältere Menschen zum Pflegefall werden – heute nahezu jeder Dritte Senior.

Unabhängig von der höheren Lebenserwartung kann Sie aber auch ein Schicksalsschlag aus der Bahn werden und von heute auf Morgen zum Pflegefall machen, sei es durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung.Eine gute Pflege kostet allerdings Geld, viel Geld.

So muss beispielsweise die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden, Kosten für Pflegepersonal, welches die häusliche Pflege übernimmt, aufgebracht werden oder im schlimmsten Fall der Pflegeheimplatz finanziert werden.

Da diese Kosten in der Regel das zur Verfügung stehende Einkommen deutlich überschreiten, und unter normalen Umständen kaum jemand in der Lage sein wird, die Kosten anderweitig sicherstellen zu können, wurde im Jahr 1955 in der Bundesrepublik Deutschland die Pflegepflichtversicherung mit dem Ziel ins Leben gerufen, die Pflegekosten mit einem Zuschuss der Pflegepflichtversicherung decken zu können.

Pflegepflichtversicherung – sowohl für gesetzlich, als auch privat Versicherte bindend

Bei Abschluss einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ist jeder Versicherungsnehmer verpflichtet, ergänzend zum Krankenversicherungsschutz eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Hiervon sind betroffen sind Beamte, Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose du auch Heilfürsorgeberechtigte. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die breite Masse der Bevölkerung gegen die finanziellen Folgen eines eintretenden Pflegegrades abgesichert sind.

Während ein privat Krankenversicherter Beamter der Polizei einen separaten Vertrag abschließen müssen, und dazu initiativ tätig werden müssen, werden gesetzlich Versicherte bei Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung automatisch in der sozialen Pflegekasse pflegeversichert. 

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Unterschiede der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung

An dieser Stelle wird sich vielleicht der eine oder andere unter Ihnen die Frage stellen, worin der eigentlich Unterscheid zwischen einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung besteht – letztendlich sollten die Leistungen doch identisch sein, da es sich um eine Pflegepflichtversicherung handelt. Tatsächlich gibt es im Leistungskatalog beider Varianten kaum nennenswerte Unterschiede – lediglich die Kostenerstattung im Leistungsfall basiert auf unterschiedliche Prinzipien.

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungen folgen dem Sachleistungsprinzip: Leistungen wie Hilfsmittel oder Pflege werden direkt von der Kasse übernommen. Bei Pflege durch Angehörige sind auch kombinierte Leistungen möglich – etwa Pflegegeld als Aufwandsentschädigung. So wird sowohl professionelle als auch familiäre Pflege finanziell unterstützt.

Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung betragen 3,05 % des Bruttoeinkommens und werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. Kinderlose zahlen zusätzlich 0,25 %, also 3,30 %. In Sachsen entfällt der Feiertag Buß- und Bettag, daher zahlen Arbeitnehmer dort 2,275 % und Arbeitgeber nur 1,275 %.

Freiberufler, Selbständige und Rentner zahlen die Pflegebeiträge allein. Polizeibeamte können ihre Kinder beitragsfrei mitversichern, sofern kein eigenes Einkommen besteht. Da das System umlagefinanziert ist, tragen Beitragszahler die Kosten der Pflegebedürftigen. Durch den demografischen Wandel droht ein Ungleichgewicht: Weniger Beitragszahler, aber mehr Pflegebedürftige – ein großes Risiko.

Private Pflegepflichtversicherung

Die private Pflegeversicherung finanziert Leistungen kapitalgedeckt: Beiträge werden angespart und bei Pflegebedürftigkeit verwendet. So entfallen generationsübergreifende Belastungen. Die Beitragshöhe ist einkommensunabhängig und richtet sich nur nach Alter und Gesundheitszustand bei Antragstellung – jeder sorgt für die eigene Pflege im Alter selbst vor.

Bei Beamten der Polizei wird ein Teil der Pflegekosten von der Beihilfe und die verbleibenden Restkosten durch die private Pflegepflichtversicherung gedeckt – sie erhalten bei der DBV Deutsche BeamtenversicherungTänzer & Tänzer oHG in Dresden einen ermäßigten, beihilfekonformen Tarif zur Absicherung der verbleibenden Kosten.

Im Leistungsfall gilt bei der privaten Pflegeversicherung der DBV Deutsche BeamtenversicherungTänzer & Tänzer oHG in Dresden das Kostenerstattungsprinzip: Sie zahlen Rechnungen für medizinische Leistungen, Medikamente sowie Hilfs- und Heilmittel zunächst selbst. Anschließend reichen Sie diese zur Erstattung ein – anders als bei der gesetzlichen Pflegeversicherung mit direkter Kostenübernahme.

Nach Begleichung reichen Sie die Rechnungen bei Beihilfe und der Pflegeversicherung der DBV ein – beide erstatten anteilig. Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze können meist in die private Pflege- und Krankenversicherung wechseln. Eine Rückkehr zur gesetzlichen Versicherung ist nur bis zum 55. Lebensjahr möglich, danach dauerhaft ausgeschlossen.

Persönlich in Dresden für Sie da!

In unseren Geschäftsräumen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden oder bei Ihnen daheim stehen wir Ihnen zur Verfügung. Aufgrund unserer spezialisierten Kolleginnen und Kollegen ist es uns möglich, gerade Beamte der Polizei allumfänglich – auch über den Tellerrand hinaus zur beraten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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