An dieser Stelle wird sich vielleicht der eine oder andere unter Ihnen die Frage stellen, worin der eigentlich Unterscheid zwischen einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung besteht – letztendlich sollten die Leistungen doch identisch sein, da es sich um eine Pflegepflichtversicherung handelt. Tatsächlich gibt es im Leistungskatalog beider Varianten kaum nennenswerte Unterschiede – lediglich die Kostenerstattung im Leistungsfall basiert auf unterschiedliche Prinzipien.
Gesetzliche Pflegepflichtversicherung
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungen folgen dem Sachleistungsprinzip: Leistungen wie Hilfsmittel oder Pflege werden direkt von der Kasse übernommen. Bei Pflege durch Angehörige sind auch kombinierte Leistungen möglich – etwa Pflegegeld als Aufwandsentschädigung. So wird sowohl professionelle als auch familiäre Pflege finanziell unterstützt.
Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung betragen 3,05 % des Bruttoeinkommens und werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. Kinderlose zahlen zusätzlich 0,25 %, also 3,30 %. In Sachsen entfällt der Feiertag Buß- und Bettag, daher zahlen Arbeitnehmer dort 2,275 % und Arbeitgeber nur 1,275 %.
Freiberufler, Selbständige und Rentner zahlen die Pflegebeiträge allein. Polizeibeamte können ihre Kinder beitragsfrei mitversichern, sofern kein eigenes Einkommen besteht. Da das System umlagefinanziert ist, tragen Beitragszahler die Kosten der Pflegebedürftigen. Durch den demografischen Wandel droht ein Ungleichgewicht: Weniger Beitragszahler, aber mehr Pflegebedürftige – ein großes Risiko.
Private Pflegepflichtversicherung
Die private Pflegeversicherung finanziert Leistungen kapitalgedeckt: Beiträge werden angespart und bei Pflegebedürftigkeit verwendet. So entfallen generationsübergreifende Belastungen. Die Beitragshöhe ist einkommensunabhängig und richtet sich nur nach Alter und Gesundheitszustand bei Antragstellung – jeder sorgt für die eigene Pflege im Alter selbst vor.
Bei Beamten der Polizei wird ein Teil der Pflegekosten von der Beihilfe und die verbleibenden Restkosten durch die private Pflegepflichtversicherung gedeckt – sie erhalten bei der DBV Deutsche BeamtenversicherungTänzer & Tänzer oHG in Dresden einen ermäßigten, beihilfekonformen Tarif zur Absicherung der verbleibenden Kosten.
Im Leistungsfall gilt bei der privaten Pflegeversicherung der DBV Deutsche BeamtenversicherungTänzer & Tänzer oHG in Dresden das Kostenerstattungsprinzip: Sie zahlen Rechnungen für medizinische Leistungen, Medikamente sowie Hilfs- und Heilmittel zunächst selbst. Anschließend reichen Sie diese zur Erstattung ein – anders als bei der gesetzlichen Pflegeversicherung mit direkter Kostenübernahme.
Nach Begleichung reichen Sie die Rechnungen bei Beihilfe und der Pflegeversicherung der DBV ein – beide erstatten anteilig. Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze können meist in die private Pflege- und Krankenversicherung wechseln. Eine Rückkehr zur gesetzlichen Versicherung ist nur bis zum 55. Lebensjahr möglich, danach dauerhaft ausgeschlossen.