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DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare Dresden

Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare

Es mag abgedroschen klingen, wenn man den Ratschlag bekommt, heute schon an morgen zu denken. In diesem Tipp steckt jedoch viel Wahres. Allerdings gilt dies nicht nur für eine passende Altersvorsorge. Der Ernstfall der Dienstunfähigkeit sollte ebenso im Fokus stehen. Wer seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann, muss zwangsläufig Abstriche bei seinem Lebensstandard machen. Dies gilt vor allem für Referendare. Im Gegensatz zu auf Lebenszeit verbeamteten Lehrern steht ihnen im Falle der Dienstunfähigkeit keine umfangreiche Ruhestandszahlung durch ihren Dienstherrn zu. Diesem Umstand sollten Sie als Referendar dringend vorbeugen. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden stellt Ihnen die Dienstunfähigkeitsversicherung gerne bei einem persönlichen Beratungsgespräch vor. 

Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare: Schützen Sie Ihr Einkommen 

Wer die richtige Berufswahl getroffen hat, kann sich glücklich schätzen. Als angehender Lehrer bemerken Sie dies spätestens bei Antritt Ihres Referendariats. Schließlich werden Sie hier bereits wie ein fertig ausgebildeter Lehrer tätig. Auch, wenn viele engagierte und passionierte angehende Lehrer bereits ihr Referendariat und das damit einhergehende Unterrichten lieben, gibt es auch negative Aspekte. An aller erster Stelle steht hierbei selbstverständlich die vergleichsweise geringe Vergütung Ihrer Arbeit. Allerdings ändert sich dieser Umstand nach Abschluss Ihres Referendariats. Als fertig ausgebildeter Lehrer verdienen Sie ungleich mehr, sodass Sie sich einen angenehmen Lebensstandard aufbauen können. Dieser Umstand ist jedoch nur solange gegeben, wie Ihre Gesundheit aufrechterhalten bleibt. Sollten Sie krankheitsbedingt aus dem Dienst austreten müssen, kann dies schwere finanzielle Folgen haben. Schließlich fällt Ihr zugvoriges Gehalt weg. Versorgungslücken können Sie mithilfe der leistungsstarken Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV schließen. So erhalten Sie auch im Ernstfall Ihren Lebensstandard aufrecht.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare: Die Bedeutung für Lehrer

Als auf Lebenszeit verbeamteter Lehrer genießen Sie im Ernstfall eine umfangreiche Unterstützung durch Ihren Dienstherrn. Sollten Sie dienstunfähig werden, werden Sie in den Ruhestand versetzt. In Folge dessen erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn eine monatliche Rente. Diese ist selbstverständlich geringer als das Gehalt, das Sie vor Ihrer Dienstunfähigkeit bezogen haben. Hier können Versorgungslücken entstehen. Mithilfe der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung können Sie diese Lücken schließen. Im Falle der Dienstunfähigkeit erhalten Sie von uns eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente. 

Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare: Attraktive Boni für Referendare 

Vor allem Referendare sollten sich umfassend vor dem Eintritt der Dienstunfähigkeit absichern. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass diese nicht den umfangreichen Schutz von ihrem Dienstherrn genießen, wie auf Lebenszeit verbeamtete Lehrer. Allerdings sind Sie als Referendar bereits mit der Ausübung Ihres späteren Berufes beschäftigt. Dies sollten Sie zum Anlass nehmen, sich umfangreich für alle Eventualitäten abzusichern. Hier profitieren Sie nicht nur von einer umfangreichen Absicherung, wenn es zum Ernstfall kommt. Darüber hinaus bieten wir Ihnen attraktive Boni, die aus Ihrem jungen Lebensalter resultieren. In der Regel haben Sie in diesem Lebensabschnitt den besten Gesundheitszustand Ihres gesamten Lebens. Dementsprechend fällt Ihr Versicherungsbeitrag für die Dienstunfähigkeitsversicherung vergleichsweise gering aus. 

Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare: Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung 

Häufig wird der Unterschied zwischen einer Dienstunfähigkeitsversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung missverstanden. Einfach ausgedrückt handelt es sich bei der Dienstunfähigkeitsversicherung um eine erweiterte Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie gilt nur für Angestellte des öffentlichen Dienstes. Auch bei der Vergabe des Status gibt es Unterschiede. Berufsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen, sechs Monate lang nicht seinem Beruf nachkommen kann. Sie erhalten die Unterstützung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn die Berufsunfähigkeit von einem Arzt diagnostiziert wurde. Die Dienstunfähigkeit kann im Gegensatz dazu von Ihrem Dienstherrn bestimmt werden. Dies gilt für Beamte auf Probe und Widerruf (insbesondere für Referendare). Solange Sie kein ärztliches Attest erhalten, welches Ihre Dienstunfähigkeit diagnostiziert, erhalten Sie keine Unterstützung durch eine vorhandene Berufsunfähigkeitsversicherung. Dementsprechend sollten Sie als Referendar dringend durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgesichert sein. So erhalten Sie auch ohne ärztliches Attest eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente, sobald Sie von Ihrem Dienstherrn als dienstunfähig eingeschätzt wurden.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare: Wir unterstützen Sie gerne

Wir können verstehen, dass Sie bei dem breitgefächerten Versicherungsmarkt verwirrt sind. Unsere erfahrenen Mitarbeiter in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden verschaffen Ihnen gerne einen umfassenden Überblick.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare: Wir bieten die optimale Absicherung

 Die DBV Deutsche Beamtenversicherung bietet Ihnen eine maßgeschneiderte Dienstunfähigkeitsversicherung für die wichtige Zeit des Referendariats. Schließlich kann die passende Absicherung nicht früh genug stattfinden. Sollte Ihr Dienstherr Sie während Ihres Referendariats für dienstunfähig erklären, sind wir ein starker Partner an Ihrer Seite. Unsere interessanten Starter- oder Einsteigertarife orientieren sich an Ihrem eher geringen Ausbildungsgehalt, das Ihnen als Referendar zusteht. Außerdem wächst unsere Dienstunfähigkeitsversicherung mit Ihnen. Sobald Sie ein fertig ausgebildeter Lehrer sind, findet die erste Anpassung statt, die Ihren veränderten Bedarf umfassend berücksichtigt. Wir begleiten Sie bis zur Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit und darüber hinaus.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare - FAQ

Sobald Sie zum Referendar ernannt werden, ändert sich vieles für Sie. Waren Sie gerade noch Student, so müssen Sie jetzt im Staatsdienst für Ihren Dienstherrn arbeiten. Vor allem die Tätigkeit als Lehrender stellt für viele eine große Veränderung dar. Diese große Veränderung bringt auch viele Risiken mit sich, denen Sie sich nicht aussetzen sollten. Mit der Unterstützung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden sind Sie für den Berufsalltag als Referendar umfassend abgesichert. Da Sie sich selbstverständlich viele Fragen stellen werden, haben wir im Folgenden zwei der häufigsten Fragen beantwortet.

Hat die DBV spezielle Versicherungen für Referendare?

Wir können auf über 140 Jahre Erfahrung im Bereich des öffentlichen Dienstes zurückblicken. Dabei konnten wir genau herausfinden, was für Referendare wichtig ist und was nicht. Dementsprechend bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungslösungen für Referendare, die sich an den Besonderheiten dieser Ausbildungsphase orientieren. Sie sollten sich für ein Bündel wichtiger Absicherungen entscheiden. Namentlich sollten Sie sich als Referendar mit einer privaten Krankenversicherung, Diensthaftpflichtversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung vor schweren finanziellen Folgen absichern.

Brauchen Referendare eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Als Referendar sollten Sie sich effektiv vor dem Ernstfall der Dienstunfähigkeit absichern. Sollte es aufgrund gesundheitlicher Probleme für Sie nicht mehr möglich sein Ihren Dienst auszuüben, können Sie sich auf unsere Unterstützung verlassen. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit wird eine Dienstunfähigkeit nicht zwangsläufig durch einen Arzt diagnostiziert. Sollte Ihr Dienstherr Sie für dienstunfähig erklären und dies nicht ärztlich attestiert worden sein, besteht für Sie kein Anspruch aus einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV haben Sie auch ohne Attest einen Anspruch auf eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tänzer & Tänzer oHG
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01067 Dresden
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