Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung werden in der Regel auch automatisch Mitglied in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Hierbei bestehen dementsprechend auch Parallelen zur gesetzlichen Krankenversicherung. So beteiligt sich, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, der Arbeitgeber auch hier an den Kosten. Dies gilt selbstverständlich nur für Angestellte. Selbstständige, die Mitglied in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung sind, müssen wiederum selbst für die Kosten aufkommen. Wie hoch die Beiträge für diese ausfallen, hängt vom Einkommen des Versicherten ab. Somit kommt auch hier das sogenannte Solidaritätsprinzip zum Tragen. Gutverdiener zahlen dementsprechend höhere Beiträge als Geringverdiener. Wie lange dieses Prinzip noch Bestand haben wird, ist durchaus fraglich. Schließlich wächst im Zuge einer immer besser werdenden medizinischen Versorgung auch stetig die Zahl älterer Menschen in Deutschland. Deren Pflegekosten müssen durch die zahlenden Mitglieder abgedeckt werden. Es drohen neben Beitragserhöhungen auch Leistungskürzungen.