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DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Pflegepflichtversicherung Dresden

Pflegepflichtversicherung

Unabhängig davon, ob Sie Mitglied in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sind, müssen Sie eine Pflegepflichtversicherung abschließen. Diese Regelung gilt seit 1995 nicht nur für Angestellte und Selbstständige, sondern auch für Beamte der Feuerwehr, die Anspruch auf Heilfürsorge haben. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden haben eine leistungsstarke Pflegepflichtversicherung im Angebot, die Ihnen einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz bietet.

Darum sollten Sie sich absichern

Ob Sie eine Pflegepflichtversicherung abschließen, müssen Sie sich nicht fragen. Schließlich sind Sie genauso wie alle anderen deutschen Staatsbürger dazu verpflichtet, eine entsprechende Absicherung zu haben. Und das ergibt auch Sinn. Schließlich entfaltet eine Pflegepflichtversicherung im Ernstfall jede Menge wichtiger Leistungen. So trägt sie Sorge dafür, dass Kosten, die mit einer Pflegebedürftigkeit einhergehen, zuverlässig abgedeckt werden. Und dieses Risiko besteht keineswegs nur für ältere Menschen. Unabhängig des Alters kann es jeden treffen. Egal ob Autounfall, plötzliche schwere Erkrankung oder ein folgenreicher Unfall bei Ihrer Dienstausübung als Beamte der Feuerwehr. Mit der Pflegepflichtversicherung sind Sie für den Ernstfall gewappnet.  

Die Pflegebedürftigkeit

Um Ihnen vor Augen zu führen, wie wichtig eine passende Absicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ist, sollten Sie zunächst einmal genauer verstehen, was Pflegebedürftigkeit ist bzw. wer nach dem deutschen Recht als pflegebedürftig gilt.
 
Gemäß §14 SGB XI gelten als pflegebedürftig:
„Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen… Personen […], die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.“
 
Wer pflegebedürftig ist, verliert in aller Regel zunehmend die Selbstständigkeit, den eigenen Alltag regeln zu können. Hierzu zählen nicht nur alltägliche Verrichtungen wie Einkaufen und Putzen. Auch die eigene körperliche Hygiene nimmt dabei einen großen Stellenwert ein. Das Ausmaß ist dabei nicht jedes Mal identisch. So unterteilt man die pflegebedürftigen Personen in fünf unterschiedliche Pflegegrade.

Belastung für Betroffene und Angehörige

Leidtragende sind in den seltensten Fällen nur die Pflegebedürftigen. Auch die Angehörigen müssen große psychische Belastungen ertragen. Abseits der gesundheitlichen Folgen für alle Beteiligten spielen selbstverständlich auch die finanziellen Mittel eine große Rolle. Schließlich sind mit der Pflegebedürftigkeit nicht allein Gesundheitskosten verbunden. Obendrein fallen regelmäßig Kosten für Umbauten, Pflegepersonal und stationäre Pflegemaßnahmen an. Die damit verbundenen finanziellen Belastungen sind für viele Menschen aus eigenen Mitteln in aller Regel nicht zu stemmen. Damit, unabhängig der finanziellen Möglichkeiten, dennoch eine menschenwürdige Pflege möglich ist, wurde die Pflegepflichtversicherung ins Leben gerufen.

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung werden in der Regel auch automatisch Mitglied in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Hierbei bestehen dementsprechend auch Parallelen zur gesetzlichen Krankenversicherung. So beteiligt sich, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, der Arbeitgeber auch hier an den Kosten. Dies gilt selbstverständlich nur für Angestellte. Selbstständige, die Mitglied in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung sind, müssen wiederum selbst für die Kosten aufkommen. Wie hoch die Beiträge für diese ausfallen, hängt vom Einkommen des Versicherten ab. Somit kommt auch hier das sogenannte Solidaritätsprinzip zum Tragen. Gutverdiener zahlen dementsprechend höhere Beiträge als Geringverdiener. Wie lange dieses Prinzip noch Bestand haben wird, ist durchaus fraglich. Schließlich wächst im Zuge einer immer besser werdenden medizinischen Versorgung auch stetig die Zahl älterer Menschen in Deutschland. Deren Pflegekosten müssen durch die zahlenden Mitglieder abgedeckt werden. Es drohen neben Beitragserhöhungen auch Leistungskürzungen.

Die private Pflegepflichtversicherung

Bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung werden dem Versicherten Sachleistungen gewährt. Die private Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden geht einen anderen Weg. Hier kommt das Prinzip der Kostenerstattung zur Anwendung. Zunächst muss der Versicherte selbst für die Kosten aufkommen. Anschließend kann er die Kosten bei seiner Pflegepflichtversicherung geltend machen. Die Beiträge werden wiederum nicht nach dem Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung berechnet. Stattdessen spielen hier persönliche Faktoren des Versicherungsnehmers eine entscheidende Rolle. Wie bei der privaten Krankenversicherung werden neben Alter und Gesundheitszustand auch der Leistungsumfang zur Beitragsberechnung für Beamte der Feuerwehr herangezogen. Da jeder für sich selbst vorsorgt, muss man auch keine Leistungskürzungen befürchten. Schließlich häufen Sie für den Ernstfall Altersrückstellungen an.

Der Wechsel von gesetzlich zu privat

Nicht jeder Arbeitnehmer ist an die gesetzliche Pflegepflichtversicherung gebunden. Wie bei der Krankenversicherung kann man auch hier in die private Alternative wechseln, beispielsweise in die der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden. Dabei spielt wieder das Einkommen eine Rolle. Nur Angestellte deren Einkommen über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt, können sich frei zwischen gesetzlich und privat entscheiden. Allerdings sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass der Wechsel von der Privaten zurück in die Gesetzliche durchaus Probleme mit sich bringen kann. Welche das sind erklären die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden den Beamten der Feuerwehr gerne persönlich.    

Orte der Pflege

Es stellt sich früher oder später die Frage wie und wo der Pflegebedürftige gepflegt werden soll. Hierbei sind unterschiedliche Orte denkbar.

Ambulante Pflege

Die ambulante Pflege findet in den eigenen vier Wänden des Pflegebedürftigen statt. Hiervon profitieren meist Pflegebedürftige, deren Pflegestufe noch nicht allzu hoch ist. Als Pflegende kommen dabei in aller Regel Familienangehörige in Betracht. Um die Pflegekosten decken zu können, steht den Pflegern ein steuerfreies Pflegegeld zu. Alternativ ist auch eine ambulante Pflege durch einen Pflegedienst denkbar. Dabei werden neben dem Pflegegeld auch die Kosten für den Pflegedienst bis zu einem bestimmten Höchstbetrag übernommen. Kosten, die darüber hinaus gehen, müssen aus privaten Mitteln bezahlt werden.

Tages- oder Nachtpflege

Eine weitere Möglichkeit ist die Tages- oder Nachtpflege. Hier findet eine stundenweise Pflege durch professionelles Pflegepersonal statt. Der Pflegebedürftige verbringt hier entweder den Tag oder aber die Nacht in einer professionellen Pflegeeinrichtung. Dabei werden die Kosten für die Pflegesachleistungen bis zum geltenden Höchstbetrag gewährt. Zusätzlich dazu erhält die Familie ein Pflegegeld.

Stationäre Pflege

Bei besonders schweren Pflegefällen oder alleinstehenden Pflegebedürftigen kommt in aller Regel nur eine stationäre Pflege in Betracht. Hier wird die pflegebedürftige Person dauerhaft in einer professionellen stationären Pflegeeinrichtung betreut. Dabei werden die reinen Pflegekosten bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze erstattet.

Verlassen Sie sich auf den Experten
 

Beamte der Feuerwehr sollten sich nicht mit irgendwelchen Versicherungslösungen zufriedengeben. Sie benötigen maßgeschneiderte Versicherungslösungen vom Experten. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung ist seit nunmehr über 140 Jahren auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes tätig. Dementsprechend haben wir uns unter Branchen-Experten den Ruf als der TOP-Versicherer für den öffentlichen Dienst erarbeitet. Hiervon profitieren vor allem Sie, Beamte der Feuerwehr. Wir laden Sie recht herzlich zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch ein. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden freuen sich auf Ihren Besuch.

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