DBV Dresden Tänzer & Tänzer oHG | Beamte auf Lebenszeit

DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Beamte auf Lebenszeit Dresden

DBV Dresden Tänzer & Tänzer oHG | Beamte auf Lebenszeit

Beamte auf Lebenszeit

Wie jeder Berufsbeamte anderer Fachrichtungen besteht auch für Beamte der Feuerwehr die Möglichkeit, Beamter auf Lebenszeit zu werden. Hierzu müssen Sie sich während Ihrer Probezeit entsprechend bewähren und zeigen, dass Sie die Eignung, Befähigung und Leistung auch sicherstellen können, die der Beruf als Beamter der Feuerwehr mit sich bringt.

Die Überprüfung obliegt Ihren unmittelbaren Vorgesetzten sowie der zuständigen Personalabteilung und erfolgt mittels regelmäßiger Beurteilungen, Fachgesprächen und nicht zuletzt durch eine amtsärztliche Untersuchung, in der festgestellt wird, ob Sie aus gesundheitlicher Sicht geeignet sind.

Der Hintergrund eines solchen aufwendigen Verfahrens liegt darin, dass Sie als Beamter auf Lebenszeit den Status der Unkündbarkeit erhalten, und eine Kündigung allein nur von Ihrer Seite ausausgesprochen werden darf, sofern Sie keine Straftaten oder Dienstvergehen begehen, die eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis notwendig machen würden – in der Regel jedoch ist nunmehr der Dienstherr bis an Ihr Lebensende im Rahmen seiner Fürsorgepflicht verpflichtet, für Ihren Lebensunterhalt zu sorgen.
Hierzu gehört beispielsweise die Alimentation, also die angemessene Entlohnung in Form von Besoldung während der aktiven Dienstzeit und im Ruhestand in Form einer Pension.

Hinzu kommt die Absicherung im Krankheitsfall. Hier unterscheidet sich jedoch die Absicherung je nach Bundesland, in dem Sie tätig sind. So gewährt Ihnen in einigen Bundesländern der Dienstherr die freie Heilfürsorge, was bedeutet, dass alle Kosten im Rahmen einer Behandlung durch den Dienstherrn übernommen werden. Erst mit Eintritt in den Ruhestand ändert sich dieser Status, und Sie werden Beihilfeberechtigter.

Andere Bundesländer gewähren von Beginn an eine Beihilfe – ein Anspruch auf freie Heilfürsorge besteht dann nicht.

Die Beihilfe – Funktionsweise eines überaus attraktiven Krankenversicherungsmodell

Doch was bedeutet es, beihilfeberechtigt zu sein. Gerade Angestellte außerhalb des öffentlichen Dienstes haben in den seltensten Fällen bereits hiervon gehört. Das liegt mitunter daran, dass eine Beihilfe ausschließlich für Beamte des öffentlichen Dienstes (öD) gewährt werden (bei Altverträgen teilweise auch Angestellte im öD.

Hierbei handelt es sich um eine finanzielle Beteiligung des Dienstherrn an den Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen einer Behandlung entstehen. Zu den übernahmefähigen Kosten zählen beispielsweise:

  • Krankheitsfälle
  • Geburten
  • Todesfälle
  • Vorsorgemaßnahmen

Die Höhe der Beihilfe ist individuell geregelt und richtet sich nach den Beihilfevorschriften der unterschiedlichen Bundesländer sowie Ihrem Familienstand. Je nach familiärer Situation sind auch die Familienangehörigen eines Beamten der Feuerwehr beihilfeberechtigt – die Anspruchshöhe für alle Berechtigten liegt in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent.

Krankenversicherung – für alle Beihilfeberechtigten aufgrund der Versicherungspflicht notwendig

Aufgrund der bestehenden Krankenversicherungspflicht, welche im Jahr 2009 durch den Bundestag beschlossen wurde, ist jeder Bürger im Bundesgebiet verpflichtet, eine bestehende Krankenversicherung nachweisen zu können.

Die gilt auch für Beamte der Feuerwehr mit einem Beihilfeanspruch. Da es sich bei der Beihilfe um eine teilweise kostendeckende Versicherung handelt, sind Sie verpflichtet, eine Restkostenversicherung abzuschließen, welche die Restkosten in voller Höhe absichert.

Sie haben jedoch an dieser Stelle die Wahl, ob Sie sich in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern möchten. Hierzu sei aber gesagt, dass die gesetzliche Krankenversicherung nur in seltenen Ausnahmefällen für einen Beamten Sinn macht, da Sie keinen Arbeitgeberanteil erhalten und damit alle Kosten in voller Höhe selber tragen müssen. Ausnahmen bilden aufgrund einer Beamtenrechtsreform die Bundesländer Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg und Thüringen. Hinzu kommt, dass das Leistungsportfolio der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich schlechter als dies der privaten Krankenversicherung ist.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden bietet Beamten der Feuerwehr mit dem Vision B Tarif eine optimale Versicherungslösung an. Der Vorteil: Mit Vision B können Sie den Versicherungsumfang individuell an Ihren persönlichen Beihilfeanspruch anpassen.

Haben Sie beispielsweise einen Beihilfeanspruch in Höhe von 50 Prozent, benötigen Sie einen Quotentarif, welcher die verbleibenden 50 Prozent absichert. Ändert sich aufgrund Ihrer familiären Situation der Beihilfeanspruch auf 70 Prozent, können Sie im Rahmen des Vision B eine Anpassung auf 30 Prozent Restkostenerstattung vornehmen – natürlich mit einer entsprechenden Beitragsanpassung zu Ihren Gunsten.

Arbeitskraftabsicherung mittels einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der Feuerwehr

Beamte der Feuerwehr, die während eines Zeitraumes von sechs Monaten weniger als drei Monate ihren Dienst verrichten konnten und perspektivisch in den nächsten sechs Monaten nicht in der Lage sind, den Dienst wieder aufnehmen zu können, können seitens Ihres Dienstherrn als dienstunfähig eingestuft werden, was weitreichende Konsequenzen für Sie bedeuten kann.

An dieser Stelle kommt es darauf an, wie lange Sie bereits Ihren Dienst im Beamtenverhältnis verrichtet haben, wobei die Anwärterzeit nicht mitgezählt wird. Sie müssen mindestens eine Anwartschaftszeit von 5 Jahren absolviert haben, um im Falle einer Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf Versorgungsbezüge geltend machen zu können – anderenfalls werden Sie aus dem Dienst entlassen und werden lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Weitergehende Leistungen sind in diesem Fall seitens des Dienstherrn nicht zu erwarten.

Erfüllen Sie jedoch die Wartezeit, erhalten Sie mit Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand Versorgungsbezüge, sofern Sie die Krankheit oder Unfall nicht durch Vorsatz selbst herbeigeführt haben.

Die Höhe des Ruhegehalts steigt mit zunehmender Dienstzeit. Während der Anspruch in frühen Jahren noch relativ gering ist, steigen die Ansprüche nach einer 40-jährigen Dienstzeit bis zu 71,75 Prozent des zuletzt erzielten Nettogehaltes

Damit Sie im Falle einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit in der Lage sind, den aktuellen Lebensstandard aufrechterhalten zu können, sollten Beamte der Feuerwehr eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen welche effektiv die Versorgungslücke schließen kann.

Entsprechende Versicherungslösungen bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden entsprechende Versicherungslösungen an. Sprechen Sie uns hierzu jederzeit gerne an! In Dresden und Umgebung sind wir für Sie da!

Diensthaftpflichtversicherung – effektiver Schutz gegen Regressforderungen Dritter

Anders als in der freien Wirtschaft kann es Ihnen passieren, dass Sie als Beamter der Feuerwehr persönlich haften, wenn Sie im Rahmen der Dienstausübung Schäden an Dritten verursachen. Zwar werden diese zunächst gegenüber dem Dienstherrn geltend gemacht, dieser prüft jedoch im Nachgang das Vorliegen einer Pflichtverletzung Ihrerseits, die zum Schaden geführt hat.

Kommt der Dienstherr zum Ergebnis, dass der Schaden hätte vermieden werden können, kommt es wiederum darauf an, ob Sie den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Ist dies der Fall, haften Sie persönlich mit Ihrem aktuellen sowie auch zukünftigen Privatvermögen in unbegrenzter Höhe – es kann also durchaus ein finanzielles Desaster drohen!

Mittels einer Diensthaftpflichtversicherung können Sie sich aber effektiv schützen. Die BOXFlex Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden sichert Sie wie folgt effektiv ab:

  • Versicherungssumme von bis zu 10 Millionen € pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Passiver Rechtsschutz – die gestellten Ansprüche werden auf Rechtmäßigkeit geprüft - unberechtigte Forderungen werden abgewehrt, was Sie auch vor einem Disziplinarverfahren bewahren kann
  • Gerechtfertigte Ansprüche werden zuverlässig von der DBV reguliert
  • Wir verteidigen Sie auch vor Gericht und kommen für die damit verbundenen Kosten auf
  • Versicherungsschutz besteht weltweit ohne zeitliche Begrenzung
  • Nachhaftung bis fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst

Fordern Sie individuelle Beratung an – in Dresden und Umgebung sind wir für Sie da!

Für Ihre individuellen Fragen stehen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden selbstverständlich gern persönlich zu Verfügung. 

Vereinbaren Sie gleich heute einen persönlichen Beratungstermin! Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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