DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Truppenärztliche Versorgung Dresden

Krankheitskosten und truppenärztliche Versorgung bei Soldaten

Als Soldaten der Bundeswehr haben Sie gegenüber Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes einen entscheidenden Vorteil. So werden Sie unentgeltlich durch den Truppenarzt versorgt. Hierbei spricht man von der sogenannten freien Heilfürsorge bzw. truppenärztlichen Versorgung. Ihr Dienstherr stellt Ihnen diese als freiwillige Leistung zur Verfügung. Im Folgenden möchten Ihnen einmal die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden dieses System näher erläutern.

Was ist die truppenärztliche Versorgung?

Sowohl Berufssoldaten als auch Soldaten auf Zeit genießen eine Abdeckung anfallender Gesundheitskosten durch die freie Heilfürsorge. Im Rahmen dieser findet eine truppenärztliche Versorgung statt. Abgedeckt werden dabei alle Behandlungen, die medizinisch notwendig sind. Allerdings können die entsprechenden Behandlungen nur durch einen Arzt der Bundeswehr durchgeführt werden. Nur im Ausnahmefall ist die Behandlung durch einen zivilen Arzt möglich.

Zusätzliche Krankenversicherung im aktiven Dienst nicht nötig

Da sich Ihr Dienstherr um Ihre truppenärztliche Versorgung kümmert, müssen Sie wiederum keiner Krankenversicherung beitreten. Dadurch können Sie monatlich jede Menge Geld sparen. Doch der Anspruch auf die truppenärztliche Versorgung gilt nicht für jeden. Nur Soldaten, die sich im aktiven Dienst befinden, genießen eine Absicherung durch die freie Heilfürsorge. Sobald ein Soldat seine Dienstzeit bei der Bundeswehr abgeleistet hat, erlischt im Umkehrschluss auch der Anspruch auf freie Heilfürsorge. Im Zuge dessen erhalten Sie fortan Beihilfe. Wenn es so weit kommt, müssen Sie sich um eine passende Restkostenversicherung kümmern. Schließlich deckt die Beihilfe nicht alle anfallenden Gesundheitskosten ab, sondern decket diese nur anteilig. Mit der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden erhalten Sie die optimale Absicherung.    

Leistungen der freien Heilfürsorge

Dank der freien Heilfürsorge sind Sie als Soldaten der Bundeswehr während Ihres aktiven Dienstes zuverlässig abgesichert. Sinn und Zweck dieser Absicherung ist die Bewahrung vor hohen Versicherungsbeiträgen. Grund dafür sind die allgemein geltenden Risikozuschläge von Privaten Krankenversicherungen. Aufgrund des hohen beruflichen Risikos fallen diese mitunter extrem hoch aus. Da Sie sich bei Erhalt der freien Heilfürsorge um keine zusätzliche Krankenversicherung kümmern müssen, bleibt Ihnen dies erspart. Schließlich sorgt die truppenärztliche Versorgung dafür, dass alle gesundheitlichen Behandlungen abgedeckt werden.
 
Der Leistungskatalog der freien Heilfürsorge entspricht in etwa dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein großer Unterschied ist jedoch, dass Sie nicht an die Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern spezielle Ärzte der Bundeswehr gebunden sind. Abgedeckt werden neben Vorsorgeuntersuchungen und operativen Eingriffen auch Nachbehandlungen. Obendrein übernimmt die freie Heilfürsorge Kosten, die für Arzneimittel und notwendige Hilfsmittel anfallen. Hierzu gehören beispielsweise Krücken oder ein Rollstuhl. Im Bereich der Sehhilfen gilt ein bestimmter Höchstsatz, bis zu dessen Höhe die freie Heilfürsorge Kosten übernimmt. Sollten die anfallenden Kosten darüber hinaus gehen, kommt der Soldat für die Differenz auf.
 
Sie können ausnahmsweise auch dann von der truppenärztlichen Versorgung profitieren, wenn Sie gerade keine Bezüge erhalten. Dies gilt in folgenden Fällen:

  • Anspruch auf Heilfürsorge gilt auch während der bezugsfreien Elternzeit
  • Wer vom Dienst für die Kinderbetreuung oder Betreuung eines nahestehenden Angehörigen freigestellt wird, hat Anspruch auf truppenärztliche Versorgung
  • Sanitätsoffiziersanwärter, die für das Studium beurlaubt wurden, erhalten ebenfalls weiterhin freie Heilfürsorge

Die Leistungen der truppenärztlichen Versorgung gelten grundsätzlich auch im Ausland. Voraussetzung ist aber auch hier, dass es sich um medizinisch notwendige Behandlungen handeln muss. Sollte es im Ausland zu einer ärztlichen Behandlung kommen, sind die Kosten in aller Regel deutlich teurer, als es die Höchstsätze der freien Heilfürsorge zulassen. Dementsprechend müssen Sie nicht selten mit teuren Zusatzzahlungen aus der eigenen Tasche leben. Aus diesem Grund raten Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden dazu, im Falle von Urlauben eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Soldaten, die sich im Rahmen von Auslandseinsätzen beruflich im Ausland befinden sind selbstverständlich über die freie Heilfürsorge genauso abgesichert wie im Inland.

Was passiert nach der truppenärztlichen Versorgung

Sobald Ihre Dienstzeit abläuft oder Sie in den Ruhestand eintreten, erlischt auch Ihr Anspruch auf die truppenärztliche Versorgung. Nun wandelt sich Ihre freie Heilfürsorge in die Beihilfe um. Anders als die Heilfürsorge übernimmt die Beihilfe die anfallenden Gesundheitskosten jedoch nur anteilig. Für die Restkosten müssen Sie selbst aufkommen. Nur eine maßgeschneiderte Restkostenversicherung kann Sie dann vor einer unnötigen finanziellen Belastung durch Gesundheitskosten bewahren.

Grundlagen zur Beihilfe

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Beste Konditionen mit der Anwartschaftsversicherung

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Haben Sie Fragen zur truppenärztlichen Versorgung? Dann lassen Sie sich bei uns kostenlos und unverbindlich beraten. Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden sind gerne für Sie da.

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