Was ist die Beihilfe?
Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die der Dienstherr bei Beamten zu den Kosten für die medizinische Versorgung, für Vorsorgeuntersuchungen etc. zu zahlen hat. Je nach persönlichen Verhältnissen beträgt diese zwischen 50 – 70 % der anfallenden Kosten für den Beamten selbst und bis zu 80 % für beihilfeberechtigte Verwandte wie Kinder oder Ehepartner.
Der große Vorteil, den die Beihilfe mitbringt, ist der, dass Sie als Beamter nur noch eine private Krankenversicherung für Beamte abschließen müssen. Diese ist so gestaltet, dass sie beihilfekonform daherkommt. Das bedeutet, dass die private Krankenversicherung nur die Kosten trägt, die durch die Beihilfe nicht getragen werden. Dafür sind die Beiträge für diese Krankenversicherung für Lehrer dann auch entsprechend niedrig.
Wie funktioniert das mit den Rechnungen?
Das kommt darauf an, wie Sie versichert sind. Sind Sie als angestellter Lehrer in einer gesetzlichen Krankenversicherung, haben Sie mit den Rechnungen Ihres Arztes so gut wie gar nichts zu tun. Denn in diesem Fall werden alle Leistungen, die von den Krankenkassen übernommen werden, auch direkt mit diesen abgerechnet. Nur wenn Sie Leistungen vom Arzt erhalten, die nicht von der Krankenkasse gedeckt werden, erhalten Sie eine Rechnung. Diese müssen Sie dann allerdings auch in voller Höhe begleichen.
Als Beamter erhalten Sie nach jedem Arztbesuch erst einmal selbst die Rechnung. Diese können Sie dann innerhalb von 12 Monaten bei der Beihilfestelle Ihres Dienstherrn einreichen, von wo aus der Betrag an Sie überwiesen wird, der beihilfekonform ist und Ihrem Beihilfeanspruch entspricht. Die Differenz können Sie sich von Ihrer privaten Krankenversicherung wiederholen. Hier gilt es allerdings zu beachten, dass es diverse Verträge gibt, bei denen Beitragserstattungen winken, wenn Sie im Verlauf eines Jahres keine Rechnungen (abgesehen von Vorsorgeuntersuchungen) einreichen. Bei einigen wenigen Rechnungen im Jahr kann es sein, dass die Beitragserstattung höher ist, als die nach Begleichung der Beihilfe verbliebene Rechnungsbetrag. In diesem Fall lohnt es sich natürlich nicht, die Rechnung einzureichen. Erst, wenn der Gesamtrechnungsbetrag höher ausfällt, als die mögliche Beitragserstattung, lohnt es sich, die Rechnungen an Ihren Versicherer weiterzuleiten. Verjährungen brauchen Sie dabei kaum zu fürchten – drei Jahre ab Zeitpunkt der Behandlung haben Sie Zeit, um die entsprechenden Unterlagen beizubringen, damit Ihre private Krankenversicherung die Kosten noch übernimmt.
Wo finde ich eine umfassende Beratung zu dem Thema Krankenversicherung für Lehrer?
Was das Thema Beratung zu allen Fragen rund um die Krankenversicherung für Beamte angeht, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können sich bei freien Versicherungsmaklern informieren und direkt einen entsprechenden Versicherungsvergleich vornehmen lassen. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit eines der zahlreichen Vergleichsportale im Internet zu nutzen. Oder Sie kommen direkt zum Experten und lassen sich von unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamten Versicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden umfassend zu dem Thema Krankenversicherung für Lehrer informieren. Immerhin können wir von der DBV mit 120 Jahren Erfahrung in Sachen Versicherungen für den Öffentlichen Dienst aufwarten.
Auf was muss ich bei der Krankenversicherung für Lehrer achten?
Wenn Sie Beamter sind, sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Tarif die Beihilfe als solche mitberücksichtigt. Das reduziert Ihre Kosten deutlich. Außerdem sollten Sie sicherstellen, dass Sie wirklich genau den Versicherungsschutz haben, den Sie haben möchten – es gibt bei den meisten Anbietern zahlreiche Zusatzbausteine und Möglichkeiten, Ihren Versicherungsschutz sinnvoll zu erweitern.
Als tariflich Beschäftigter sollten Sie genau darauf achten, ab welchem Zeitpunkt Sie nichtmehr zwangsläufig an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden sind (ab Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze). Ab diesem Zeitpunkt ist es wichtig, Vergleichsangebote einzuholen, um am Ende das beste Angebot nutzen zu können – vorausgesetzt, Sie entscheiden sich für einen Wechsel in die PKV.
Können Lehrer die Versicherung jederzeit wechseln?
Nein. Als Beamter können Sie zu Beginn Ihrer Karriere die gesetzliche Krankenversicherung, in der Sie wahrscheinlich vorher versichert waren, verlassen und eine private Krankenversicherung abschließen. Entscheiden Sie sich dagegen und verbleiben in der GKV können Sie den Wechsel zu jedem späteren Zeitpunkt nachholen. Anders herum ist es allerdings deutlich schwerer. Denn wer die gesetzliche Krankenversicherung einmal verlassen hat, kommt nur unter ganz bestimmten Umständen wieder in den Genuss einer gesetzlichen Krankrenversicherung. Das sollten Sie auch bedenken, wenn Sie als tariflich Beschäftigter mit Ihrem Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze erreichen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Sie an die GKV gebunden von diesem Tag an können Sie sich für eine PKV entscheiden.
Sind Lehrer automatisch krankenversichert?
In aller Regel ja. Als tariflich Beschäftigter werden Sie von Ihrem Dienstherrn automatisch krankenversichert. Als Beamter haben Sie erst einmal Anspruch auf eine Beihilfe. Daneben erfolgt hier keine automatisch weiterführender Versicherungsschutz. Um eine beihilfekonforme private Krankenversicherung müssen Sie sich selbst kümmern.
Was muss ich als Lehrer im Krankheitsfall tun?
Was jeder andere Patient auch tun muss – zum Arzt gehen und die notwendigen Medikamente aus der Apotheke holen. Sind Sie Beamter müssen sie die Rechnungen Ihrer Beihilfestelle und Ihrem Versicherer vorlegen – diese werden die Summen dann an Sie überweisen wonach Sie die offene Forderung Ihres Arztes begleichen können. Im Fall einer GKV gehen Sie einfach nur zum Arzt – um die finanziellen Fragen kümmert sich Ihre GKV.
Was kostet die Krankenversicherung für Lehrer?
Das ist komplett unterschiedlich. Als Angestellter zahlen Sie aktuell 15,5 % Ihres Monats-Brutto-Einkommens in die GKV. Als Beamter oder als Angestellter, dessen Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt und der sich für eine Versicherung in der PKV entscheidet, spielt das Einkommen bei der Berechnung der Beiträge keinerlei Rolle. Hier sind vielmehr Fragen wie die nach Vorerkrankungen zu benennen. Auch das Alter, der Lebensstil und natürlich der gewünschte Leistungsumfang sind wichtig für die Berechnung Ihrer Beiträge. Das hat den Vorteil, dass es eine deutlich fairere und transparente Art der Beitragsbemessung ist, wie die pauschale Regelung, die es in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt. Auch wenn durch einen festen Prozentsatz die Solidargemeinschaft gestärkt wird, da Menschen, die viel verdienen auch entsprechend viel abführen, obwohl sie nicht unbedingt öfter ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen. So wird sichergestellt, dass die Krankenversicherungen in der Lage sind, Familienversicherungen einerseits und eben vergleichsweise günstige Summen bei Versicherung von Geringverdienern, bei denen 15,5 % des Brutto natürlich nur eine vergleichsweise kleine Summe bilden, zu bieten.
Muss ich mich als Lehrer krankenversichern?
In Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht. Diese gilt auch für Lehrer. Eine Krankenversicherung, entweder in Form einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung, einer privaten Krankenversicherung für Angestellte, die über dem Beitragsbemessungssatz liegen, einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder einer gesetzlichen Pflichtversicherung muss sein.