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DBV Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Krankenversicherung für Lehrer

Krankenversicherung – Grundwissen Lehrer

Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt am großen Versicherungsmarkt und daher vollkommen zu Recht in Deutschland Bestandteil der Sozialversicherungspflicht: Die Krankenversicherung. In vielen Ländern weltweit, in denen das Krankenversicherungssystem nicht so ausgebaut ist wie in Deutschland, müssen Menschen sich selbst um die notwendigsten und einfachsten medizinischen Behandlungen und Eingriffe sorgen. Das trifft nicht nur auf Länder in Afrika, in Nahost oder in anderen ärmeren Bereichen der Welt zu. Selbst in den großen westlichen Industrienationen gibt es zahlreiche Menschen, die nicht ausreichend krankenversichert sind und sich deshalb wichtige Untersuchungen, Behandlungen oder gar Operationen nicht leisten können. 

Sie als Lehrer haben dabei in den meisten Fällen das Glück, dass Sie in Sachen Krankenversicherung aus dem Vollen schöpfen können – und das bei der bestmöglichen Auswahl. Im Weiteren wollen wir Ihnen kurz aufzeigen, welche Punkte es in Sachen Krankenversicherung für Lehrer zu beachten gilt und was Sie unbedingt wissen sollten.

Die Krankenversicherung für Lehrer im Detail – GKV vs. PKV

In der deutschen Krankenversicherungslandschaft gibt es prinzipiell zwei Arten von Krankenversicherungen: 

  • Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
  • Die private Krankenversicherung (PKV)

Dabei sind die Unterschiede zwischen diesen beiden Versicherungsgebieten recht groß. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet einen gesetzlich festgelegten Grundschutz. Dieser schließt stets die notwendigen gesundheitlichen Leistungen ein – allerdings eben nur die notwendigen Leistungen. Solche Behandlungen und Leistungen, die nicht notwendig sind oder aus sich der Krankenkassen nicht ausreichend erfolgsversprechende Therapieformen sind, stehen schlichtweg nicht im Leistungskatalog. Jede Krankenversicherung hat theoretisch die Möglichkeit, eigene zusätzliche Leistungen zu dem gesetzlich festgelegten Leistungskatalog aufzulegen. Und tatsächlich machen das die meisten gesetzlichen Krankenversicherer inzwischen auch. Allerdings sind auch diese zusätzlichen Leistungen oftmals nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Alles in allem kann man festhalten, dass die gesetzliche Krankenversicherung einen besseren Versicherungsschutz bietet, als er in den meisten anderen Ländern weltweit Standard ist – allerdings geht es auch deutlich besser.

Die private Krankenversicherung macht es dabei vor. Denn diese kann vom Versicherten frei zusammengestellt werden. Auch hier gelten natürlich die gesetzlichen Grundbedingungen, denn die Versicherungspflicht umfasst die Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtend ohnehin erbracht werden. Doch die privaten Krankenversicherungen bieten zusätzlich eine Vielzahl von Möglichkeiten, Ihre Versicherungslösung individuell so zu gestalten, dass sie zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt.


Die Vor- und Nachteile der einzelnen Versicherungslösungen im Überblick
 
Man muss an dieser Stelle allerdings auch festhalten, dass es bei beiden Versicherungslösungen Vor- und Nachteile gibt. Damit Sie diese einmal in Ruhe gegenüberstellen können, haben wir sie hier einmal zusammengetragen.

  • Die gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer

Diese bietet einen ganz entscheidenden Vorteil, der sich vor allem bei jungen Familien finanziell extrem bemerkbar machen kann: Die Familienversicherung. Hier können Sie als Familienvater oder -mutter Ihre Kinder oder, unter bestimmten Voraussetzungen, auch Ihren Partner, kostenlos in Ihrer Versicherung mitversichern. Die familienversicherte Person erhält dabei alle medizinischen Leistungen, die Sie auch erhalten und ist vollwertig krankenversichert – ohne, dass Sie dafür einen Cent bezahlen müssten. 

Das führt allerdings auch direkt zu einem Nachteil – der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Was der Vorteil einer mehrköpfigen Familie ist, ist der Nachteil des Alleinstehenden Besserverdienenden. Denn die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind gesetzlich festgeschrieben und können durch die Krankenversicherungen im Rahmen eines Zusatzbeitrages noch weiter erhöht werden. Die Kostenberechnung bezieht sich dabei allein auf Ihr Einkommen – nicht auf Ihren Versicherungsbedarf. Insofern ist die gesetzliche Krankenversicherung eine reine Solidarversicherung. Die besser Verdienenden zahlen im Endeffekt die Beiträge derjenigen, die Familienversichert sind oder als Geringverdiener nur den monatlichen Mindestbeitrag entrichten müssen. Man muss klar sagen, dass das die einzige Möglichkeit ist, eine flächendecke vergleichsweise hochwertige Versicherung wie die gesetzliche Krankenversicherung aufzubauen – fair ist es trotzdem nur für diejenigen, die davon profitieren.

  • Die private Krankenversicherung für Lehrer

In der privaten Krankenversicherung zahlen Sie nur das, was Sie auch wirklich brauchen. Das bedeutet für einen alleinstehenden Beamten mit einem höheren Einkommen einen deutlich günstigeren Beitrag, als er ihn beispielsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung bei gleichem Einkommen entrichten müsste. Nur wenn Sie selbst sich entscheiden, zusätzliche Leistungen zu buchen steigen die Kosten auch an. Damit erfolgt die Berechnung der Beiträge deutlich fairer und vor allem nachvollziehbarer, als im Fall der gesetzlichen Krankenversicherung. 

Ein weiterer Vorteil ist der Punkt, dass Sie in der PKV schon für einen vergleichsweise geringen monatlichen Beitrag deutlich bessere Leistungen erhalten, als im Fall der GKV. Angefangen von Chefarztbehandlung und einem Einbettzimmer im Krankenhaus bis hin zu besseren Leistungen in Sachen Zahnersatz, Sehhilfen, Kuren und Reha-Maßnahmen und vielen weiteren Bereichen – hier haben Sie die Möglichkeit frei festzulegen, was Sie wirklich benötigen und zahlen dann auch für genau diese Leistungen. Der Nachteil hier kann allerdings sein, dass es im Konstrukt der PKV keine Familienversicherung gibt. Vor allem junge Familien, die in der GKV von der Familienversicherung profitieren, könnten sich im Fall der PKV schlechter stellen.


Kann man denn frei entscheiden, welche Versicherung man bevorzugen möchte? 

In den meisten Fällen nicht. Letztlich kommt es auf Ihren Status an. Sind Sie Beamter? Dann haben Sie die freie Wahl zwischen der GKV und der PKV. Allerdings würde Ihnen im Rahmen der GKV der Anspruch auf Beihilfe – einer zusätzlichen Unterstützungsleistung im Krankheitsfall für Beamte durch den Dienstherrn – verloren gehen. Außerdem müssten Sie sich freiwillig in der GKV versichern, was in der Regel mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist, als eine PKV für Beamte abzuschließen. Sind Sie als tariflich beschäftigter Lehrer angestellt? Dann sind Sie erst einmal in der GKV pflichtversichert. Als tariflich Beschäftigter können Sie erst dann frei wählen, wenn Sie von Ihrem Jahreseinkommen her oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen.

Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, haben Sie die freie Wahl, ob Sie weiterhin zu den gewohnten Konditionen in der GKV versichert bleiben möchten oder ob Sie lieber eine Private Krankenversicherung abschließen möchten. In den Genuss von Beihilfeleistungen kommen allerdings ausschließlich Beamte. Es gilt dabei zu beachten das jemand, der einmal von der GKV in die PKV gewechselt ist in der Regel nicht mehr in die GKV zurückkehren kann. Einzige Ausnahme: Eine Verbeamtung wird durch den Dienstherrn aufgelöst und es erfolgt durch den Dienstherrn eine Nachversicherung in der GKV.

Fazit: Beide Varianten haben ihre Vorteile – leistungsstärker ist allerdings in der Regel die PKV

In der PKV zahlen Sie zum einen nur das, was Sie auch wirklich wollen. Zum anderen hat die Versicherung hier viel mehr Möglichkeiten auf Ihre individuellen Bedürfnisse einzugehen. Das merken Sie am Leistungsspektrum, an der Beratung und natürlich in Sachen persönlichem Service. Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden beraten Sie gern zu allen Fragen rund um das Thema Krankenversicherung für Lehrer.

FAQ Krankenversicherung für Lehrer

Was ist die Beihilfe?

Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die der Dienstherr bei Beamten zu den Kosten für die medizinische Versorgung, für Vorsorgeuntersuchungen etc. zu zahlen hat. Je nach persönlichen Verhältnissen beträgt diese zwischen 50 – 70 % der anfallenden Kosten für den Beamten selbst und bis zu 80 % für beihilfeberechtigte Verwandte wie Kinder oder Ehepartner. 

Der große Vorteil, den die Beihilfe mitbringt, ist der, dass Sie als Beamter nur noch eine private Krankenversicherung für Beamte abschließen müssen. Diese ist so gestaltet, dass sie beihilfekonform daherkommt. Das bedeutet, dass die private Krankenversicherung nur die Kosten trägt, die durch die Beihilfe nicht getragen werden. Dafür sind die Beiträge für diese Krankenversicherung für Lehrer dann auch entsprechend niedrig.

Wie funktioniert das mit den Rechnungen?

Das kommt darauf an, wie Sie versichert sind. Sind Sie als angestellter Lehrer in einer gesetzlichen Krankenversicherung, haben Sie mit den Rechnungen Ihres Arztes so gut wie gar nichts zu tun. Denn in diesem Fall werden alle Leistungen, die von den Krankenkassen übernommen werden, auch direkt mit diesen abgerechnet. Nur wenn Sie Leistungen vom Arzt erhalten, die nicht von der Krankenkasse gedeckt werden, erhalten Sie eine Rechnung. Diese müssen Sie dann allerdings auch in voller Höhe begleichen. 

Als Beamter erhalten Sie nach jedem Arztbesuch erst einmal selbst die Rechnung. Diese können Sie dann innerhalb von 12 Monaten bei der Beihilfestelle Ihres Dienstherrn einreichen, von wo aus der Betrag an Sie überwiesen wird, der beihilfekonform ist und Ihrem Beihilfeanspruch entspricht. Die Differenz können Sie sich von Ihrer privaten Krankenversicherung wiederholen. Hier gilt es allerdings zu beachten, dass es diverse Verträge gibt, bei denen Beitragserstattungen winken, wenn Sie im Verlauf eines Jahres keine Rechnungen (abgesehen von Vorsorgeuntersuchungen) einreichen. Bei einigen wenigen Rechnungen im Jahr kann es sein, dass die Beitragserstattung höher ist, als die nach Begleichung der Beihilfe verbliebene Rechnungsbetrag. In diesem Fall lohnt es sich natürlich nicht, die Rechnung einzureichen. Erst, wenn der Gesamtrechnungsbetrag höher ausfällt, als die mögliche Beitragserstattung, lohnt es sich, die Rechnungen an Ihren Versicherer weiterzuleiten. Verjährungen brauchen Sie dabei kaum zu fürchten – drei Jahre ab Zeitpunkt der Behandlung haben Sie Zeit, um die entsprechenden Unterlagen beizubringen, damit Ihre private Krankenversicherung die Kosten noch übernimmt.

Wo finde ich eine umfassende Beratung zu dem Thema Krankenversicherung für Lehrer?

Was das Thema Beratung zu allen Fragen rund um die Krankenversicherung für Beamte angeht, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können sich bei freien Versicherungsmaklern informieren und direkt einen entsprechenden Versicherungsvergleich vornehmen lassen. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit eines der zahlreichen Vergleichsportale im Internet zu nutzen. Oder Sie kommen direkt zum Experten und lassen sich von unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamten Versicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden umfassend zu dem Thema Krankenversicherung für Lehrer informieren. Immerhin können wir von der DBV mit 120 Jahren Erfahrung in Sachen Versicherungen für den Öffentlichen Dienst aufwarten.

Auf was muss ich bei der Krankenversicherung für Lehrer achten?

Wenn Sie Beamter sind, sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Tarif die Beihilfe als solche mitberücksichtigt. Das reduziert Ihre Kosten deutlich. Außerdem sollten Sie sicherstellen, dass Sie wirklich genau den Versicherungsschutz haben, den Sie haben möchten – es gibt bei den meisten Anbietern zahlreiche Zusatzbausteine und Möglichkeiten, Ihren Versicherungsschutz sinnvoll zu erweitern.

Als tariflich Beschäftigter sollten Sie genau darauf achten, ab welchem Zeitpunkt Sie nichtmehr zwangsläufig an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden sind (ab Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze). Ab diesem Zeitpunkt ist es wichtig, Vergleichsangebote einzuholen, um am Ende das beste Angebot nutzen zu können – vorausgesetzt, Sie entscheiden sich für einen Wechsel in die PKV.

Können Lehrer die Versicherung jederzeit wechseln?

Nein. Als Beamter können Sie zu Beginn Ihrer Karriere die gesetzliche Krankenversicherung, in der Sie wahrscheinlich vorher versichert waren, verlassen und eine private Krankenversicherung abschließen. Entscheiden Sie sich dagegen und verbleiben in der GKV können Sie den Wechsel zu jedem späteren Zeitpunkt nachholen. Anders herum ist es allerdings deutlich schwerer. Denn wer die gesetzliche Krankenversicherung einmal verlassen hat, kommt nur unter ganz bestimmten Umständen wieder in den Genuss einer gesetzlichen Krankrenversicherung. Das sollten Sie auch bedenken, wenn Sie als tariflich Beschäftigter mit Ihrem Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze erreichen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Sie an die GKV gebunden von diesem Tag an können Sie sich für eine PKV entscheiden.

Sind Lehrer automatisch krankenversichert?

In aller Regel ja. Als tariflich Beschäftigter werden Sie von Ihrem Dienstherrn automatisch krankenversichert. Als Beamter haben Sie erst einmal Anspruch auf eine Beihilfe. Daneben erfolgt hier keine automatisch weiterführender Versicherungsschutz. Um eine beihilfekonforme private Krankenversicherung müssen Sie sich selbst kümmern.

Was muss ich als Lehrer im Krankheitsfall tun?

Was jeder andere Patient auch tun muss – zum Arzt gehen und die notwendigen Medikamente aus der Apotheke holen. Sind Sie Beamter müssen sie die Rechnungen Ihrer Beihilfestelle und Ihrem Versicherer vorlegen – diese werden die Summen dann an Sie überweisen wonach Sie die offene Forderung Ihres Arztes begleichen können. Im Fall einer GKV gehen Sie einfach nur zum Arzt – um die finanziellen Fragen kümmert sich Ihre GKV.

Was kostet die Krankenversicherung für Lehrer?

Das ist komplett unterschiedlich. Als Angestellter zahlen Sie aktuell 15,5 % Ihres Monats-Brutto-Einkommens in die GKV. Als Beamter oder als Angestellter, dessen Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt und der sich für eine Versicherung in der PKV entscheidet, spielt das Einkommen bei der Berechnung der Beiträge keinerlei Rolle. Hier sind vielmehr Fragen wie die nach Vorerkrankungen zu benennen. Auch das Alter, der Lebensstil und natürlich der gewünschte Leistungsumfang sind wichtig für die Berechnung Ihrer Beiträge. Das hat den Vorteil, dass es eine deutlich fairere und transparente Art der Beitragsbemessung ist, wie die pauschale Regelung, die es in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt. Auch wenn durch einen festen Prozentsatz die Solidargemeinschaft gestärkt wird, da Menschen, die viel verdienen auch entsprechend viel abführen, obwohl sie nicht unbedingt öfter ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen. So wird sichergestellt, dass die Krankenversicherungen in der Lage sind, Familienversicherungen einerseits und eben vergleichsweise günstige Summen bei Versicherung von Geringverdienern, bei denen 15,5 % des Brutto natürlich nur eine vergleichsweise kleine Summe bilden, zu bieten.

Muss ich mich als Lehrer krankenversichern?

In Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht. Diese gilt auch für Lehrer. Eine Krankenversicherung, entweder in Form einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung, einer privaten Krankenversicherung für Angestellte, die über dem Beitragsbemessungssatz liegen, einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder einer gesetzlichen Pflichtversicherung muss sein.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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