Ausbildung
Damit Sie eine Karriere als Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter im gehobenen technischen Dienst starten können, müssen Sie zunächst einen ausführlichen Vorbereitungsdienst durchlaufen. Innerhalb des Vorbereitungsdienstes wohnen Sie Unterricht in verschiedene Fächer im Rahmen von Vorlesungen und Seminaren bei und absolvieren Praktika. Bautechnik, Maschinenbau, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik und Informationstechnik bilden hierbei die Grundlagen. Ebenso gehört die Wissensvermittlung von Vermessungstechnik und Geoinformatik.
Vorbereitungsdienst
Synonym für die Ausbildung zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten steht der Begriff Vorbereitungsdienst und kann mit einer Traineeausbildung verglichen werden. Der Ablauf ist in der „Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes“ einheitlich geregelt. Hier können Sie sich zudem über die genauen Inhalte des Studiums informieren.
Ziel der Ausbildung
Der Vorbereitungsdienst zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten soll Sie auf die spätere Tätigkeit als Beamter im gehobenen technischen Dienst umfassend vorbereiten. Das ist besonders wichtig, damit Sie später in der Lage sind die umfangreichen und komplexen Aufgaben zu bewältigen, wie diese unter anderem bei der Leitung eines Außenbezirks oder beim Einsatz als Sachbearbeiter in einem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt entstehen.
Zulassungsvoraussetzungen
Bevor Sie jedoch zur Ausbildung zugelassen werden und Ihre Karriere als Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter aufnehmen können, müssen Sie persönliche und fachliche Voraussetzungen erfüllen.
Persönliche Voraussetzungen
Hierbei gilt es zunächst beamtenrechtliche Voraussetzungen zu erfüllen. Diese sind im Bundesbeamtengesetz niedergeschrieben. Die Voraussetzungen zur Berufung zum Bundesbeamten finden Sie im § 7 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes. Maßgeblich sind für Sie unter anderem die Höchstaltersgrenze von 50 Jahren. Natürlich ist Ihr physischer Zustand von zentraler Bedeutung und muss für den Einstieg als Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter im Rahmen einer Untersuchung durch den Amtsarzt nachgewiesen werden. Ferner ist ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen und der Besitz des Führerscheins muss garantiert sein.
Fachliche Voraussetzungen
Zudem müssen Sie als Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter fachliche Voraussetzungen mit einem erfolgreichen Abschluss eines Bachelorstudiums erfüllen. Abgelegt werden kann dies an einer Hochschule, Universität oder einer gleichwertigen Bildungseinrichtung mit entsprechender Ausrichtung auf ein technisches Fachgebiet. In diesem Rahmen wäre ein Studium des Bauingenieurwesens denkbar. Darüber hinaus kann für Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte eine Spezialisierung auf Wasserbau oder konstruktiven Ingenieurbau von Vorteil sein, wie auch ein Abschluss im Bereich der Maschinentechnik mit den Fächern Maschinenbau, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik, Informationstechnik und Schiffbau. Ebenso ist die Richtung Vermessungstechnik oder Geoinformatik eine Option.
Daten
Der Vorbereitungsdienst zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten beginnt in der Regel zum 01.04. eines Jahres. Informationen über freie Plätze erhalten Sie bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen. Die zuständige Behörde für die Ausbildung zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.
Achten Sie zudem auf die Fristen der Bewerbung und nutzen Sie das elektronische Bewerbungsverfahren, das Sie praktisch von zu Hause nutzen können.
Werden Sie als angehender Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter zum Vorbereitungsdienst zugelassen, erhalten Sie die Ernennung zum technischen Regierungsoberinspektoranwärter und leisten insgesamt zwölf Monate Vorbereitungsdienst, bevor Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt werden.
Neben dem theoretischen Teil erfolgt ein Großteil der Ausbildung als Praktika, bei dem Sie die Tätigkeit eines Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten umfassend kennenlernen und Ihr Wissen direkt anwenden können. Lehrgänge vertiefen und erweitern Ihre Kenntnisse.
Verdienst
Haben Sie den Beamtenstatus als Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter auf Widerruf inne, dann haben Sie Anspruch auf einen im Beamtenbesoldungsgesetz festgelegten Verdienst. Zunächst erfolgt die Einstellung in die Besoldungsgruppe A10. Innerhalb dieser werden Sie entsprechend der familiären Situation in eine bestimmte Stufe eingeteilt. Der Verdienst eines Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten setzt sich aus dem Grundbetrag und bestimmten Sonderzuschlägen zusammen. Im Einzelfall sind Familienzuschläge und vermögenswirksame Leistungen möglich. Auch Kosten für Dienstreisen können Sie als Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter geltend machen. Haben Sie die Voraussetzungen erfüllt, stehen Ihnen diese gemäß Bundesreisekostengesetz und Trennungsgeldverordnung zu.
Trotz der vielen Vorteile des Beamtenstatus sollten Sie auch die Nachteile kennen. Anders als im Angestelltenverhältnis werden die Sozialversicherungsbeiträge nicht vom Dienstherrn getragen. Sie als Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter haben in der Regel die Wahl zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, da die Versicherungspflicht entfällt. Bei uns von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden finden Sie speziell für Sie als Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter leistungsstarke private Krankenversicherungen und Angebote, die wir Ihnen in einem unverbindlichen Gespräch gerne näher erläutern. Mit der Kombination der Beihilfe, die Sie von Ihrem Dienstherrn erhalten, haben Sie mit uns einem starken Versicherungsschutz im Ernstfall und müssen die teils sehr hohen Behandlungskosten nicht selbst tragen. Aktuellen Zahlen der jeweiligen Besoldung entnehmen Sie den Besoldungstabellen auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums.