Wann ist ein Mensch pflegebedürftig?
Der gegenwärtig geltende Begriff der Pflegebedürftigkeit ist noch sehr jung. Schließlich wurde er erst im Jahr 2017 umfassend reformiert und neu definiert. Die bedeutsamste Änderung ist dabei die Auswirkung der Pflegedauer. So hat die Zeit, welche einzelne Pflegemaßnahmen in Anspruch nehmen, nun weit geringere Auswirkungen auf die Schwere der Pflegebedürftigkeit. Stattdessen ordnet man die Pflegebedürftigkeit nun in fünf unterschiedliche Grade ein.
Grad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Grad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Grad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Grad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Grad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Wie Sie sehen, spielt nun der Begriff der Selbstständigkeit eine entscheidende Rolle bei der Bewertung der Pflegestufe. Zu dem Begriff der Selbstständigkeit werden alle normalen Tätigkeiten des Lebens gezählt. Insbesondere gehören die eigene Körperhygiene, der Haushalt und anderweitige Erledigungen wie das Einkaufen dazu. An diesem Punkt knüpft die umfangreiche Pflegevorsorge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden an.
Deshalb sollten Sie sich absichern
Als Soldaten sind Sie in aller Regel durch die private Pflegepflichtversicherung abgesichert. Grund hierfür ist, dass Sie als aktiver Soldat freie Heilfürsorge von Ihrem Dienstherrn erhalten. Im Ruhestand oder einem anderweitigen Ende Ihrer Dienstzeit beziehen Sie Beihilfe und treten in eine private Krankenversicherung ein. In Sachen Leistungsumfang spielt es kaum eine Rolle, ob Sie Mitglied in der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung sind. So gleichen sich die Leistungen im Pflegefall fast vollständig.
Wie hoch die monatliche Zahlung ausfällt, richtet sich nach Pflegegrad:
- Grad 1: 125 Euro für ambulante, 125 Euro für stationäre Pflegeleistungen
- Grad 2: 698 Euro für ambulante, 770 Euro für stationäre Pflegeleistungen
- Grad 3: 1.298 Euro bei ambulanten und 1.262 Euro bei stationären Leistungen
- Grad 4: 1.612 Euro bei ambulanten Pflegeleistungen und 1.775 Euro für stationäre Dienstleistungen im Pflegebereich
- Grad 5: 1.995 Euro für ambulante und 2.005 Euro für stationäre Pflegeleistungen
Leider genügen die Leistungen bei vielen Pflegebedürftigen nicht. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn Sie eine umfassende Pflege erhalten möchten. Selbstverständlich können Sie ein Mehr an Leistungen beziehen. Sobald diese jedoch über den festgeschriebenen Leistungskatalog hinausgehen, müssen Sie für die Mehrkosten aufkommen. Hier sehen sich viele Soldaten mit einer Versorgungslücke konfrontiert. Diese können Sie jedoch zuverlässig schließen. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden haben mit der Pflegevorsorge VARIO das perfekte Produkt im Angebot.