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DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Krankenversicherung für Referendare des Lehramts Dresden

Krankenversicherung für Referendare des Lehramts

Herzlichen Glückwunsch - Sie haben Ihr Lehramtsstudiums erfolgreich abgeschlossen. Nun folgt das Referendariat. Mit dem Übergang vom Studium zum Referendariat ändert sich Vieles grundlegend. Zum einen ist es Ihr Berufsstatus. Sie werden im Vorbereitungsdienst in der Regel zum Beamten auf Widerruf ernannt und befinden sich nun im Staatsdienst. Dies bringt zwar viele neue Rechte, aber auch nicht zu vernachlässigende Pflichten mit sich. Was Sie mit Einstieg ins Referendariat unbedingt überprüfen sollten, ist Ihr Versicherungsschutz. Als Referendar und Beamter auf Widerruf befinden Sie sich in keinem klassischen Angestelltenverhältnis. Sie stehen vielmehr wie ein Beamter da und können sich auf die Unterstützung durch Ihren Dienstherrn verlassen. Allerdings sollten Sie sich mithilfe spezieller Versicherungen wie einer Diensthaftpflichtversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung vor den Risiken eines Beamtendaseins absichern. Neben diesen spezifischen Versicherungslösungen sollten Sie selbstverständlich auch eine leistungsstarke Krankenversicherung haben. Hierbei steht Ihnen als Referendar die Wahl zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung offen. Allerdings besteht diese Wahlfreiheit nur unter bestimmten Voraussetzungen. Sollten Sie Fragen zum Referendariat und passenden Versicherungslösungen haben, stehen Ihnen unsere erfahrenen Mitarbeiter in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer in Dresden gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Wie können Referendare ihrer gesetzlichen Versicherungspflicht nachkommen?

In der Regel können Sie als Referendar, der auf Widerruf verbeamtet wurde, frei zwischen den beiden Versicherungsmöglichkeiten wählen. Vor allem über den Zeitraum des Referendariats dürfte es keine Probleme bereiten, in eine private Krankenversicherung einzusteigen. Dies sind die Vorteile des Beamtenstatus.
 
Sobald Sie Ihr Referendariat erfolgreich beendet haben, ist es möglich ohne zusätzliche Wartezeiten unmittelbar als Beamter von Ihrem Dienstherrn angestellt zu werden. Sollte dies der Fall sein, haben Sie nach wie vor die Möglichkeit in der privaten Krankenversicherung zu verbleiben. Schließlich fällt mit der Ernennung zum Beamten auf Probe die Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung weg. Da jedoch einige Bundesländer in den letzten Jahren dazu hin tendieren immer mehr fertig ausgebildete Lehrer in einem Angestelltenverhältnis zu übernehmen, besteht dieses Privileg nicht für jeden Lehrer. Eine private Krankenversicherung wäre mit dem anfänglichen Lehrergehalt, welches Sie als Angestellter erhalten, nicht möglich. Hier führt kein Weg an der gesetzlichen Krankenversicherung vorbei. Sollte Ihr Gehalt jedoch die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, können Sie auch als Angestellter in der privaten Krankenversicherung verbleiben oder dorthin wechseln.
 
Diese Situation ändert sich grundlegend, wenn ein nahtloser Übergang zwischen beendetem Referendariat und Übernahme als Lehrer nicht stattfindet. Hier müssen Sie sich in der Regel als vorübergehend arbeitssuchend melden. Sollte dies der Fall sein, ist es für Sie leider nicht möglich in der privaten Krankenversicherung zu verbleiben. Um Ihrer Versicherungspflicht nachzukommen, müssen Sie wieder in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten. Wer die Beiträge der privaten Krankenversicherung jedoch noch finanziell stemmen kann, kann selbstverständlich in der privaten Krankenversicherung verbleiben. Allerdings ist dies nur dann ratsam, wenn Sie eine Anstellung in Aussicht haben. Andernfalls wäre die finanzielle Belastung in der Regel zu groß.

Nähere Informationen zu Krankenversicherung

Vorteile einer privaten Krankenversicherung für Referendare

Als Referendar profitieren Sie in vielerlei Hinsicht von einer privaten Krankenversicherung. Zum einen können Sie sich auf die attraktiven Leistungen freuen, die auch fertig ausgebildeten Lehrern zur Verfügung stehen. Obwohl Sie eine leistungsstarke Absicherung haben, zahlen Sie als Referendar einen vergleichsweise geringen Beitrag. Damit entspricht die DBV Deutsche Beamtenversicherung dem Umstand, dass Sie als Referendar ein geringes Ausbildungsgehalt zur Verfügung haben.

Wir überprüfen Ihren Versicherungsbedarf

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung kann auf eine Erfahrung zurückgreifen, die aus ihrer mehr als 140jährigen Tätigkeit im Bereich des öffentlichen Dienstes resultiert. Dementsprechend erarbeiten wir Versicherungslösungen, die bedarfsgerecht und maßgeschneidert an Ihre Bedürfnisse und Wünsche angepasst sind. Unser Expertenteam der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer in Dresden erarbeitet in Zusammenarbeit mit Ihnen als Referendar eine zu Ihnen passende private Krankenversicherung.

Der ideale Krankenversicherungsschutz

Wir können Referendaren nur ans Herz legen in die private Krankenversicherung zu wechseln. Dabei erleben wir immer häufiger, dass viele die Vorstellung haben, sich eine private Krankenversicherung nicht leisten zu können. Hier können wir Sie beruhigen. Auch, wenn Sie die reguläre Einkommensgrenze mit Ihrem Referendargehaltes bei weitem nicht erreichen, versichern wir Sie mit einer leistungsstarken und günstigen Absicherung. Vor allem dann, wenn Sie beabsichtigen nach Abschluss des Referendariats in die private Krankenversicherung wechseln zu wollen, sollten Sie diesen Wechsel bereits im Referendariat in Betracht ziehen. Diese Absicherung ermöglichen wir Ihnen mithilfe unserer attraktiven Anwartschaftsversicherung. Sie garantiert Ihnen zu einem günstigen monatlichen Beitrag die Sicherheit nach Abschluss des Referendariats nahtlos in die private Krankenversicherung überzugehen. Dabei verzichten wir auf eine erneute Gesundheitsprüfung. Unsere erfahrenen Mitarbeiter in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer in Dresden stellen Ihnen unsere Versicherungskonzepte im Bereich der privaten Krankenversicherung gerne persönlich vor.

FAQ

Sobald Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben, steht für Sie der Eintritt ins Referendariat kurz bevor. Hierbei sehen Sie sich mit vielen bedeutsamen Änderungen konfrontiert. Vor allem die Ernennung zum Beamten auf Widerruf stellt einen veränderten Versicherungsbedarf dar. Hier sollten Sie mit den passenden Versicherungslösungen reagieren. Zu den wichtigsten Absicherungen zählt die private Krankenversicherung. Diese übernimmt den Teil der Behandlungskosten, der von der Beihilfe Ihres Dienstherrn nicht getragen wird.
 
Den Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer in Dresden ist es klar, dass Ihnen zum Beginn des Referendariats viele Fragen durch den Kopf gehen. Wir beantworten diese gerne bei einem persönlichen Beratungsgespräch. Drei der häufigsten Fragen haben wir im Folgenden einmal beantwortet.

Bin ich als Referendar automatisch krankenversichert?

Als Referendar sind Sie auf Widerruf verbeamtet. Sobald Sie in diesen Vorbereitungsdienst einsteigen, müssen Sie sich darüber Gedanken machen, ob Sie weiterhin gesetzlich versichert bleiben wollen oder einen Wechsel in die private Krankenversicherung anstreben. Schließlich besteht für Sie als Referendar eine Wahlfreiheit, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sein möchten. Bei der Wahl der passenden Versicherungslösung sollten Sie stets die Beihilfe im Auge behalten. Diese sollte bei der Berechnung eines Versicherungstarifs stets einbezogen werden.

Gibt es besondere Versicherungen für Referendare?

Ein Referendar benötigt grundsätzlich den identischen Versicherungsschutz wie ein fertig ausgebildeter Lehrer. Schließlich treffen ihn bereits im Referendariat die gleichen Risiken. Hierbei sind vor allem das Risiko einer Dienstunfähigkeit sowie das gesetzlichen Haftpflichtrisiko zu beachten. Beide können erhebliche finanzielle Folgen haben, die mit dem geringen Referendars-Gehalt häufig nicht gestemmt werden können. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung gewährleistet Ihnen einen aktiven Schutz vor dem Eintritt der Dienstunfähigkeit. Diese Absicherung ist vor allem als Beamter auf Widerruf von großer Bedeutung, da Ihnen im Ernstfall kein Anspruch auf den Erhalt eines Ruhegehalts durch Ihren Dienstherrn zusteht. Sollte es zur Dienstunfähigkeit kommen, unterstützen wir Sie mit einer monatlichen Dienstunfähigkeitsrente. Die Haftungsrisiken sind bei Lehrerberufen extrem hoch. Sollte es zum Schaden kommen, müssen Sie persönlich dafür einstehen. Ein klassisches Beispiel ist der Verlust des Schlüssels für das Schulgebäude. Sollte es hierzu kommen, müssen Sie für die Erneuerung der kompletten Schließanlage aufkommen. Unsere leistungsstarke Diensthaftpflichtversicherung bewahrt Sie vor den häufig hohen Schadensersatzansprüchen.

Benötige ich als Referendar eine Krankenversicherung?

Eine Krankenversicherung zählt in Deutschland zu den sogenannten Pflichtversicherungen. Dementsprechend erübrigt sich die Frage nach der Notwendigkeit einer Krankenversicherung. Die Versicherungspflicht gibt es nicht ohne Grund. Wer einen Blick auf die jährlichen Ausgaben für Arztbesuche und anderer Behandlungskosten wirft, wird schnell überrascht sein wie hoch diese ausfallen. Vor allem als Referendar können diese Kosten keineswegs aus dem privaten Vermögen getilgt werden. Die Folge wäre schlimmstenfalls, dass Personen, die sich eine Behandlung nicht leisten können, ohne ärztliche Behandlung auf eine Heilung hoffen müssen. Natürlich denken die häufig jungen Referendare noch nicht an ernsthafte Erkrankungen. Allerdings kann es schneller zum Ernstfall kommen, als einem lieb ist. Dann ist es gut zu wissen, dass man einen starken Partner an seiner Seite hat. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer in Dresden stellt interessierten Referendaren die leistungsstarke private Krankenversicherung gerne persönlich vor.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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