Anwartschaftsversicherung

Anspruch auf Krankenfürsorge

Als Feuerwehrbeamter befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses ist von gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt. Während Sie zu Dienst und Treue verpflichtet sind, muss Ihr Dienstherr seinen Fürsorgepflichten Ihnen gegenüber nachkommen. Neben der finanziellen Fürsorge umfasst dies auch die Krankenfürsorgepflicht. Wie Ihr Dienstherr dieser Pflicht nachkommt, obliegt ihm.
 
Zur Wahl stehen ihm dabei die Beihilfe und Heilfürsorge. Während die Beihilfe die Gesundheitskosten nur anteilig erstattet, übernimmt die Heilfürsorge die Kosten vollumfänglich. Eine Restkostenversicherung in Form der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam muss bei Heilfürsorge nicht abgeschlossen werden.

Freie Heilfürsorge

Feuerwehrbeamte im risikoreichen Außendienst werden in der Regel Heilfürsorge beziehen. Schließlich ist Ihnen der Versicherungsbeitrag einer Restkostenversicherung nicht zuzumuten. Die Gründe hierfür liegen in den hohen Risikozuschlägen, die befürchtet werden müssen. Die gebotenen Leistungen in der Heilfürsorge entsprechen in etwa denen der gesetzlichen Krankenversicherung. So erhalten Sie den gesetzlich festgeschriebenen Grundschutz. Erweiterungen durch private Zusatzversicherungen sind jedoch möglich.
 
Ihr Anspruch auf Heilfürsorge beginnt als Feuerwehrbeamter mit Ernennung zum Beamten auf Widerruf. Allerdings endet dieser Anspruch auch irgendwann. Das Ende des Heilfürsorgeanspruchs kann unterschiedliche Gründe haben. Häufig endet der Anspruch mit erfolgreichem Bestehen der Laufbahnprüfung und der Ernennung zum Beamten auf Probe. Dies ist vor allem bei Feuerwehrbeamten der Fall, die vorzugsweise in der Verwaltung bzw. dem Innendienst der Feuerwehr tätig werden. Hier wandelt sich der Anspruch auf Heilfürsorge in einen Beihilfeanspruch um.
 
Ein weiterer Grund kann der Wechsel vom risikoreichen Außendienst in den Innendienst bzw. die Verwaltung sein. Auch hier wandelt sich der Anspruch auf Heilfürsorge in einen Beihilfeanspruch um. Spätestens wenn Sie als Feuerwehrbeamter in den Ruhestand versetzt werden oder eintreten, wandelt sich Ihr Anspruch auf Heilfürsorge in einen Beihilfeanspruch um. Unabhängig davon was ursächlich für den Wechsel des Anspruchs war, müssen Sie als beihilfeberechtigter Feuerwehrbeamter eine Restkostenversicherung abschließen. Hier empfehlen wir Ihnen die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam.

Beihilfe

Im Rahmen der Beihilfe übernimmt Ihr Dienstherr die erstattungsfähigen Gesundheitskosten nur anteilig. Damit der Beamte keine allzu hohen Restkosten aus eigener Tasche stemmen muss, besteht seit dem 1. Januar 2019 eine Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung.
 
Hier hat der beihilfeberechtigte Feuerwehrbeamte eine Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung fußt auf dem sogenannten Individualprinzip. Hier wird der Versicherungsbeitrag nicht anhand Ihres Gehalts bemessen. Vielmehr spielen persönliche Eigenschaften eine maßgebliche Rolle bei der Beitragsberechnung. Individuelle Risiken, Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewählter Leistungskatalog ergeben die schlussendliche Beitragshöhe.
 
Bei der privaten Krankenversicherung werden die Gesundheitskosten nicht unmittelbar zwischen Arzt und Krankenversicherung beglichen. Zunächst muss der Feuerwehrbeamte in Vorkasse treten. Anschließend müssen die entsprechenden Quittungen und Rechnungen bei der zuständigen Beihilfestelle eingereicht werden. Hier wird jedoch nur ein Teil der Kosten ersetzt. Die Spanne der Beitragssätze liegt zwischen 50% und 80%. Für die Restkosten muss eine separate Restkostenversicherung abgeschlossen werden.
 
Mit der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam haben Sie die passende Lösung. Da Sie keine Vollkostenversicherung, sondern eine Restkostenversicherung abschließen, fallen die Beiträge entsprechend günstig aus.

Gesetzliche Krankenversicherung

Da Sie als beihilfeberechtigter Feuerwehrbeamter die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung haben, können Sie sich auch für den gesetzlichen Grundschutz entscheiden. Allerdings sollten Sie dabei beachten, dass mit der Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung einige Nachteile einhergehen, die Sie nicht unterschätzen sollten. Zum einen erhalten Sie als Beamter keine finanzielle Unterstützung durch Ihren Dienstherrn, wenn es um die Tilgung der Versicherungsbeiträge geht. Anders als in einem klassischen Angestelltenverhältnis müssen Sie die Beiträge vollumfänglich selbst zahlen. Darüber hinaus müssen Sie auf Ihren Anspruch auf Beihilfe verzichten.
 
Natürlich muss auch der schwache Leistungskatalog erwähnt werden. Sie erhalten nicht nur einen schwachen Grundschutz, sondern haben auch kein Mitspracherecht, welche Leistungen Sie benötigen und welche nicht. Möglichkeiten zur Individualisierung werden Ihnen nicht geboten. Die einzige Möglichkeit bietet Ihnen eine private Zusatzversicherung. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam hat einige private Zusatzversicherungen im Angebot mit deren Hilfe Sie sich Ihren optimalen Versicherungsschutz trotz gesetzlicher Krankenversicherung zusammenstellen können.

Warum eine Anwartschaftsversicherung?

Ein Wechsel in die Beihilfe kann für Feuerwehrbeamte mit hohen Kosten verbunden sein. Schließlich muss in Folge des Wechsels zwangsläufig eine Restkostenversicherung abgeschlossen werden. Die vernünftigste Wahl der Restkostenversicherung ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam.
 
Besonders wichtig für die Beitragsberechnung einer privaten Krankenversicherung sind Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Je älter und kränker der Versicherungsnehmer ist, umso höher fällt der Beitrag aus. Die meisten Feuerwehrbeamten mit Heilfürsorgeberechtigung werden erst mit Eintritt in den Ruhestand beihilfeberechtigt und benötigen eine private Krankenversicherung. Hieraus kann aufgrund der altersbedingt hohen Versicherungsbeiträge eine hohe finanzielle Belastung resultieren.
 
Vor den hohen Versicherungsbeiträgen können Sie sich mithilfe der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam absichern. Wir empfehlen Ihnen eine solche Anwartschaftsversicherung bereits als Beamter auf Widerruf während Ihrer Ausbildung abzuschließen. Hier können Sie Ihren Gesundheitszustand und Ihr Eintrittsalter festhalten lassen. Bei der späteren Beitragsberechnung Ihrer privaten Krankenversicherung werden diese Faktoren maßgeblich. Auch wenn sich zwischendurch etwas an Ihrem Gesundheitszustand verschlechtert haben sollte, findet dies bei der Beitragsberechnung keinerlei Beachtung.
 
Bei einem persönlichen und unverbindlichen Beratungsgespräch in unserer DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam stellen wir Ihnen die effektive Anwartschaftsversicherung gern im Detail vor. Anhand von Beispielrechnungen zeigen wir Ihnen, wie wirksam eine derartige Absicherung ist.

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Mit der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam können Feuerwehrbeamte frühzeitig optimal dafür sorgen, zu einem späteren Zeitpunkt eine komfortable Versorgung zu günstigen Konditionen zu erhalten. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin. Wir freuen uns auf Sie!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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