Die Grundamtsbezeichnungen für Verwaltungsbeamte
Einen besonderen Einfluss auf die Amtsbezeichnung haben Besoldungsgruppe und Laufbahn des Verwaltungsbeamten. Selbstverständlich ist es von großer Bedeutung, ob der Verwaltungsbeamte im einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst tätig ist. Hier findet eine Einteilung in unterschiedliche Besoldungsgruppen statt. Je höher die Laufbahn des Verwaltungsbeamten ist, umso höher fällt die Besoldungsgruppe und damit die Besoldung aus. Grundsätzlich findet eine Einteilung in die Besoldungsgruppen A2 - A16 statt.
Die Verwaltungsbeamten im einfachen Dienst und die Amtsbezeichnungen
Derzeit gibt es wenige Beamte, die im einfachen Dienst tätig sind. Diese sind in der Regel an deutschen Gerichten für einfache Tätigkeiten zuständig. Schließlich beginnt die Karriere als Verwaltungsbeamter in der Regel im mittleren Dienst. Doch trotzdem gibt es auch für den einfachen Dienst mit den Besoldungsgruppen A2 bis A5 die passenden Bezeichnungen. Klassische Bezeichnungen im einfachen Dienst sind Aufseher, Amtsgehilfen und Wachtmeister. Hier bestehen nach erfolgten Beförderungen Möglichkeiten zur Änderung einer Amtsbezeichnung. Wer die maximale Besoldungsgruppe des einfachen Dienstes (A5) erreicht hat, kann sich über das Erreichen der Abschlusskarriere als Hauptwart, erster Hauptwachmeister, Oberamtsmeister oder Oberbetriebsmeister freuen.
In der Regel ist für Verwaltungsbeamte im einfachen Dienst ein Aufstieg in den mittleren Dienst möglich. Hierfür müssen die Beamte selbstverständlich eine entsprechende Eignung vorweisen. Besonders wichtig ist dabei die Beurteilung des Dienstherrn. Damit Sie die wichtigsten Versicherungen für Ihren einfachen Dienst finden, laden wir Sie herzlich zu einem Beratungsgespräch in die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam ein.
Die Verwaltungsbeamten im mittleren Dienst und die Amtsbezeichnungen
Dem mittleren Dienst sind die Besoldungsgruppen A5 bis A9 vorbehalten. Die Besoldungsgruppe A5 hat dabei eine Art Verbindungsfunktion zwischen dem einfachen und dem mittleren Dienst. Einzelne Amtsbezeichnungen richten sich im mittleren Dienst noch mehr nach der jeweiligen Fachrichtung. Deutlich machen kann man sich dies anhand des Fernmeldeamts. Ein Blick auf die Bezeichnungen macht deutlich, dass die Besoldungsgruppe A6 als Fernmeldesekretär, A7 als Fernmeldeobersekretär und A8 als Fernmeldehauptsekretär bezeichnet werden. Bei der höchsten Besoldungsgruppe des mittleren Dienstes (A9) handelt es sich wiederum um ein Bindeglied zum gehobenen Dienst.
Die Verwaltungsbeamten im gehobenen Dienst und die Amtsbezeichnungen
Damit Verwaltungsbeamte sich für den gehobenen Dienst qualifizieren, ist ein Hochschulstudium von Nöten. Hier nehmen die Beamten in der Regel eine führende Position ein. Die Besoldungsgruppen A9 bis A13 umfassen den gehobenen Dienst. Amtsbezeichnungen sind beispielsweise Leutnant (A9), Seekapitän (A10), Seeoberkapitän (A11), Amtsrat (A12) und Bibliotheksrat (A13).
Die Verwaltungsbeamten im höheren Dienst und die Amtsbezeichnungen
In der Regel sind die Besoldungsgruppen A13 bis A16 für den höheren Dienst vorbehalten. Im höheren Dienst müssen die Verwaltungsbeamten Aufgaben mit hoher Verantwortung erfüllen. Hierbei ist das komplexeste Berufsbild des gesamten öffentlichen Dienstes festzustellen. Auch hier ist wieder ein Bindeglied zwischen dem gehobenen und höheren Dienst festzustellen. Dies ist die Besoldungsgruppe A13. Beispiele für Amtsbezeichnungen sind:
- Regierungsrat (A13)
- Oberregierungsrat (A14)
- Regierungsdirektor (A15)
- Leitender Regierungsdirektor (A16)