DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Unterschiede im Versicherungsbedarf

Unterschiede im Versicherungsbedarf bei Lehrern und Referendaren

Der Versicherungsbedarf von Lehrern und Referendaren ist derselbe, denn im Grunde genommen unterliegen sie den gleichen Rechten und Pflichten. Nach der geltenden Rechtslage haften sie beide für alle Schäden, die sich innerhalb ihrer Tätigkeit in der Schule ereignen. Um sich vor Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen zu bewahren, sollten Sie eine Diensthaftpflichtversicherung bei ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam abschließen. Wenn Sie noch Referendar sind, raten wir Ihnen bereits jetzt schon eine Absicherung für die Gefahr eines Schlüsselverlustes.

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Die Voraussetzungen für die jeweilige Krankenversicherung

Seit 2009 sind alle Personen verpflichtet sich krankenzuversichern, die sich im Bereich des Lehrerberufs oder Referendars stark unterscheiden. Beamte haben die Möglichkeit zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung frei zu wählen. Lehrer im Angestelltenverhältnis kommen erst in diese angenehme Situation, wenn sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze als Versicherungspflichtgrenze erreichen oder überschreiten. Für Beamte gelten in der privaten Krankenversicherung spezielle Tarife, die die Beihilfe des Dienstherrn mit allen Vorteilen miteinbeziehen. Im Gegensatz zum angestellten Lehrer, der nicht beihilfeberechtigt ist und nicht zwischen GKV oder PKV auswählen darf.

Als Referendar müssen Sie für sich klären, ob für Sie eine Versicherungspflicht in der GKV vorhanden ist oder nicht. In diesem Fall ist die Einkommens- und Versicherungssituation während des Studiums, in dem sie zu gewissen Zeitpunkten zwischen GKV und PKV auswählen konnten, der entscheidende Aspekt. Waren Sie bereits als Student privat versichert, haben Sie die Möglichkeit diese Versicherung als Referendar fortzuführen und die Ihnen zustehende Beihilfe zu nutzen. Sollten Sie zu einer späteren Zeit in das Angestelltenverhältnis wechseln, können Sie sich nur gesetzlich krankenversichern. Waren Sie bereits zu Beginn Ihres Referendariats in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert oder über die Familienversicherung der GKV abgesichert, legen wir Ihnen den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung nahe bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam. Damit konservieren Sie quasi den aktuellen Gesundheitszustand, der für die eventuelle spätere Beantragung einer PKV als Berechnungsgrundlage entscheidend ist. Bedenken Sie jedoch, dass für eine gewisse Zeit auftretende Vorerkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen zu höheren Kosten oder Ausschlüssen führen können.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung aus verschiedenen Blickwinkeln

Immer häufiger auftretende psychische Probleme, die meist stressbedingt und bei Lehrern immer häufiger anzutreffen sind. Schüler, die immer schwieriger zu scheinen werden, können für Lehrer teilweise sogar in eine Berufsunfähigkeit münden. Die Abrufbarkeit einer idealen Berufsunfähigkeits-, beziehungsweise Dienstunfähigkeitsversicherung zur Sicherung des Einkommens ist dringlich anzuraten. Ihr Dienstherr hat zu jeder Zeit das Recht darüber zu urteilen, ob Sie als Lehrer, beziehungsweise auch schon als Referendar, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind Ihren Pflichten nachzukommen und kann Sie für dienstunfähig erklären. Dabei wird das Dienstverhältnis aufgelöst oder er stellt einen Antrag für Ihre Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand. Dafür braucht er kein ärztliches Attest, das eine Berufsunfähigkeit bescheinigt. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam präsentiert Ihnen gerne die unterschiedlichen Starttarife zu niedrigen Beiträgen, die für Sie als gering verdienender Referendar interessant sein könnten.

Zusammenfassung

Im Allgemeinen gibt es beim Versicherungsschutz Unterschiede zwischen Lehrer und Referendaren, zum Beispiel bei den Voraussetzungen für die freie Wahl und der Art der Krankenversicherung. Die berufliche Zukunft für Referendare ist im Unterschied zu Lehrern als Beamte oder im Angestelltenverhältnis noch schwammig. Sichern Sie sich Ihren attraktiven Versicherungsschutz und ziehen Sie den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in Erwägung.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
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