Beihilfe und Krankenversicherung
Das Beamtenverhältnis ist mit einem klassischen Angestelltenverhältnis in der freien Wirtschaft keineswegs zu vergleichen. Sie befinden sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, das von gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt ist. So ist der Verwaltungsbeamte seinem Dienstherrn gegenüber zu Treue und Ableisten des Dienstes verpflichtet. Umgekehrt muss der Dienstherr umfangreichen Fürsorgepflichten nachkommen
Eine der Fürsorgepflichten umfasst die Pflicht zur Krankenfürsorge. Der Dienstherr muss sich anteilig an den Gesundheitskosten des Verwaltungsbeamten beteiligen. Dieser Pflicht kann der Dienstherr auf unterschiedlichem Wege nachkommen. Zum einen ist die Heilfürsorge denkbar. Hierbei werden die Aufwendungen des Verwaltungsbeamten, die bei Behandlungen entstehen vollumfänglich vom Dienstherrn getragen. Die Leistungen sind mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar.
Neben der Heilfürsorge kann der Dienstherr seiner Krankenfürsorgepflicht auch durch die Beihilfe nachkommen. Im Gegensatz zur Heilfürsorge, übernimmt die Beihilfe nur einen Teil der erstattungsfähigen Aufwendungen. Für den Rest muss der Verwaltungsbeamte aus privater Tasche aufkommen. Um den Beamten vor einer großen finanziellen Belastung zu bewahren, gilt seit dem 1. Januar 2019 die Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Schließlich kann eine langwierige und schwere Erkrankung zur finanziellen Misere führen, wenn der Beamte keine passende Absicherung hat.
Im Rahmen der Restkostenversicherung hat der Beamte eine Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Diese Wahlfreiheit ist bedingungslos. Das bedeutet, dass der Beamte anders als ein klassischer Angestellter keine Einkommensgrenze überschreiten muss, um in die private Krankenversicherung eintreten zu können.
Wer sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, muss mit diversen Nachteilen leben. Hierzu zählt zum Beispiel der Wegfall des Anspruchs auf Beihilfe. Darüber hinaus muss der Verwaltungsbeamte vollumfänglich für die Beiträge aufkommen. Eine hälftige Unterstützung durch den Dienstherrn findet, anders als bei einem Arbeitgeber, nicht statt. Darüber hinaus erhält der Verwaltungsbeamte hier nur den Grundschutz.
Die Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam haben mit der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung die passende Lösung für Verwaltungsbeamte auf Probe im Angebot. Hier profitieren Sie nicht nur davon, dass Ihr Anspruch auf Beihilfe aufrechterhalten bleibt, sondern auch von einem umfangreichen Leistungskatalog.
Dienstunfähigkeitsversicherung
Leider handelt es sich bei der Dienstunfähigkeit vor allem bei jungen Menschen um ein Tabuthema. Natürlich möchte keiner zum Karrierebeginn daran denken, dass die Dienstausübung einmal nicht mehr möglich sein könnte. Dabei ist es besonders für Beamtenanwärter wichtig, sich dieses Risiko bewusst zu machen. Schließlich haben Sie im Falle der Dienstunfähigkeit keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt gegen Ihren Dienstherrn. Mithilfe der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam sichern Sie sich eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente, wenn es hart auf hart kommt.
Dienstanfänger-Police
Mit der Dienstanfänger-Police hat die DBV ein ausgeklügeltes Versicherungsprodukt entwickelt, das sich maßgeschneidert an Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe richtet. Hier erhalten Sie eine Kombination aus Dienstunfähigkeitsschutz und Altersvorsorge. Sollten Sie Ihren Dienst nicht mehr ausüben können, steht Ihnen eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente zu. Sobald Sie zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wurden, ist Ihr Versicherungsbedarf nicht mehr so hoch, weil Sie einen Anspruch auf ein Ruhegehalt haben, wenn Sie dienstunfähig werden. Nun fließt das Kapital Ihrer Dienstunfähigkeitsrente unmittelbar in Ihre Altersvorsorge.
Diensthaftpflichtversicherung
Was im Privatleben längst als Standardversicherung gilt, sollte unbedingt auch im Dienstleben beachtet werden. Ein effektiver Haftpflichtschutz bewahrt Sie vor hohen Schadensersatzansprüchen. Diese können Sie in eine finanzielle Misere führen. Sollten Sie einen Schaden verursacht haben, haftet zunächst Ihr Dienstherr dafür. Allerdings kann Sie Ihr Dienstherr im Wege der Amtshaftung in Regress nehmen. Dies findet dann statt, wenn Sie den Schaden grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich begangen haben. Mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam haben Sie die effektive Absicherung vor Schadensersatzansprüchen.
Altersvorsorge
Es mag abgedroschen klingen, aber heute schon an morgen zu denken ist immer ein guter Ratschlag. Als Beamter im Ruhestand steht Ihnen von Ihrem Dienstherrn nach wie vor Alimentation zu. Dieser Pflicht kommt dieser durch die Zahlung eines Ruhegehalts nach. Allerdings beträgt dieses Ruhegehalt maximal 71,75% Ihrer zuletzt erhaltenen Bezüge. Hier klafft eine Versorgungslücke auf, die Sie effektiv schließen sollten. Mithilfe eines der vielen Altersvorsorgeprodukte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam haben Sie ein leistungsstarkes Mittel, um die zukünftige Lücke zu füllen.