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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung

Gibt es Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung?

Wer einen Blick auf die Leistungen von gesetzlicher und privater Pflegepflichtversicherung wirft, wird feststellen, dass diese nahezu identisch sind. Der einzige Unterschied liegt in der Art und Weise wie die finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse gewährt wird.

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erhält der Versicherungsnehmer Sach- oder Geldleistungen. Sollte die Pflege durch einen Angehörigen stattfinden, ist auch die Gewährung eines Pflegegeldes möglich. Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, errechnet sich auch der Beitrag Ihrer gesetzlichen Pflegepflichtversicherung an Ihrem Gehalt. Während bei Angestellten die Hälfte der Kosten vom Arbeitnehmer übernommen werden, müssen Selbständige und Freiberufler selbst für die Kosten aufkommen.

Private Pflegepflichtversicherung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung werden bei der privaten Pflegepflichtversicherung keine Sachleistungen gewährt. Diese basiert auf dem Prinzip der Kostenerstattung. Dies gleicht der privaten Krankenversicherung. Die Kosten für Pflegemaßnahmen muss zunächst der Versicherte tragen. Anschließend kann er die entsprechenden Rechnungen bei der Versicherung einreichen, um die Kosten erstattet zu bekommen. Anders als bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, werden die Beiträge nicht anhand des Einkommens bemessen. Vielmehr spielen Alter und Lebenssituation des Versicherungsnehmers eine Rolle.
 
Die private Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam agiert bei der Kostenerstattung nach dem Anwartschaftsdeckungsprinzip. Während der Vertragslaufzeit gebildete Altersrückstellungen sichern die Kostendeckung im Pflegefall ab. Wie bei der Krankenversicherung, muss auch im Rahmen der Pflegepflichtversicherung eine gewisse Einkommensgrenze überschritten werden, damit eine Wahl der privaten Pflegepflichtversicherung möglich ist.

Die unterschiedlichen Versicherungsarten

Im Rahmen der Pflegepflichtversicherung kann zwischen unterschiedlichen Versicherungsarten gewählt werden. Im Folgenden haben wir einmal die unterschiedlichen Versicherungsarten aufgelistet.

Soziale Pflegepflichtversicherung

Wer in der gesetzlichen Versicherung ist und einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, muss eine Begutachtung über sich ergehen lassen. Diese wird durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung durchgeführt. Alternativ kann die Begutachtung auch durch einen anderen Prüfdienst erfolgen.
 
Im Anschluss an die Begutachtung wird der Pflegebedürftige einem entsprechenden Pflegegrad zugeteilt. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Welche Ursache zum jeweiligen Pflegegrad geführt hat, spielt keine Rolle. Sowohl körperliche als auch geistige oder psychische Einschränkungen sind relevant. Die Heilbedürftigkeit bzw. fehlende Selbständigkeit sind die Faktoren, die zählen. Um einen Pflegegrad herausfinden zu können, werden unterschiedliche Bereiche des Antragstellers begutachtet. Hierzu zählen Mobilität, der Umgang mit Belastungen, die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, das Verhalten und psychische Einschränkungen, die Bewältigung des Alltags und die Pflege sozialer Kontakte. Zu guter Letzt spielt selbstverständlich die Fähigkeit zur Selbstversorgung eine große Rolle.
 
Nachdem die Begutachtung stattgefunden hat, empfiehlt der Gutachter einen entsprechenden Pflegegrad. Ob das Gutachten von der Pflegekasse anerkannt wird, liegt in deren Ermessen. Es handelt sich dabei lediglich um eine Empfehlung des Gutachters. Mithin liegt auch die Genehmigung entsprechender Leistungen im Ermessen der Pflegekasse.

Private Pflegepflichtversicherung

Bei der privaten Pflegepflichtversicherung findet die Begutachtung durch die MEDICPROOF GmbH statt. Diese ermittelt den Pflegegrad des Versicherten. Auch hier entscheidet die Pflegekasse, ob sie der Empfehlung des Gutachters nachkommt und die Leistungen für den Beamten der Polizei erstattet.

Pflegezusatzversicherung

Die Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam bietet eine leistungsstarke Ergänzung zur vorhandenen Pflegepflichtversicherung. Hierdurch können hohe Pflegekosten effektiv abgefedert werden. Allerdings gelten auch hier Höchstgrenzen, die beachtet werden müssen.
 
Kosten, die über die Höchstgrenze hinausgehen, muss der Versicherte aus seinem Privatvermögen stemmen. Alternativ springt die Grundsicherung des Sozialamts bzw. ein unterhaltspflichtiges Kind für die Kosten ein. Mit der Pflegebedürftigkeit geht in der Regel auch eine hohe finanzielle Belastung für den Pflegefall einher. Mithilfe der zuverlässigen Pflegezusatzversicherung sind Sie vor dieser Belastung effektiv gefeit.
 
Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam gibt es drei unterschiedliche Varianten der Pflegezusatzversicherung. Es gibt die Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung und Pflegekostenversicherung.

Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung gewährt dem Beamten der Polizei einen zuvor vertraglich vereinbarten Tagessatz. Sollte es zur Pflegebedürftigkeit kommen, erhält der Versicherungsnehmer das entsprechende Tagesgeld. Hierfür muss der Pflegebedürftige einen Nachweis über seine Pflegebedürftigkeit und seinen Pflegegrad erbringen. Hierbei kann der Versicherungsnehmer frei über das Tagesgeld verfügen. Wofür er es verwendet spielt keine Rolle.
 
Bei der Pflegetagegeldversicherung kann eine staatliche Förderung möglich sein. Hierfür muss der Pflegebedürftige jedoch Voraussetzungen erfüllen. So muss der Versicherungsnehmer selbst jeden Monat zehn Euro in die Pflegekasse eingezahlt haben. Die Pflegezusatzversicherung muss alle denkbaren Pflegegrade abdecken können. Hierbei muss eine Mindestdeckung von 600 € im Monat erforderlich sein. Es ist darauf zu achten, dass eine Gesundheitsprüfung, Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge nicht zulässig sind. Der Anspruch besteht für jeden, der volljährig ist, eine Pflegepflichtversicherung hat und bisher keine Pflegeleistungen erhält. Die Versicherungen sind dazu verpflichtet jeden aufzunehmen, der Anspruch auf staatliche Zulage hat.

Pflegerentenversicherung

Mit der Pflegerentenversicherung erhält der Versicherungsnehmer eine spezielle Lebensversicherung. Hier erhält der Pflegebedürftige eine lebenslange, steuerfreie Rente. Wie hoch die Rente ausfällt richtet sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Häufig wird zusätzlich zur Pflegerentenversicherung ein Todesfallschutz abgeschlossen und in die entsprechende Versicherung integriert. Dies dient der Absicherung der Hinterbliebenen. Hier genügt der Nachweis der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades.

Pflegekostenversicherung

Bei der Pflegekostenversicherung erhält der Versicherungsnehmer die Differenz erstattet, die zwischen den angefallenen Kosten und den schlussendlich erstatteten Kosten besteht. Hierbei sind nur die Kosten erstattungsfähig, die auch tatsächlich für notwendige Maßnahmen angefallen sind. Hierzu gehören weder Unterbringung noch Verpflegung in einer Pflegeanstalt. Grob gesagt leistet die Versicherung, wenn es zur professionellen Pflege eines Beamten der Polizei kommt. Über die entsprechenden Kosten muss der Beamte einen Nachweis erbringen. Ansonsten ist eine Erstattung nicht möglich.

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Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam beraten Sie gern ausführlich in Sachen Pflegepflichtversicherung und Pflegezusatzversicherung sowie weiteren Absicherung- und Vorsorgemöglichkeiten der DBV.

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