Unterschätzen Sie nicht die Gefahr, für Fehler im Dienst haften zu müssen!
Wenn Ihnen im Dienst durch Zeitdruck oder aus irgendeinem anderen Grund ein Fehler unterläuft, können Sie im Gegensatz zu einem „normalen Arbeitnehmer“ dafür haftbar gemacht werden und zwar mit Ihrem ganzen derzeitigen und zukünftigen Vermögen.
Es reicht schon eine kleine Unachtsamkeit, um einen großen Schaden anzurichten. Zwar haftet zunächst Ihr Dienstherr, der Sie jedoch anschließend im Rahmen der sogenannten Amtshaftung in Regress nehmen kann. Nicht nur Ihr Dienstherr, auch Kollegen, Bürger und andere betroffene Personen können Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend machen.
Jedem Beamten der Polizei kann im Dienst ein Missgeschick unterlaufen. So sehr Fehler vermieden werden sollen – Irrtümer und kleine Missgeschicke sind menschlich und passieren jedem von uns. Neben der inneren Belastung, wenn ein Fehler im Dienst unterlaufen ist und zu einer Auseinandersetzung mit dem Dienstherrn führt, sollten wenigstens die finanziellen Folgen nicht zur Last werden oder im finanziellen Ruin enden.
Im Artikel 34 – Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist verankert: "Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht." Aber "Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadenersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden." Deshalb ist die Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Beamte der Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte – sowie für alle Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst unverzichtbar.
Diensthaftpflichtversicherungen für Beamte der Polizei werden nur von wenigen Versicherungen in Deutschland angeboten. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam ist auf maßgeschneiderte Versicherungslösungen für den Öffentlichen Dienst spezialisiert. Unsere BOXflex Vermögensschaden- und Diensthaftpflichtversicherung lässt sich im Leistungsumfang durch individuelle Vereinbarungen an die persönlichen Bedürfnisse von Beamten der Polizei anpassen und sichert Sie gegen Schadenersatzforderungen Dritter zuverlässig ab.
Das Risiko für Beamte der Polizei, einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zu verursachen, ist groß. Ob beim Gebrauch der Dienstwaffe oder des Dienstwagens – es gibt viele gefährliche Situationen. Schon ein kleiner Fehler oder ein Missgeschick kann schnell zu einem großen Schaden führen, für den der Beamte der Polizei in voller Höhe mit seinem derzeitigen und zukünftigen Vermögen haftbar gemacht werden kann.
Fallbeispiele
Ein Beamter der Polizei im Einsatz schaltet Blaulicht sowie Martinshorn zu spät ein und rast bei Rot über eine Straßenkreuzung. Dabei verursacht er einen Unfall. Durch seine grob fahrlässige Handlung muss er für den Schaden am Dienstfahrzeug aufkommen.
Oder:
Ein Beamter der Polizei regelt nach einem Unfall den Verkehr, ist kurz unaufmerksam und schon passiert der nächste Unfall.
Kommen zu den Sachschäden, zum Beispiel am PKW, auch noch Personenschäden, können enorme Schadensersatzforderungen auf Beamte der Polizei zukommen, die durchaus in die Millionen gehen können: Langwierige oder gar lebenslange Verletzungen können unbezahlbare Forderungen nach sich ziehen, wie Schmerzensgeld, Krankenhauskosten, Verdienstausfall oder gar lebenslange Rentenzahlungen.
Diese Stolpersteine können Ihnen zum Verhängnis werden, deshalb gehört die Diensthaftpflichtversicherung zu den elementaren Versicherungen für Beamte der Polizei. Schadenersatzforderungen können auch durch das Abhandenkommen oder Beschädigung von fiskalischem Eigentum (z. B. Dienstkleidung oder Ausrüstungsgegenstände) entstehen.