Diensthaftpflichtversicherung

Warum eine Diensthaftpflichtversicherung?

Beamte der Polizei haben zunehmend mit steigender Arbeitsbelastung, schnell zu treffenden Entscheidungen und enormem Zeitdruck zu kämpfen.

Vor allem Beamte der Polizei werden aufgrund ihrer Aufgaben häufig mit kritischen Sachverhalten konfrontiert. In gefährlichen Situationen müssen sie blitzschnell reagieren, zum Beispiel Ihre Dienstwaffe einsetzen. Auch Einsätze mit Blaulicht sind mit Risiken verbunden. Wird Unbeteiligten ein Schaden zugefügt, Personen verletzt oder Eigentum beschädigt, können auf Beamte der Polizei hohe Schadenersatzforderungen zukommen.

Risiken für Zollbeamte sind zum Beispiel zu spät abgefertigte Waren, die daraufhin verderben. Auch bei Justizbeamten kann es in Stresssituationen schnell zu Vergesslichkeit oder Fehlentscheidungen kommen.

Unterschätzen Sie nicht die Gefahr, für Fehler im Dienst haften zu müssen!

Wenn Ihnen im Dienst durch Zeitdruck oder aus irgendeinem anderen Grund ein Fehler unterläuft, können Sie im Gegensatz zu einem „normalen Arbeitnehmer“ dafür haftbar gemacht werden und zwar mit Ihrem ganzen derzeitigen und zukünftigen Vermögen.

Es reicht schon eine kleine Unachtsamkeit, um einen großen Schaden anzurichten. Zwar haftet zunächst Ihr Dienstherr, der Sie jedoch anschließend im Rahmen der sogenannten Amtshaftung in Regress nehmen kann. Nicht nur Ihr Dienstherr, auch Kollegen, Bürger und andere betroffene Personen können Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend machen.

Jedem Beamten der Polizei kann im Dienst ein Missgeschick unterlaufen. So sehr Fehler vermieden werden sollen – Irrtümer und kleine Missgeschicke sind menschlich und passieren jedem von uns. Neben der inneren Belastung, wenn ein Fehler im Dienst unterlaufen ist und zu einer Auseinandersetzung mit dem Dienstherrn führt, sollten wenigstens die finanziellen Folgen nicht zur Last werden oder im finanziellen Ruin enden.

Im Artikel 34 – Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist verankert: "Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht." Aber "Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadenersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden." Deshalb ist die Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Beamte der Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte – sowie für alle Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst unverzichtbar.

Diensthaftpflichtversicherungen für Beamte der Polizei werden nur von wenigen Versicherungen in Deutschland angeboten. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam ist auf maßgeschneiderte Versicherungslösungen für den Öffentlichen Dienst spezialisiert. Unsere BOXflex Vermögensschaden- und Diensthaftpflichtversicherung lässt sich im Leistungsumfang durch individuelle Vereinbarungen an die persönlichen Bedürfnisse von Beamten der Polizei anpassen und sichert Sie gegen Schadenersatzforderungen Dritter zuverlässig ab.

Das Risiko für Beamte der Polizei, einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zu verursachen, ist groß. Ob beim Gebrauch der Dienstwaffe oder des Dienstwagens – es gibt viele gefährliche Situationen. Schon ein kleiner Fehler oder ein Missgeschick kann schnell zu einem großen Schaden führen, für den der Beamte der Polizei in voller Höhe mit seinem derzeitigen und zukünftigen Vermögen haftbar gemacht werden kann.

Fallbeispiele

Ein Beamter der Polizei im Einsatz schaltet Blaulicht sowie Martinshorn zu spät ein und rast bei Rot über eine Straßenkreuzung. Dabei verursacht er einen Unfall. Durch seine grob fahrlässige Handlung muss er für den Schaden am Dienstfahrzeug aufkommen.

Oder:

Ein Beamter der Polizei regelt nach einem Unfall den Verkehr, ist kurz unaufmerksam und schon passiert der nächste Unfall.

Kommen zu den Sachschäden, zum Beispiel am PKW, auch noch Personenschäden, können enorme Schadensersatzforderungen auf Beamte der Polizei zukommen, die durchaus in die Millionen gehen können: Langwierige oder gar lebenslange Verletzungen können unbezahlbare Forderungen nach sich ziehen, wie Schmerzensgeld, Krankenhauskosten, Verdienstausfall oder gar lebenslange Rentenzahlungen.

Diese Stolpersteine können Ihnen zum Verhängnis werden, deshalb gehört die Diensthaftpflichtversicherung zu den elementaren Versicherungen für Beamte der Polizei. Schadenersatzforderungen können auch durch das Abhandenkommen oder Beschädigung von fiskalischem Eigentum (z. B. Dienstkleidung oder Ausrüstungsgegenstände) entstehen.

Die Diensthaftpflichtversicherung im Detail

Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung der DBV

Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam kommt sowohl für Schäden an Einsatzfahrzeugen des Dienstherrn, beispielsweise bei falscher Betankung oder Beschädigung im Einsatz, als auch für Schäden am fiskalischen Eigentum, Schlüsselverlust oder ähnliche Risiken auf. Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV übernimmt die Kosten bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.

Die DBV bietet Ihnen weltweiten Versicherungsschutz im dienstlichen Bereich ohne zeitliche Begrenzung.

Bei Beamten der Polizei werden Schäden abgesichert:

  • bei Einsätzen im Streifendienst
  • bei der Verkehrsüberwachung
  • während des Wachdienstes
  • bei Ausbildungsmaßnahmen
  • bei Aufgaben im Bereich der Grenz- und Bahnpolizei, der Luftsicherheit und dem Schutz von Bundesorganen

Zollbeamte sind gegen Schadenersatzforderungen, die während ihrer kontrollierenden, überwachenden und leitenden Aufgaben entstehen, geschützt. Das sind beispielsweise Schäden bei:

  • der Zollabfertigung
  • der Erhebung und Verwaltung von Zöllen und Verbrauchssteuern
  • der Bekämpfung von Schwarzarbeit und Lohndumping
  • der Bekämpfung von Zoll- und Steuerkriminalität

Bei Justizvollzugsbeamten greift der Versicherungsschutz im Dienstbetrieb der Justizvollzugsanstalt, bei Verwaltungsaufgaben sowie der Betreuung und Berufsausbildung von Gefangenen.

Mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV rundum abgesichert

Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam prüft, ob die an Sie gerichteten Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind die Forderungen gerechtfertigt, kommt die DBV für den Schaden auf. Unberechtigte Ansprüche jedoch werden durch den passiven Rechtsschutz abgewehrt, notfalls vor Gericht. Kosten für Gericht, Anwälte oder Gutachten trägt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam.

Durch die Abwehr unberechtigter Forderungen können auch eventuelle disziplinarische Folgen vermieden werden.

Die Versicherungsleistungen der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam können maßgeschneidert an Ihren individuellen Bedarf angepasst werden. Zu Auswahl steht Ihnen der optimale Schutz und der Grundschutz.

Zu den Leistungen zählen beispielsweise beim optimalen Schutz:

  • 20 Millionen € für Personen- und Sachschäden
  • 20 Millionen € für Schäden durch Diensthunde und -pferde
  • 20 Millionen € für Schäden an fiskalischem Eigentum
  • 20 Millionen € für Schäden durch Waffengebrauch, Munition sowie durch Sprengungen oder Entschärfen von Munition

Den gewählten Tarif können Sie für Ihren individuellen Schutz flexibel mit Bausteinen ergänzen. Verschiedene Bausteine stehen Ihnen ganz nach Ihrem Bedarf zur Verfügung.

Beispielweise der Baustein Vermögenschaden. Er sichert Sie unter anderem ab bei:

  • Vermögensschäden die bei der Ausübung der dienstlichen bzw. beruflichen Tätigkeit entstehen
  • Nachhaftung nach dem Ausscheiden aus dem Dienst für Schäden aus der bisherigen dienstlichen oder beruflichen Tätigkeit für bis zu fünf Jahre

Sie möchten noch mehr Sicherheit?

Mit dem Baustein Premium können Beamte der Polizei den Schutz der BOXflex Vermögensschaden- und Diensthaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam erweitern. Abgedeckt werden:

  • 50 Millionen € für Vermögens- und Sachschäden
  • Bis zu 100.000 € beim Verlust fremder Schlüssel

Wenn Sie Gewerkschafts- oder Verbandsmitglied sind, profitieren Sie von besonders günstigen Konditionen der DBV für Gewerkschafts- und Verbandsmitglieder.

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Wir haben noch mehr zu bieten

Zusätzlich profitieren Beamte der Polizei von der Forderungsausfalldeckung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam. Auch Ihnen selbst kann während des Dienstes ein Schaden zugefügt werden. Nicht immer verfügt der Verantwortliche über eine Haftpflichtversicherung oder kann den entstandenen Schaden mit seinen eigenen finanziellen Mitteln abdecken. In diesem Fall springt die sogenannte Forderungsausfalldeckung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam ein und ersetzt Ihnen den Schaden.

Falls Sie bereits bei einem anderen Versicherungsunternehmen versichert sind, besteht die Option der Ergänzungsdeckung und Sie können sofort zusätzlich die hervorragenden Leistungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam in Anspruch nehmen – und das bereits für 1 % des Beitrages.

Gern beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam ganz ausführlich zum Thema Diensthaftpflichtversicherung für Beamte der Polizei.

Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Polizei

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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