Freie Heilfürsorge
Ihr öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis ist von gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt. Während Sie Ihre Dienst- und Treuepflicht nachkommen müssen, hat Ihr Dienstherr Fürsorgepflichten zu erfüllen. Zum einen muss er für Ihre Besoldung und Alimentation Sorge tragen. Darüber hinaus hat er eine umfangreiche Krankenfürsorgepflicht zu erfüllen. Wie er dieser Pflicht nachkommt, steht in seinem Ermessen. Hier stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen kann er Ihnen Beihilfe als Unterstützung leisten. Hier werden Ihnen erstattungsfähige Kosten anteilig erstattet. Für die restlichen Kosten müssen Sie eine Restkostenversicherung abschließen.
Die andere Möglichkeit ist die freie Heilfürsorge. Hier übernimmt Ihr Dienstherr Ihre Gesundheitskosten in vollem Umfang. Sie müssen sich keinerlei Gedanken um eine separate Versicherung machen. Freie Heilfürsorge wird vor allem Berufsgruppen gestattet, die einen risikoreichen Dienst leisten müssen. Feuerwehrbeamte, die nicht in der Verwaltung arbeiten, setzen im Außendienst tagtäglich ihr Leben aufs Spiel. Hier ist klar, dass keine Beihilfe gewährt werden kann. Schließlich wäre eine Restkostenversicherung mit unzumutbar hohen Versicherungsbeiträgen verbunden. Risikozuschläge würden die Kosten in die Höhe schießen lassen.
Der Leistungsumfang der freien Heilfürsorge ist nicht mit dem einer privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam zu vergleichen. Vielmehr erhalten Sie in etwa den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten im Krankheitsfall die Kosten für die medizinische Behandlung ersetzt. Darüber hinaus erhalten Sie die Kosten für eine Behandlung durch einen Zahnarzt ersetzt. Hierzu gehört auch der Zahnersatz. Sollten bei Ihnen stationäre Behandlungen im Krankenhaus durchgeführt werden, ersetzt die Heilfürsorge ebenfalls die Kosten. Dasselbe gilt bei medizinisch notwendigen Reha-Maßnahmen, ambulanter ärztlicher Versorgung und sonstiger Vorsorgemaßnahmen.
Wie die Versorgung der Feuerwehrbeamten in Deutschland aussieht, unterscheidet sich zwischen den unterschiedlichen Bundesländern. Doch in allen Bundesländern beziehen Beamte auf Widerruf während ihrer Ausbildung zum Feuerwehrbeamten freie Heilfürsorge. Bei denjenigen, die nach der Ausbildung in den Innendienst wechseln, wandelt sich der Heilfürsorgeanspruch in der Regel in einen Anspruch auf Beihilfe um. Spätestens dann, wenn Sie in den Ruhestand eintreten, verlieren Sie Ihren Anspruch auf freie Heilfürsorge. Nun erhalten Sie Beihilfe. Dies bringt viele Änderungen mit sich, mit denen Sie sich bestenfalls schon frühzeitig befassen sollten. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam stehen Ihnen nicht nur mit den optimalen Vorsorge- und Versicherungslösungen zur Seite. Wir geben Ihnen auch wichtige Informationen rund um Ihr öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis.
Was ist die freie Heilfürsorge?
Im Rahmen der freien Heilfürsorge übernimmt Ihr Dienstherr anfallende Gesundheitskosten vollumfänglich. Dabei haben Sie einen Leistungskatalog, der in etwa dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Im Gegensatz zu einem klassischen Angestelltenverhältnis in der freien Wirtschaft müssen Sie als Feuerwehrbeamter mit Heilfürsorgeberechtigung keine monatlichen Versicherungsbeiträge zahlen. Ihr Dienstherr kommt vollumfänglich für die Kosten auf. Die Höhe des Betrages wird lediglich zu einem geringen Prozentsatz (ca. 1,5%) von Ihrem Gehalt abgezogen. Wie hoch dies ausfällt, ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Hier sind zwischen den Bundesländern Unterschiede möglich.
Wem steht die freie Heilfürsorge zu?
Bei den Regelungen zur Beihilfe und der freien Heilfürsorge haben die Bundesländer einen großen Spielraum. Eine Berechtigung zum Erhalt der freien Heilfürsorge steht einem Feuerwehrbeamten nur während der aktiven Dienstzeit zu. Die Familienangehörigen des Heilfürsorgeberechtigten erhalten keine freie Heilfürsorge. Sie gelten als beihilfeberechtigt. Der Anspruch auf freie Heilfürsorge des Feuerwehrbeamten endet spätestens, wenn er in den Ruhestand eintritt.
Leistungen der freien Heilfürsorge
Als Feuerwehrbeamter mit Anspruch auf freie Heilfürsorge stehen Ihnen Sachleistungen medizinischer Natur zu. So haben Sie einen unmittelbaren Anspruch auf eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung. Die Kosten, die damit einhergehen, werden von Ihrem Dienstherrn vollumfänglich übernommen. Über den genauen Leistungskatalog geben Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam gern genauere Informationen.
Nachteile der freien Heilfürsorge
Feuerwehrbeamte, die einen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, müssen damit leben, dass Sie keinen umfangreichen Versicherungsschutz wie Privatpatienten erhalten. Im Gegensatz zu Beihilfeberechtigten haben sie nicht die Möglichkeit, Mitglied in einer privaten Krankenversicherung zu werden. So gesehen sind Sie Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung gleichgestellt. Vom vollen Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung können Sie erst dann profitieren, wenn Sie beihilfeberechtigt werden und eine Restkostenversicherung abschließen müssen.
An diesem Punkt lohnt sich die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam als optimale Restkostenversicherung. Allerdings können die Beiträge vor allem im hohen Alter teuer werden. Schließlich spielt Ihr Eintrittsalter bei der Beitragsberechnung eine maßgebliche Rolle. Mithilfe der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam können Sie bereits in jungen Jahren dafür sorgen, dass Ihre späteren Versicherungsbeiträge nicht zu hoch ausfallen. Sie werden garantiert in die Krankenversicherung aufgenommen und profitieren von bestmöglichen Konditionen.
Weitere Details
Die Zusatzversicherungen bei der freien Heilfürsorge
Sollten Sie bereits als heilfürsorgeberechtigter Feuerwehrbeamter Ihre Leistungen erweitern wollen, haben wir einige attraktive Zusatzversicherungen für Sie im Angebot. So bieten wir Ihnen eine Auslandsreiseversicherung, Krankenhaustagegeldversicherung, stationäre und ambulante Zusatzversicherung, Zahnzusatzversicherung und eine Pflegezusatzversicherung. So können Sie auf privatem Wege Ihre Versicherung an Ihre Wünsche und Bedürfnisse anpassen.
Die Veränderungen im Ruhestand
Es gibt einige Ursachen, die dazu führen, dass sich Ihr Anspruch auf freie Heilfürsorge in einen Anspruch auf Beihilfe umwandelt. Ein klassischer Fall ist der erfolgreiche Abschluss der Laufbahnprüfung. Sobald Sie zum Beamten auf Probe ernannt werden, kann es sein, dass Sie beihilfeberechtigt werden. Außerdem kann ein Wechsel der risikoreichen Tätigkeit als Feuerwehrbeamter im Außendienst zu einer risikoarmen Tätigkeit in der Verwaltung oder dem Innendienst dazu führen.
Spätestens wenn Sie in den Ruhestand versetzt werden, wird Ihr Anspruch auf freie Heilfürsorge in einen Beihilfeanspruch umgewandelt. Nun haben Sie einen Beihilfesatz von 70%. Für die restlichen 30% müssen Sie eine Restkostenversicherung abschließen. Als Beamter haben Sie hier eine Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Da Sie mit der gesetzlichen Krankenversicherung Ihren Anspruch auf Beihilfe verlieren und lediglich einen schwachen Leistungskatalog erhalten, sollten Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam ist die passende Lösung.
Allerdings sollten Sie bereits als Beamter auf Widerruf Vorsorge treffen, um hohen Beiträgen aus dem Weg zu gehen. Mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam sichern Sie sich bereits im jungen Alter bestmögliche Konditionen für Ihren späteren Versicherungseintritt.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Sie haben Fragen zur freien Heilfürsorge für Feuerwehrbeamte? Dann nehmen Sie Kontakt zu unseren Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam auf. Wir beraten Sie gern zu Ihrem inidivuellen Versicherungsbedarf.
Fink & Wagner GmbH
Gartenstr. 1
14482 Potsdam
09:00 bis 18:00
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