Anwartschaftsversicherung
Als Feuerwehrbeamter auf Widerruf erhalten Sie von ihrem Dienstherrn Heilfürsorge. Hier müssen Sie keine Restkostenkostenversicherung abschließen, da Ihr Dienstherr anders als bei der Beihilfe die Kosten vollumfänglich übernimmt. Allerdings müssen Sie spätestens im Ruhestand eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abschließen. Grund dafür ist der Wechsel von der Heilfürsorgeberechtigung zur Beihilfeberechtigung. Die Beitragshöhe der privaten Krankenversicherung wird anhand Ihres Eintrittsalters und Gesundheitszustands bemessen. Dies kann zu einer hohen finanziellen Belastung führen. Mithilfe der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam können Sie sich optimal absichern. Dank dieser können Sie Ihr Alter und Gesundheitszustand für einen späteren Eintritt in die private Krankenversicherung festhalten.
Dienstanfänger-Police
Mit der Dienstanfänger-Police hat die DBV ein maßgeschneidertes Versicherungsprodukt für Beamte auf Widerruf entworfen. Sie erhalten ein Kombi-Paket aus Dienstunfähigkeitsschutz und Altersvorsorgeprodukt.
Dienstunfähigkeitsversicherung
Als Beamter auf Widerruf sollten Sie sich bewusst sein, dass Ihnen kein Ruhegehalt zusteht, wenn Sie dienstunfähig werden. Anders als bei Beamten auf Lebenszeit ist das Ruhegehalt nicht bedingungslos. Nur wenn Sie sich bei Ihrer Dienstausübung verletzt haben, steht Ihnen ein Ruhegehalt zu. Mithilfe der Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie sich auf privatem Wege eine Dienstunfähigkeitsrente sichern. So können Sie sich vor einem finanziellen Loch bewahren, das in der Regel mit einer Dienstunfähigkeit einhergeht.
Diensthaftpflichtversicherung
Als Feuerwehrbeamter müssen Sie in Rechte von Dritten eingreifen. Anders können Sie Ihren Dienst nicht ausüben. Dies ist bereits dann der Fall, wenn Sie Beamter auf Widerruf sind. Mithilfe der leistungsstarken Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam können sich Beamte auf Widerruf effektiv vor den Haftungsrisiken der Dienstausübung absichern.