Die beamtenrechtlichen Vorschriften
Bevor Sie überhaupt zu einem Auswahlverfahren eingeladen werden, müssen Sie die geltenden beamtenrechtlichen Vorschriften erfüllen. So müssen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes innehaben. Darüber hinaus müssen Sie zu den Inhalten des deutschen Grundgesetzes stehen. Außerdem müssen Sie geltende Höchstaltersgrenzen einhalten und schwindelfrei sind. Zu guter Letzt dürfen Sie keine Vorstrafen besitzen.
Das Bewerbungsverfahren
Für Ihren Dienst als Feuerwehrbeamter müssen Sie sich zunächst bewerben. Hier ist wichtig, dass Sie bereits jetzt ganz genau arbeiten. Suchen Sie die erforderlichen Unterlagen sorgfältig zusammen und vermeiden Sie dringend Rechtschreib- und Grammatikfehler. Bestandteil der Bewerbungsunterlagen sind ein Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und andere wichtige Nachweise.
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich vor dem Verfassen Ihres Anschreibens über die relevanten Tätigkeiten vom Feuerwehrbeamten genauestens informieren. Diese können Sie subtil in Ihr Anschreiben einfließen lassen, um aus den vielen Bewerbern hervorzustechen.
Das Auswahlverfahren
Zählen Sie zu den Glücklichen, deren Bewerbung erfolgreich war, werden Sie zu dem mehrstufigen Auswahlverfahren eingeladen. Die Auswahlverfahren des mittleren und gehobenen Dienstes gleichen sich sehr. Hier müssen Sie in insgesamt vier Prüfungsabschnitten zeigen, dass Sie für den Dienst geeignet sind. Fallen Sie bei einem Test durch, endet Ihre Prüfung.
Der erste Teil ist ein schriftlicher Test, in dem Ihre Intelligenz in vielen unterschiedlichen Bereichen überprüft wird. So werden Ihre mathematischen, technischen und naturwissenschaftlichen Kenntnisse, aber auch Rechtschreib- sowie Grammatikkenntnisse abgerufen.
Anschließend müssen Sie einen Sporttest absolvieren. Im mehrere Stunden dauernden Test werden Ihre Fähigkeiten in den Bereichen Kraft, Ausdauer und Koordination auf die Probe gestellt. Typischerweise müssen Sie Liegestütze, Ausdauerlauf, Schwimmen, Tauchen und andere Disziplinen absolvieren. Hier müssen Sie bei Einsatzübungen bzw. Simulationen ebenso unter Beweis stellen, dass Sie für die späteren Tätigkeiten geeignet sind.
Als drittes findet ein persönliches Gespräch statt. Hier können Sie als Bewerber mit Ihrem Charakter überzeugen. Zeigen Sie dem Prüfungskomitee, dass Sie mental dem Dienst gewachsen sind und das nötige Wissen haben. Hierfür sollten Sie sich dringend vorher informieren. Natürlich werden auch hier klassische Fragen eines Bewerbungsgesprächs gestellt. Ihr Prüfer möchte unter Umständen etwas über Ihre persönliche Motivation wissen.
Nachdem Sie in allen Tests überzeugen konnten, fehlt noch ein letzter Schritt. Sie müssen sich einer amtsärztlichen Untersuchung stellen. Hier wird herausgefunden, ob Sie den Strapazen des feuerwehrtechnischen Dienstes gewachsen sind. Sollten Sie die allgemeine körperliche Feuerwehrtauglichkeit aufweisen können, ist eine vorzeitige Dienstuntauglichkeit ohne Fremdeinwirkung in der Regel ausgeschlossen. Aus diesem Grund sind Sie als gesundheitlich fitte Person für Ihren zukünftigen Dienstherrn natürlich attraktiver.
Zählen Sie zu den Glücklichen, die alle Tests erfolgreich bestanden haben, werden Sie zur Ausbildung zugelassen. Sie werden zum Beamten auf Widerruf ernannt und starten in Ihr öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis. Dieses ist bereits zu Beginn von gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt. Hierfür empfehlen wir Ihnen maßgeschneiderte Versicherungs- und Vorsorgelösungen. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam haben die optimalen Lösungen für Sie im Angebot.