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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Werdegang Feuerwehrbeamte

Werdegang Feuerwehrbeamte

Der Dienst von Feuerwehrbeamten

Als Feuerwehrbeamter können Sie sich tagtäglich auf einen abwechslungsreichen Dienst freuen. Hierbei haben Sie vielfältige Möglichkeiten sich zu entwickeln und aussichtsreiche Karrierechancen. Der Dienst als Feuerwehrbeamter ist keinesfalls für jeden geeignet. Schließlich werden hohe Anforderungen an körperliche und mentale Fitness gestellt. Darüber hinaus müssen Bewerber kerngesund sein.
 
Feuerwehrbeamte befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Das Beamtenverhältnis begründet viele gegenseitige Rechte und Pflichten. So ist Ihr Dienstherr dazu verpflichtet, Ihnen gegenüber Fürsorgepflichten zu erfüllen. Dieser Pflicht kommt er mit Zahlung einer monatlichen Besoldung, aber auch der Erfüllung von Krankenfürsorgepflichten nach.
 
Um für die Ausbildung zugelassen zu werden, müssen die Bewerber umfangreiche Voraussetzungen erfüllen. So müssen Sie einen adäquaten Schulabschluss vorweisen können. Überdies müssen Sie beamtenrechtliche Vorgaben erfüllen und ein umfangreiches Auswahlverfahren bestehen.

Ausbildungsbeginn

Sollten Sie die Voraussetzungen für die Ausbildung zum Feuerwehrbeamten erfüllen, haben Sie die erste große Hürde geschafft. Sie werden zum Beamten auf Widerruf ernannt und anschließend Ihren Vorbereitungsdienst antreten. Die Ausbildung setzt auf eine Kombination aus Grundlagenausbildung und einem Praktikum in einer Feuerwache sowie einem Rettungsdienst.
 
Bereits während Ihrer Ausbildung muss der Dienstherr Ihnen gegenüber seinen Pflichten nachkommen. Neben der monatlichen Besoldung steht Ihnen Krankenfürsorge zu. Der Dienstherr kann seiner Pflicht zur Krankenfürsorge durch Beihilfe oder Heilfürsorge nachkommen. Da Sie als Feuerwehrbeamter einen risikoreichen Dienst ausüben, erhalten Sie in der Regel Heilfürsorge.
 
Bei der Heilfürsorge wird Ihnen, anders als bei der Beihilfe, nicht nur ein Teil der Behandlungskosten erstattet, sondern 100%. So müssen Sie im Gegensatz zur Beihilfe keine Restkostenversicherung abschließen. Allerdings sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass Sie spätestens im Ruhestand beihilfeberechtigt werden und damit eine Pflicht zur Restkostenversicherung haben. Dies kann aufgrund Ihres hohen Alters und angeschlagenen Gesundheitszustands im Alter zu hohen Kosten führen.

Anwartschaftsversicherung

Mit der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam können sich Feuerwehrbeamte bereits während der Ausbildung für einen späteren Eintritt in die private Krankenversicherung bestmögliche Konditionen sichern.

Dienstanfänger-Police

Das Risiko der Dienstunfähigkeit sollten vor allem Beamtenanwärter nicht unterschätzen. Schließlich besteht ein Anspruch auf Ruhegehalt erst dann, wenn Sie auf Lebenszeit verbeamtet wurden. Mithilfe der Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam erhalten Beamtenanwärter ein Kombi-Paket aus Dienstunfähigkeitsschutz und einem Produkt der Altersvorsorge. Sollte der Beamtenanwärter dienstunfähig werden, erhält er eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente.

Diensthaftpflichtversicherung

Der Dienst als Feuerwehrbeamter birgt nicht nur hohe Risiken für Ihre körperliche Unversehrtheit. Ebenso sehen Sie sich auch tagtäglich einem hohen Haftungsrisiko ausgesetzt. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass Sie als Feuerwehrbeamter zwangsläufig in die Rechte von Dritten eingreifen müssen. In der Regel wird Ihr Dienstherr Personen- oder Sachschäden übernehmen, die Sie als Feuerwehrbeamter verursacht haben. Allerdings sollten Sie sich darauf nicht zu sehr verlassen. Schließlich kann Sie Ihr Dienstherr im Wege der Amtshaftung in Regress nehmen. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn Sie einen Schaden grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht haben.
 
Mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte eine Forderung gegen Sie gestellt werden, überprüfen wir diesen Anspruch. Stellt sich heraus, dass der Anspruch unberechtigt ist, werden wir den Anspruch zuverlässig abwehren. Ist die Forderung wiederum berechtigt, regulieren wir den Schaden selbstverständlich. Sie sollten Ihre Haftungsrisiken bereits während Ihres Vorbereitungsdienstes nicht unterschätzen. Schließlich werden Sie im Rahmen Ihrer Praktika bereits als Feuerwehrbeamter tätig.

Feuerwehrbeamte auf Probe

Wer am Ende des Vorbereitungsdienstes seine Laufbahnprüfung erfolgreich besteht, wird zum Beamten auf Probe ernannt. In der nun maximal fünf Jahre andauernden Probezeit müssen Sie Ihren Dienstherrn davon überzeugen, dass Sie für den Dienst als Feuerwehrbeamter geeignet sind.
 
Während der Probezeit ist es nach wie vor wichtig, dass Sie sich vor den Folgen der Dienstunfähigkeit absichern. Schließlich steht Ihnen auch hier noch kein Ruhegehalt zu, wenn Sie der Ernstfall der Dienstunfähigkeit ereilt. Mithilfe einer Dienstanfänger-Police und einer Dienstunfähigkeitsversicherung sichern Sie sich auf privatem Wege eine Dienstunfähigkeitsrente. So können Sie Ihren Lebensunterhalt auch ohne Ruhegehalt bestreiten.
 
Ein Ruhegehalt durch Ihren Dienstherrn steht Ihnen dann zu, wenn ein Unfall während der Dienstausübung ursächlich für die Dienstunfähigkeit war. Sie sollten sich jedoch vor Augen führen, dass die Höhe Ihres Ruhegehalts an Ihren geleisteten Dienstjahren bemessen wird. Aus diesem Grund genügt es in der Probezeit in nahezu allen Fällen nicht. Das geringe Ruhegehalt können Sie mit einer Dienstunfähigkeitsrente erweitern. Für nähere Informationen zur Dienstunfähigkeitsversicherung stehen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam gern zur Verfügung.

Feuerwehrbeamte auf Lebenszeit

Haben Sie in Ihrer Probezeit Ihren Dienstherrn von Ihrer Eignung überzeugt, werden Sie zum Feuerwehrbeamten auf Lebenszeit ernannt. Hier haben Sie ebenfalls einen besonderen Versicherungsbedarf.

Beihilfekonforme private Krankenversicherung

Sollten Sie mittlerweile vom Anspruch auf Heilfürsorge zur Beihilfeberechtigung gewechselt sein, trifft Sie die Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Hier haben Sie mit der beihilfeberechtigten privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam die optimale Lösung.

Wer sich gegen eine private Krankenversicherung entscheidet, muss mit einigen Nachteilen leben. So verlieren Sie zum Beispiel Ihren Anspruch auf Beihilfe. Darüber hinaus erhalten Sie lediglich den schwachen Grundschutz, der gesetzlich festgeschrieben ist.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Auch Feuerwehrbeamte auf Lebenszeit sollten sich mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung absichern. Zwar steht Ihnen ein bedingungsloses Ruhegehalt zu, doch dieses sollten Sie nicht überschätzen. Ihnen stehen maximal 71,75% der zuletzt gezahlten Bezüge zu. Hierfür müssen Sie jedoch 40 Dienstjahre abgeleistet haben. Diese Versorgungslücke sollten Sie schließen. Mithilfe der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam können Sie dies effektiv tun.

Diensthaftpflichtversicherung

Mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam erhalten Sie die optimale Absicherung vor den Haftungsrisiken. Dies ist vor allem als Beamter auf Lebenszeit besonders wichtig. Schließlich haben Sie als Staatsdiener auf Lebenszeit auch ein Höchstmaß an Verantwortung.

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Informieren Sie sich und lassen Sie sich von den Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam persönlich und unverbindlich beraten.

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